Autor Thema: [Allg] Rückzahlungsanspruch Jobticket  (Read 1212 times)

totoughtotame

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[Allg] Rückzahlungsanspruch Jobticket
« am: 25.08.2023 22:41 »
Ich bräuchte mal ein wenig Input, weil ich mit einer Frage auf dem Schlauch stehe: aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets habe ich mein Jobticket zum 1.4.2023 gekündigt. Wie in den meisten Dienststellen, werden auch hier die Kosten für das Jobticket jeweils von den Bezügen einbehalten und mit dem Verkehrsbetrieb über die Dienststelle abgerechnet.
Nach fristgemäßer Kündigung hat die Dienststelle meine Kündigung zum 1.4 auch schriftlich bestätigt und ich habe fristgemäß mein jobticket zurückgegeben. Allerdings verhält es sich jetzt so, dass ich bis zum heutigen Tage für das Ticket weiter bezahle, also die Kosten hierfür weiterhin einbehalten werden. Da ich mein Ticket in der höchsten Preisstufe hatte, sind das monatlich fast 200 €, die mir seit April verloren gehen. Auch diesen Monat werde ich wieder zahlen. Viele  Anrufe und Mails bei der zuständigen Stelle haben nur die Auskunft ergeben, ja ja, wir kümmern uns schon noch. Ich bin mittlerweile nicht mehr bereit, dies zu akzeptieren und prüfe rechtliche Schritte. Ich bin mir allerdings unsicher, ob mir hier ein Widerspruch gegen die Bezügemitteilung wirklich weiterhilft, oder wäre es sinnvoller, den Rückzahlungsanspruch letztmalig anzumahnen, die Dienststelle also in Verzug zu setzen und die ausstehende Summe im Wege der Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht geltend zu machen? Gibt es Meinungen hierzu?
« Last Edit: 27.08.2023 05:03 von Admin2 »