Hallo,
offiziell bin ich ab 01.11.2022 Rentner. Steht so in meinem Rentenbescheid vom April 2023.
Weiter gearbeitet habe ich mit Kenntnis und Billigung der Personalstelle meines Dienstherrn bis 08/2023.
Wenn ich aber ab 11/2022 Rentner bin, so wurde mir mündlich sowohl von der Deutschen Rentenversicherung als auch unserer Personalstelle mitgeteilt, könnte ich z. B. die Lohnsteuer ab diesem Zeitraum zurückerstattet bekommen.
Ich zahle ja bereits auf meine Rente Steuern, sonst wäre es ja eine Doppelbesteuerung.
Es soll Hinzuverdienst heißen.
Viele Grüße
Andreas
Ich denke, da werden zwei Dinge miteinander vermischt.
Vom Gehalt sind ganz normal Steuern abzuführen und auch die Rente ist ein zu versteuerndes Einkommen. Die Rentenversicherung hält im Gegensatz zum Arbeitgeber aber keine Steuern ein und leitet diese weitere, so dass von der Rente zusätzlich Einkommenssteuer im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung ans Finanzamt abzuführen sind. Mit Doppelbesteuerung ist was anderes gemeint und bedeutet nicht, dass man nur von einem Einkommen Steuern zahlen muss.
Anders verhält es sich bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Rentenversicherung ziehen in der Regel Beiträge ein und leiten diese an die Kranken- und Pflegeversicherung weiter. Allerdings gibt es bei Altersvollrentner ein paar Besonderheiten zu beachten.
Zum einen sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung aus der Beschäftigung ab der Bewilligung der Altersrente, da man im Falle einer Erkrankung auch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat.
Zum anderen kann es sein, dass die Summe der Pflichtbeiträge aus der Rente plus der Beschäftigung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Sofern dass passiert ist, kann man sich die zuviel gezahlten Beiträge von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten lassen. Damit haben aber weder der Arbeitgeber noch das Finanzamt was zu tun.