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Einstufung in TV-L E11 ohne Studium, aber Berufserfahrung und Ausbildung

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MoinMoin:

--- Zitat von: niedersachse02 am 12.09.2023 08:30 --- Zeitlich gesehen wird die Erfahrung grundsätzlich nach Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit von einem Jahr erlangt

--- End quote ---
Sie kann aber auch im Studium erlangt worden sein.

Und pauschal nach einem Jahr ist da eben auch willkürlich und nicht tariflich festgestzt.

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