Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung in TV-L E11 ohne Studium, aber Berufserfahrung und Ausbildung
MoinMoin:
--- Zitat von: niedersachse02 am 12.09.2023 08:30 --- Zeitlich gesehen wird die Erfahrung grundsätzlich nach Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit von einem Jahr erlangt
--- End quote ---
Sie kann aber auch im Studium erlangt worden sein.
Und pauschal nach einem Jahr ist da eben auch willkürlich und nicht tariflich festgestzt.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version