Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung in TV-L E11 ohne Studium, aber Berufserfahrung und Ausbildung
OeDieFra:
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich stehe vor einer Frage bezüglich meiner beruflichen Situation und hoffe, dass jemand von euch ähnliche Erfahrungen hat oder mir weiterhelfen kann. Ich arbeite derzeit in einem befristeten Projekt, für das ich in den letzten 2 Jahren in der Entgeltstufe E9a tätig war. Gute Nachrichten: Das Projekt wird um weitere 3 Jahre verlängert und ich habe die Möglichkeit, weiterhin dort beschäftigt zu sein. Die Stelle, für die ich tätig bin, wurde auf die Entgeltgruppe E11 ausgeschrieben.
Ich verfüge über eine abgeschlossene Ausbildung im entsprechenden Tätigkeitsbereich und kann bereits auf eine 10-jährige Berufserfahrung zurückblicken. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob es möglich ist, im Rahmen dieser Verlängerung in die TV-L E11 Entgeltgruppe eingestuft zu werden, auch ohne ein abgeschlossenes Studium.
Ich würde mich sehr freuen, falls jemand von euch Informationen oder Ratschläge hat, wie ich diese Situation angehen könnte. Vielleicht hat jemand ähnliche Schritte unternommen oder kennt die Regelungen genauer. Jeder Tipp wäre äußerst hilfreich!
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
MoinMoin:
Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.
Die Frage ist also, welche Tätigkeiten wurden dir übertragen, und wie bewegst du dein AG dir höherwertige zu übertragen.
Die einfachste ist: Rede mit dem AG, mach im klar, das du nur noch zu gewissen Bedingungen (EG 11 Bezahlung) weiter arbeiten wirst und dir ansonsten einen lukrativeren AG suchst.
OeDieFra:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.08.2023 07:50 ---Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.
Die Frage ist also, welche Tätigkeiten wurden dir übertragen, und wie bewegst du dein AG dir höherwertige zu übertragen.
Die einfachste ist: Rede mit dem AG, mach im klar, das du nur noch zu gewissen Bedingungen (EG 11 Bezahlung) weiter arbeiten wirst und dir ansonsten einen lukrativeren AG suchst.
--- End quote ---
Danke für deine Antwort.
Kannst du hier jedoch bitte noch etwas genauer drauf eingehen? Wieso bin ich EG10?
Ich arbeite als Grafik/Motion-Designer in dem Projekt. Gibt es dort diese Voraussetzung?
MoinMoin:
Weil man entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.
Und wenn sie einer Eg11 entspricht gehts max eine eg runter.
Ohne zu wissen, was deine Tätigkeiten sind und wo sie in der Entgeltordnung einzuordnen sind kann man nicht viel sagen.
Deine Tätigkeiten könnten durchaus welche aus dem Bereich IT sein und dort gibt es im Grunde genommen keine Vorraussetzungen in der Person mehr, also kein minus eine EG
cyrix42:
Moin,
in den Vorbemerkungen der Entgeltordnung, die die Eingruppierung regelt, findet sic der Absatz (4):
--- Zitat ---Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen
--- End quote ---
Wenn also z.B. ein Studium gefordert ist, man dies aber nicht mitbringt, dann landet man eine Entgeltgruppe unter der, die eigentlich den entsprechenden Tätigkeiten entspricht.
Eine konkrete Zuordnung des "Grafik-/Motion-Designers" gibt es in der Entgeltordnung nicht. Man müsste eher sehen, welche Aufgaben und Verantwortungen damit verbunden sind. Teil II Nr. 11 der Entgeltordnung regelt die Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik.
Für eine Eingruppierung in die EG 11 benötigt es demnach Tätigkeiten, die sich "zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der EG 10" herausheben. (Protokollerklärung: Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Für die EG 10 gibt es zwei Möglichkeiten:
Fallgruppe 1: Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Fallgruppe 2: Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
In der Fallgruppe 1 erfüllst du die Voraussetzung des Hochschulabschlusses nicht. (Ggf. könnte man aber über die Feststellung der Eigenschaft als "sonstiger Beschäftigter" nachdenken.) Werden die übertragenen Tätigkeiten in dieser Fallgruppe (bzw. darauf aufbauend mit dem Heraushebungsmerkmal in die EG 11) einsortiert, dann landest du eben aufgrund der fehlenden Voraussetzung eine EG tiefer, also in der EG 9b (bzw. 10).
Sollte man den Weg via der Fallgruppe 2 gehen, dann fehlt hier die Voraussetzung des Hochschulabschlusses. Dieser Pfad geht via verschiedener Heraushebungsmerkmale herunter bis auf die EG 6, wo eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung gefordert ist. Zusätzlich müssen die Tätigkeiten dann ohne Anleitung (EG 7) ausgeführt werden, über Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordern (EG 8 ) sowie zusätzliche (EG 9a) und umfassende (EG 9b) Fachkenntnisse benötigen. Ob dies alles gegeben ist, wäre dann natürlich zu prüfen...
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