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Einstufung in TV-L E11 ohne Studium, aber Berufserfahrung und Ausbildung

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MoinMoin:
Ergänzend dazu:
Bis auf Tätigkeiten, die eine sehr spezielle Hochschulausbildung benötigen, sind Tätigkeiten, die der EG10 Fg1 entsprechen, gleichzeitig welche, die der EG10 Fg2 entsprechen.
Zumindest konnte mir bisher kein Personaler etwas gegenteiliges nachweisen.
(Und dann würde auch nicht jeder BSC reichen für die EG10, sondern nur diese spezielle Abschluß. Ein Beispiel wäre eine Stelle mit 100% IT-Forensik als AV, da würde ein BSC in Wald und Wiesen Informatik nicht die Voraussetzung in der Person erfüllen)
Ansonsten:
Die Heraushebungsmerkmale, die einem von der EG6 zur EG10 bringen, sind eben die Dinge, die eine Tätigkeit zu der machen für die ein HS notwendig ist.
Fazit: Wenn es eine "normale" EG10 ist, dann braucht es keine BSC für die Eingruppierung in der EG10!


@OeDieFra
Wenn du also das Entgelt der 9a überwiesen bekommst,
dann
a) weil du auch tatsächlich nicht die Tätigkeiten der Stellenausschreibung überragen bekommen hast und nur eg9a Tätigkeiten
oder
b) weil der AG sich irrt und dir zu wenig Geld bezahlt, weil er dir die Tätigkeiten der EG11 übertragen hat und du
minimal Anspruch auf EG10 Entgelt hast.

TVWaldschrat:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.08.2023 07:50 ---Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.

Die Frage ist also, welche Tätigkeiten wurden dir übertragen, und wie bewegst du dein AG dir höherwertige zu übertragen.
Die einfachste ist: Rede mit dem AG, mach im klar, das du nur noch zu gewissen Bedingungen (EG 11 Bezahlung) weiter arbeiten wirst und dir ansonsten einen lukrativeren AG suchst.

--- End quote ---


Wie ist es möglich, dass sich Personaler da sträuben, es ist Tarifrecht? Machen die ihren Job falsch? Ist das fahrlässig? Kann das zur Abmahnung führen, wenn man es nachweist?

MoinMoin:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 27.08.2023 20:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 27.08.2023 07:50 ---Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.

Die Frage ist also, welche Tätigkeiten wurden dir übertragen, und wie bewegst du dein AG dir höherwertige zu übertragen.
Die einfachste ist: Rede mit dem AG, mach im klar, das du nur noch zu gewissen Bedingungen (EG 11 Bezahlung) weiter arbeiten wirst und dir ansonsten einen lukrativeren AG suchst.

--- End quote ---


Wie ist es möglich, dass sich Personaler da sträuben, es ist Tarifrecht? Machen die ihren Job falsch? Ist das fahrlässig? Kann das zur Abmahnung führen, wenn man es nachweist?

--- End quote ---
Es ist halt aufwändiger die Arbeitsvorgänge anhand der Heraushebungsmerkmale von EG6 via 7,8,9a,9b zur 10 zu beurteilen, als bei EG10 einzusteigen mit der "saloppen" Feststellung, die Tätigkeiten sind Tätigkeiten für die eine BSC (in Informatik oder Studiengänge die ähnliche Inhalt vermitteln) notwendig sind.
Wenn dann der AG sich auch noch einen BSC und nicht FI wünscht, was er durch die Ausschreibung beeinflussen kann, dann ist es durchaus ok.

Machen sie ihren Job nicht richtig?
Nur, wenn sie jemanden einstellen, EG10+ Tätigkeiten übertragen und die Voraussetzung in der Person als notwendig erachten und eine EG weniger auszuzahlen, ohne gewissenhaft zu prüfen, ob diese überhaupt notwendig ist, nur dann machen sie ihren Job definitiv falsch.

Warum sollte oder könnte ein AG einen AN abmahnen, wenn dieser positiv im Sinne des AGs einen Rechtsirrtum begeht? Ist halt nur geschlamperte Arbeit.

Wenn da jedoch Vorsatz zu erkennen ist (evtl. auch seitens des AGs), dann kann der Geschädigte evtl. eine Betrugsklage anstreben.

FinIT:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.08.2023 07:50 ---Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.

--- End quote ---

An welcher Stelle lässt sich diese Änderung finden? Unser Haus schreibt weiterhin alle IT Stellen mit der Bemerkung aus, dass möglicherweise die tarifrechtlich vorgesehene Absenkung um eine Entgeltgruppe bei fehlen eines Studienabschlusses stattfindet.

MoinMoin:

--- Zitat von: FinIT am 11.09.2023 20:41 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 27.08.2023 07:50 ---Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.

--- End quote ---

An welcher Stelle lässt sich diese Änderung finden? Unser Haus schreibt weiterhin alle IT Stellen mit der Bemerkung aus, dass möglicherweise die tarifrechtlich vorgesehene Absenkung um eine Entgeltgruppe bei fehlen eines Studienabschlusses stattfindet.

--- End quote ---
Implizit in der EGO, Begründung steht im vorherigen Beitrag.
Die sind halt zu bequem, zu neidisch oder zu ahnungslos die Eingruppierung ohne Ausbildungsvoraussetzung via den alternativen Fallgruppen zu erkennen.
Und was da an Bemerkungen steht ist irrelevant, wenn sie jedoch eine EG deswegen absenken, dann gehen sie mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit ein Eingruppierungsirrtum.

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