Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung in TV-L E11 ohne Studium, aber Berufserfahrung und Ausbildung
GofX:
--- Zitat von: FinIT am 11.09.2023 20:41 ---An welcher Stelle lässt sich diese Änderung finden?
--- End quote ---
In der Entgeltordnung zum TV-L (auf den Seiten 101-103: "11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik")
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf
Und hier mal der Weg durch die "Aufbaufallgruppen":
* Ihr habt z. B. einen Schulabbrecher, der keine Berufsausbildung abgeschlossen und ebenso nicht studiert hat, der aber trotzdem über Fähigkeiten verfügt, dass er Tätigkeit ausüben kann, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. Damit erfüllt er die Voraussetzungen für die EG6 (Seite 103).
* Weil er zusätzlich ohne Anleitung tätig ist, erfüllt er die Voraussetzungen für die EG7 (auch Seite 103).
* Weil seine Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert, erfüllt er die Voraussetzungen für die EG8 (auch Seite 103).
* Weil seine Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert, erfüllt er die Voraussetzungen für die EG9a (auch Seite 103).
* Weil seine Tätigkeit sogar umfassende Fachkenntnisse erfordert, erfüllt er die Voraussetzungen für die EG9b (auch Seite 103).
* Weil seine Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht, erfüllt er die Voraussetzungen für die EG10 Fallgruppe 2 und wird entsprechend eingruppiert (auch Seite 103).Ab jetzt ist er bereit für die EG11 bis EG13 unter "Teil II - Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen", da dort als Voraussetzung nirgendwo ein Bildungsabschluss gefordert ist.
Stattdessen handelt es sich weiterhin um "Aufbaufallgruppen", d.h., dass z. B. die EG11 Fallgruppe 2 dadurch möglich wird, dass sich seine "Tätigkeit [...] durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt".
Die EG12 Fallgruppe 2 wird möglich, weil er ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung ist und weil sich seine Tätigkeit durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Schlussendlich kann man ihm sogar die EG13 geben, da sich seine Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
Eigentlich alles ganz einfach, wenn man in der Lage ist, ca. ein Dutzend aufeinanderfolgende Sätze fehlerfrei zu schreiben.
Man benötigt bis zur EG13 auch noch nicht einmal den Status des "Sonstigen Beschäftigten".
niedersachse02:
Bei uns (It Bereich in Niedersachsen) werden viele IT Stellen als EG11 ausgeschrieben. Besondere persönliche Vorraussetzungen sind dann 1 Jahr Berufspraxis. Daher werden frische Studenten z.B. 1 Jahr auf eine EG11er Stelle mit einer EG 10 gesetzt. Nachdem das Jahr abgelaufen ist, wechseln sie automatisch in EG11.
MoinMoin:
Schöne Darstellung, einziger Fehler:
Tätigkeiten werden eingruppiert nicht Menschen.
Daher muss es nicht heißen:
Ihr habt z. B. einen Schulabbrecher, der keine Berufsausbildung abgeschlossen und ebenso nicht studiert hat, der aber trotzdem über Fähigkeiten verfügt, dass er Tätigkeit ausüben kann, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. Damit erfüllt er die Voraussetzungen für die EG6 (Seite 103).
Sondern: Ihr habt eine Tätigkeit, die die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern, ohne Anleitung auszuüben ist, und für den einen Gestaltungsspielraum benötigt wird, der über Standardfälle und darüber hinaus hinausgeht.
Auch werden zusätzliche und umfassende Fachkenntnisse erfordert für die Tätigkeiten.
Diese übertragt ihre einen Schulabbrecher, der damit in der EG10 eingruppiert ist.
Ob dieser Schulabbrecher des Lesens mächtig ist, die Deutsche Sprache spricht oder überhaupt keine Ahnung hat, ist für die Eingruppierung absolut egal, er ist dann trotzdem in der EG10.
Das man einen solchen Menschen nicht diese Tätigkeiten überträgt, ist ein außertarifliches und sinnvolles Vorgehen. 8)
MoinMoin:
--- Zitat von: niedersachse02 am 12.09.2023 07:29 ---Bei uns (It Bereich in Niedersachsen) werden viele IT Stellen als EG11 ausgeschrieben. Besondere persönliche Vorraussetzungen sind dann 1 Jahr Berufspraxis. Daher werden frische Studenten z.B. 1 Jahr auf eine EG11er Stelle mit einer EG 10 gesetzt. Nachdem das Jahr abgelaufen ist, wechseln sie automatisch in EG11.
--- End quote ---
Das ist bekanntermaßen ein tarifwidriges vorgehen und habe ich in unserem Bereich unterbunden.
Es muss eine Tätigkeitsänderung durchgeführt werden, damit der EG10er auf die EG11 kommt (inkl. PR Mitbestimmung)
GofX:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.09.2023 07:37 ---Tätigkeiten werden eingruppiert nicht Menschen.
--- End quote ---
Ich weiß, was Du meinst.
--- Zitat von: TV-L ---Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12
Eingruppierung
Satz 3: Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert [...]
--- End quote ---
Unterm Strich hat's wohl jeder verstanden.
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