Autor Thema: Recht auf vollständige Tätigkeitsbeschreibung  (Read 942 times)

azure90

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Ich grüße euch,

Meine TB ist sehr allgemein gehalten und besteht aus 6 Arbeitsvorgängen. Jeder AV besteht aus 2-10 Wörtern, mehr nicht. Zeitanteile für einzelne AVs existieren nicht, es werden alle AVs zu 100% Zeitanteil zusammengefasst.

Gibt es laut Gesetz und/oder Tarif ein Anrecht auf eine korrekte und vollständige TB inkl. Zeitanteile?

Ich danke euch.

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Antw:Recht auf vollständige Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #1 am: 28.08.2023 10:35 »
nein, gibt es nicht.

MoinMoin

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Antw:Recht auf vollständige Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #2 am: 28.08.2023 10:41 »
Zeitanteile braucht man erst betrachten, wenn die AV unterschiedliche EGs sind.
Wenn sie unterschiedliche EGs sind, dann ermittelt man selber die Zeitanteile und lässt sich das vom Personaler bestätigen.
AVs kann man durchaus mit 2-6 Wörtern beschreiben.