Autor Thema: Erhöhung der Entgelttabelle, habe ich Anspruch auf die Erhöhung 2024?  (Read 2729 times)

Nutzerin2022

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Hallo

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
(Arbeite bei einer Kita. Freier Träger, Elterniniative)

S3 Entgelt
Das Entgelt errechnet sich S Anlehnung an den TVÖD SUE. Danach ist die Arbeitnehmerin in die
Entgeltgruppe S6 Stufe N eingruppiert.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Jahressonderzahlung Gratifikationen, Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld, Prämien etc.) erfolgt S jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter
Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Das monatliche Bruttoentgelt beträgt EUR 1.328. 04. Das Entgelt wird jeweils am Letzten eines Monats
fällig Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto der Arbeitnehmerin.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich. irrtümlich gezahltes Entgelt zurückzuzahlen.Die Arbeitnehmerin (auch teilzeitbeschäfigt) ist im Rahmen dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung
von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Zeitzuschläge werden nicht vergütet, Überstunden sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen.
Zulagen, die zusätzlich zum monatlichen laufenden Entgelt gewährt werden, können bei Vorliegen
eines sachlichen Grundes (z.B. wirtschaftliche Gründe, Gründe im Verhalten oder in der Person des
der Arbeitnehmerin oder im Rahmen einer Umstrukturierung) jederzeit widerrufen werden.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in
jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines
Rechtsanspruchs für die Zukunft.

Anmerkung zum Arbeitsvertrag
Frau xyxyy erhöht zum 01.04.2021 ihre wöchentliche Arbeitszeit
auf 37,5 Stunden. Sie bleibt in S 8a, Stufe 3 und an die Entgeltabelle des TVÖD
angelehnt, und erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.173,67.

Wird mein Gehalt ab dem kommenden Jahr wie beim tvöd erhöht werden oder kann sich mein Arbeitgeber sich das aussuchen? Wäre lieb wenn mir jemand was dazu sagen kann...

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
ist denn die letzte Tariferhöhung zum 1.4.22 vorgenommen worden?

Nutzerin2022

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
der Stufenaufstieg zum 1.1.22 wurde gezahlt , ebenso die Entgelterhöhung zum 1.4.22

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
1. Dieser Vertrag muss von einem "Laien" formuliert worden sein.
2. Unklare Formuliengenim Vertrag gehn zu Lasten es Arbeitgebers. Da die bisherige Praxis war, dass die Tariferhöhungen gezahlt wurden, handelt es sich bei Vereinbarung über das monatl. Entgelt um eine dynaische regelung. Inspwit hast du auch  Anspruch auf die künftigen Tariferhöhungen.

Nutzerin2022

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Vielen Dank

Den Inflationsausgleich habe ich nicht bekommen. Denken Sie dass das korrekt ist?

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Besser, Du lässt den Vertrag sowie die betriebliche Praxis von einem Spezialisten prüfen. Hier auf Zuruf und unvollständiger Basis einen Tipp zu deiner Frage abzugeben ist schon fahrlässig.

In der Praxis dürfte es für deinen Arbeitgeber als Träger unproblematisch sein, gegenüber der Kommune zumindest den Tarif TVöD SuE als Personalkosten durchzusetzen. Zumindest, wenn die Kommune als solche TVöD zahlt und eigene Kitas betreibt.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Die von dir genannten Formulierungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Zahlung von "Sonderzahlungen" lassen den Schluss zu, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht gezahlt werden braucht. Aber um genauere Aussagen treffen zu können, muss man den gesamten Vertrag kennen.

Nutzerin2022

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Die von dir genannten Formulierungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Zahlung von "Sonderzahlungen" lassen den Schluss zu, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht gezahlt werden braucht. Aber um genauere Aussagen treffen zu können, muss man den gesamten Vertrag kennen.

Ich kann meinen Vertrag ja mal einfügen. So könnt ihr mal schauen was ihr dazu denkt.
Dass das hier keine verbindliche Rechtsberatung ist ist mir bewusst. Geht mir erstmal um Einschätzungen von Menschen die sich damit auskennen..

Bei uns ist erst dieses Jahr eine Problematik bzgl der Zahlung der Entgelttabelle bzw die Erhöhung entstanden, aufgrund des Inflationsausgleiches da der "Laien Vorstand " meint, dass beides Zusammenhänge. Also Inflationsausgleich und die wrhöhung 2024. Da sie meinen den Inflationsausgleich nicht zahlen zu können/müssen,  müssen sie auch die Erhöhung nicht zahlen...
Vorher haben wir die Erhöhungen immer problemlos bekommen.

Nerostar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Die von dir genannten Formulierungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Zahlung von "Sonderzahlungen" lassen den Schluss zu, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht gezahlt werden braucht. Aber um genauere Aussagen treffen zu können, muss man den gesamten Vertrag kennen.

Ich kann meinen Vertrag ja mal einfügen. So könnt ihr mal schauen was ihr dazu denkt.
Dass das hier keine verbindliche Rechtsberatung ist ist mir bewusst. Geht mir erstmal um Einschätzungen von Menschen die sich damit auskennen..

Bei uns ist erst dieses Jahr eine Problematik bzgl der Zahlung der Entgelttabelle bzw die Erhöhung entstanden, aufgrund des Inflationsausgleiches da der "Laien Vorstand " meint, dass beides Zusammenhänge. Also Inflationsausgleich und die wrhöhung 2024. Da sie meinen den Inflationsausgleich nicht zahlen zu können/müssen,  müssen sie auch die Erhöhung nicht zahlen...
Vorher haben wir die Erhöhungen immer problemlos bekommen.

Das ist das Problem mit diesen "Elterninitiativen". Keine Ahnung von geltendem Arbeitsrecht, mit der TVöD Bezahlung prahlen, ihn aber sonst nicht konsequent anwenden wollen, die Regelungen und Beschlüsse so auslegen, wie es einem gerade passt. Ich selbst hatte damals zu meiner Erzieherzeit ein VG bei einer Elterninitiative. So etwas arrogantes, unangenehmes und "über jeden Zweifel erhaben sein" ist mir noch nie unter gekommen, weder in der PW, noch im öD. Natürlich kann man das nicht pauschalisieren und nicht alle über einen Kamm scheren. Offensichtlich lässt sich bei den Elterninitiativen aber eine Linie ableiten.

Fazit: Lass dich von einem Arbeitsrechtler beraten. Nur so hast du Gewissheit. Solltest du dich mit deinem AG nicht einigen können, so kann dein Rechtsbeistand deinen AG "einnorden" und auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Alternativ eventuell darüber nachdenken, sich bei einem TVöD AG zu bewerben. 8)