Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Erhöhung der Entgelttabelle, habe ich Anspruch auf die Erhöhung 2024?
Nutzerin2022:
Hallo
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
(Arbeite bei einer Kita. Freier Träger, Elterniniative)
S3 Entgelt
Das Entgelt errechnet sich S Anlehnung an den TVÖD SUE. Danach ist die Arbeitnehmerin in die
Entgeltgruppe S6 Stufe N eingruppiert.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Jahressonderzahlung Gratifikationen, Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld, Prämien etc.) erfolgt S jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter
Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Das monatliche Bruttoentgelt beträgt EUR 1.328. 04. Das Entgelt wird jeweils am Letzten eines Monats
fällig Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto der Arbeitnehmerin.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich. irrtümlich gezahltes Entgelt zurückzuzahlen.Die Arbeitnehmerin (auch teilzeitbeschäfigt) ist im Rahmen dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung
von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Zeitzuschläge werden nicht vergütet, Überstunden sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen.
Zulagen, die zusätzlich zum monatlichen laufenden Entgelt gewährt werden, können bei Vorliegen
eines sachlichen Grundes (z.B. wirtschaftliche Gründe, Gründe im Verhalten oder in der Person des
der Arbeitnehmerin oder im Rahmen einer Umstrukturierung) jederzeit widerrufen werden.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in
jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines
Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Anmerkung zum Arbeitsvertrag
Frau xyxyy erhöht zum 01.04.2021 ihre wöchentliche Arbeitszeit
auf 37,5 Stunden. Sie bleibt in S 8a, Stufe 3 und an die Entgeltabelle des TVÖD
angelehnt, und erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.173,67.
Wird mein Gehalt ab dem kommenden Jahr wie beim tvöd erhöht werden oder kann sich mein Arbeitgeber sich das aussuchen? Wäre lieb wenn mir jemand was dazu sagen kann...
McOldie:
ist denn die letzte Tariferhöhung zum 1.4.22 vorgenommen worden?
Nutzerin2022:
der Stufenaufstieg zum 1.1.22 wurde gezahlt , ebenso die Entgelterhöhung zum 1.4.22
McOldie:
1. Dieser Vertrag muss von einem "Laien" formuliert worden sein.
2. Unklare Formuliengenim Vertrag gehn zu Lasten es Arbeitgebers. Da die bisherige Praxis war, dass die Tariferhöhungen gezahlt wurden, handelt es sich bei Vereinbarung über das monatl. Entgelt um eine dynaische regelung. Inspwit hast du auch Anspruch auf die künftigen Tariferhöhungen.
Nutzerin2022:
Vielen Dank
Den Inflationsausgleich habe ich nicht bekommen. Denken Sie dass das korrekt ist?
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