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Erhöhung der Entgelttabelle, habe ich Anspruch auf die Erhöhung 2024?

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aronzo:
Besser, Du lässt den Vertrag sowie die betriebliche Praxis von einem Spezialisten prüfen. Hier auf Zuruf und unvollständiger Basis einen Tipp zu deiner Frage abzugeben ist schon fahrlässig.

In der Praxis dürfte es für deinen Arbeitgeber als Träger unproblematisch sein, gegenüber der Kommune zumindest den Tarif TVöD SuE als Personalkosten durchzusetzen. Zumindest, wenn die Kommune als solche TVöD zahlt und eigene Kitas betreibt.

McOldie:
Die von dir genannten Formulierungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Zahlung von "Sonderzahlungen" lassen den Schluss zu, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht gezahlt werden braucht. Aber um genauere Aussagen treffen zu können, muss man den gesamten Vertrag kennen.

Nutzerin2022:

--- Zitat von: McOldie am 29.08.2023 12:08 ---Die von dir genannten Formulierungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Zahlung von "Sonderzahlungen" lassen den Schluss zu, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht gezahlt werden braucht. Aber um genauere Aussagen treffen zu können, muss man den gesamten Vertrag kennen.

--- End quote ---

Ich kann meinen Vertrag ja mal einfügen. So könnt ihr mal schauen was ihr dazu denkt.
Dass das hier keine verbindliche Rechtsberatung ist ist mir bewusst. Geht mir erstmal um Einschätzungen von Menschen die sich damit auskennen..

Bei uns ist erst dieses Jahr eine Problematik bzgl der Zahlung der Entgelttabelle bzw die Erhöhung entstanden, aufgrund des Inflationsausgleiches da der "Laien Vorstand " meint, dass beides Zusammenhänge. Also Inflationsausgleich und die wrhöhung 2024. Da sie meinen den Inflationsausgleich nicht zahlen zu können/müssen,  müssen sie auch die Erhöhung nicht zahlen...
Vorher haben wir die Erhöhungen immer problemlos bekommen.

Nerostar:

--- Zitat von: Nutzerin2022 am 29.08.2023 15:45 ---
--- Zitat von: McOldie am 29.08.2023 12:08 ---Die von dir genannten Formulierungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Zahlung von "Sonderzahlungen" lassen den Schluss zu, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht gezahlt werden braucht. Aber um genauere Aussagen treffen zu können, muss man den gesamten Vertrag kennen.

--- End quote ---

Ich kann meinen Vertrag ja mal einfügen. So könnt ihr mal schauen was ihr dazu denkt.
Dass das hier keine verbindliche Rechtsberatung ist ist mir bewusst. Geht mir erstmal um Einschätzungen von Menschen die sich damit auskennen..

Bei uns ist erst dieses Jahr eine Problematik bzgl der Zahlung der Entgelttabelle bzw die Erhöhung entstanden, aufgrund des Inflationsausgleiches da der "Laien Vorstand " meint, dass beides Zusammenhänge. Also Inflationsausgleich und die wrhöhung 2024. Da sie meinen den Inflationsausgleich nicht zahlen zu können/müssen,  müssen sie auch die Erhöhung nicht zahlen...
Vorher haben wir die Erhöhungen immer problemlos bekommen.

--- End quote ---

Das ist das Problem mit diesen "Elterninitiativen". Keine Ahnung von geltendem Arbeitsrecht, mit der TVöD Bezahlung prahlen, ihn aber sonst nicht konsequent anwenden wollen, die Regelungen und Beschlüsse so auslegen, wie es einem gerade passt. Ich selbst hatte damals zu meiner Erzieherzeit ein VG bei einer Elterninitiative. So etwas arrogantes, unangenehmes und "über jeden Zweifel erhaben sein" ist mir noch nie unter gekommen, weder in der PW, noch im öD. Natürlich kann man das nicht pauschalisieren und nicht alle über einen Kamm scheren. Offensichtlich lässt sich bei den Elterninitiativen aber eine Linie ableiten.

Fazit: Lass dich von einem Arbeitsrechtler beraten. Nur so hast du Gewissheit. Solltest du dich mit deinem AG nicht einigen können, so kann dein Rechtsbeistand deinen AG "einnorden" und auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Alternativ eventuell darüber nachdenken, sich bei einem TVöD AG zu bewerben. 8)

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