Autor Thema: Gerechten Höhergruppierung basierend auf Qualifikation und Erfahrung  (Read 2039 times)

Shakewave

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Liebe Forum-Mitglieder,

ich möchte heute ein Thema zur Diskussion stellen, das mir persönlich sehr am Herzen liegt, und von dem ich glaube, dass eure Perspektiven und Ratschläge dabei von unschätzbarem Wert sein könnten.

Derzeit arbeite ich als Sachbearbeiter für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Land NRW und befinde mich in der Entgeltgruppe 9b. In den letzten zweieinhalb Jahren habe ich mich intensiv in meine Aufgaben eingearbeitet und versucht, einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb unserer Behörde zu leisten.

Kürzlich habe ich erfolgreich meinen Master im relevanten Fachbereich abgeschlossen und diese Qualifikation auch in meiner P-Akte festgehalten. Mit steigender Verantwortung und enger Zusammenarbeit mit der Behördenleitung bin ich der Meinung, dass es möglicherweise angemessen wäre, meine Position zu überdenken und eine potenzielle Höhergruppierung in Betracht zu ziehen.

Leider habe ich eher zufällig erfahren, dass eine Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung für eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 stattgefunden hat, die jedoch abgelehnt wurde. Eine offizielle Mitteilung über die Überprüfung oder die Entscheidung habe ich jedoch nicht erhalten. Ich glaube jedoch, dass meine Qualifikationen und meine Erfahrung die Grundlage für eine mögliche Überprüfung bilden könnten.

Mir ist bewusst, dass mit einer Höhergruppierung in der Regel auch erweiterte Aufgaben einhergehen. Dies ist etwas, dem ich mich gerne stellen würde. Ein kleines Hindernis besteht jedoch darin, dass ich keine interne Ausbildung innerhalb der Behörde absolviert habe und in gewisser Hinsicht als externe Fachkraft agiere. Dadurch könnte es schwierig sein, spezifische interne Aufgaben zu übernehmen.

Ich würde gerne eure Gedanken zu diesem Thema hören und erfahren, welche Möglichkeiten ihr für angemessen haltet, um meine Qualifikationen, Erfahrung und meine wachsende Verantwortungsrolle besser anzuerkennen. Eure Ratschläge könnten mir helfen, eine passende Lösung in dieser Angelegenheit zu finden.

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und eure Unterstützung. Ich freue mich darauf, eure Meinungen zu diesem Thema zu lesen.

Herzliche Grüße

aronzo

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Wenn eine Überprüfung deiner Tätigkeitsbeschreibung für eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis ist diese denn gekommen? 9b? 9c?

Shakewave

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Weiterhin zur 9b. Jedoch wurde in der Stellenausschreibung erwähnt: "Die Vergütung erfolgt zunächst nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Entwicklung nach Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TV-L ist möglich."

Shakewave

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Wenn eine Überprüfung deiner Tätigkeitsbeschreibung für eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis ist diese denn gekommen? 9b? 9c?

Weiterhin zur 9b. Jedoch wurde in der Stellenausschreibung erwähnt: "Die Vergütung erfolgt zunächst nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Entwicklung nach Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TV-L ist möglich."

Organisator

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Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

MeinerEiner

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Man ist nunmal entsprechend der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn diese zur Eingruppierung in die 9b führen, müssen sich diese zunächst ändern. Was du kannst und was du machst oder machen könntest, spielt dabei keine Rolle.

An deiner Stelle würde ich die Eingruppierung von anderer Stelle prüfen lassen oder du prüfst das selbst, denn vielleicht irrt der AG bei seiner Rechtsmeinung oder der AG muss entsprechende Tätigkeiten übertragen, die zu einer höheren Eingruppierung führen.

Shakewave

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Man ist nunmal entsprechend der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn diese zur Eingruppierung in die 9b führen, müssen sich diese zunächst ändern. Was du kannst und was du machst oder machen könntest, spielt dabei keine Rolle.

An deiner Stelle würde ich die Eingruppierung von anderer Stelle prüfen lassen oder du prüfst das selbst, denn vielleicht irrt der AG bei seiner Rechtsmeinung oder der AG muss entsprechende Tätigkeiten übertragen, die zu einer höheren Eingruppierung führen.

Nun bin ich in einer Mittelbehörde. Sollte eine Prüfung der Eingruppierung von der nächsthöheren Distanz stattfinden? Oder doch von der Geschäftsleitung, da mein Personalsachbearbeiter die E10 nicht "durchgewunken" hat?

Shakewave

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Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.

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Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.

Na dann hast du eine klare Aussage, wie dein AG sich positioniert. Er möchte dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen und somit dir keine Höhergruppierung ermöglichen.

Somit weißt du, dass du bei diesem AG keine weitere Karrierefortschritte machen kannst und kannst daraus deine Schlüsse ziehen.

Shakewave

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Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.

Na dann hast du eine klare Aussage, wie dein AG sich positioniert. Er möchte dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen und somit dir keine Höhergruppierung ermöglichen.

Somit weißt du, dass du bei diesem AG keine weitere Karrierefortschritte machen kannst und kannst daraus deine Schlüsse ziehen.

Ich gebe Dir vollkommen Recht. Jedoch, kann der AG keine weitere Tätigkeiten übertragen.
Zudem habe ich die "Überprüfung" in die E10 nur zufällig (aus meiner P-Akte) erfahren - obwohl mir keine Bescheid gesagt hat (ob mündlich oder schriftlich) genauer gesagt, dass diese "abgelehnt" wurde.


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Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.

Na dann hast du eine klare Aussage, wie dein AG sich positioniert. Er möchte dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen und somit dir keine Höhergruppierung ermöglichen.

Somit weißt du, dass du bei diesem AG keine weitere Karrierefortschritte machen kannst und kannst daraus deine Schlüsse ziehen.

Ich gebe Dir vollkommen Recht. Jedoch, kann der AG keine weitere Tätigkeiten übertragen.
Zudem habe ich die "Überprüfung" in die E10 nur zufällig (aus meiner P-Akte) erfahren - obwohl mir keine Bescheid gesagt hat (ob mündlich oder schriftlich) genauer gesagt, dass diese "abgelehnt" wurde.

Der AG kann selbstverständlich weitere Tätigkeiten übertragen, er möchte es nur nicht. Warum er das nicht möchte ist mir völlig unklar. Vielleicht wäre dies herauszufinden ein Ansatzpunkt für deine weitere Karriere.

Die "Überprüfung" der Rechtsmeinung deines Arbeitgebers zur Eingruppierung ist eine interne Angelegenheit. Hierzu muss er dir auch nicht Bescheid sagen bzw. von einem Ergebnis unterrichten.

MeinerEiner

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Es soll zumindest vorkommen, dass Dir nach und nach höherwertige Aufgaben auf den Tisch flattern, um zu sehen, ob diese auch mit deiner jetzigen Eingruppierung von dir erledigt werden. Da solltest du dann hellhörig werden und dir diese Aufgaben von der personalbearbeitenden Stelle schriftlich bestätigen lassen, weil diese Aufgaben dann durchaus zu einer Höhergruppierung führen könnten.

MoinMoin

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Man ist nunmal entsprechend der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn diese zur Eingruppierung in die 9b führen, müssen sich diese zunächst ändern. Was du kannst und was du machst oder machen könntest, spielt dabei keine Rolle.

An deiner Stelle würde ich die Eingruppierung von anderer Stelle prüfen lassen oder du prüfst das selbst, denn vielleicht irrt der AG bei seiner Rechtsmeinung oder der AG muss entsprechende Tätigkeiten übertragen, die zu einer höheren Eingruppierung führen.

Nun bin ich in einer Mittelbehörde. Sollte eine Prüfung der Eingruppierung von der nächsthöheren Distanz stattfinden? Oder doch von der Geschäftsleitung, da mein Personalsachbearbeiter die E10 nicht "durchgewunken" hat?
Alleinig ein ArbG kann feststellen, ob sich dein AG irrt bei seiner Rechtsmeinung bzgl. deiner Eingruppierung.

Wenn dein AG dir also keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen will oder aufgrund vorgaben von höherer Stelle nicht soll oder nicht darf, dann bleibt der Weg sich einen anderen AG zu suchen, oder weitere beim aktuellem darum zu werben, dass er dir höherwertige überträgt.