Hallo, ich habe hier schon mit der Suchfunktion nach einer Antwort gesucht, aber leider nichts gefunden.
Ich bin derzeit als Sozialarbeiterin in TV-L S14 eingruppiert (Stufe 3). Nun werde ich auf eine andere Stelle wechseln, die nach TV-L E11 bezahlt wird. Meines Wissens gibt es eine Art Bestandsschutz, damit mein keine finanziellen Nachteile hat, wenn man den Job wechselt. D.h. man bleibt in der erreichten Stufe, die Stufenlaufzeit beginnt jedoch von vorn.
Laut Personalservice gilt dies jedoch nicht, wenn man von der S Tabelle in die E Tabelle wechselt. Ich habe wirklich gesucht, aber dafür keine Rechtsgrundlage oder irgendwelche Quellen gefunden.
Vielleicht weiß ja jemand aus dem Forum, wo genau das rechtlich geregelt ist.
Danke und Grüße!