Autor Thema: Eingruppierung und Bestandsschutz bei Wechsel von TV-L S zu TV-L  (Read 1682 times)

Sozialarbeiterin

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Hallo, ich habe hier schon mit der Suchfunktion nach einer Antwort gesucht, aber leider nichts gefunden.

Ich bin derzeit als Sozialarbeiterin in TV-L S14 eingruppiert (Stufe 3). Nun werde ich auf eine andere Stelle wechseln, die nach TV-L E11 bezahlt wird. Meines Wissens gibt es eine Art Bestandsschutz, damit mein keine finanziellen Nachteile hat, wenn man den Job wechselt. D.h. man bleibt in der erreichten Stufe, die Stufenlaufzeit beginnt jedoch von vorn.
Laut Personalservice gilt dies jedoch nicht, wenn man von der S Tabelle in die E Tabelle wechselt. Ich habe wirklich gesucht, aber dafür keine Rechtsgrundlage oder irgendwelche Quellen gefunden.
Vielleicht weiß ja jemand aus dem Forum, wo genau das rechtlich geregelt ist.

Danke und Grüße!

Wabi Sabi

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

aronzo

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Du solltest dringend mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass deine individuelle Stufe (Stufe 3) erhalten bleibt und dir das bestätigen lassen! Soweit ersichtlich haben die Tarifparteien keine dem TVöD entsprechende Regelung zum Tabellenwechsel getroffen. Die Intention des BAG war zwar sicherlich eine andere, wirkt hier aber gegen die Beschäftigten und würde sonst wohl zur Stufe 1 führen.