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als Fachinformatiker (nur Ausbildung)+ 6J.Berufserfahrung in das Einstiegsamt 3?
neodeo2:
Hallo zusammen,
mein Kollege meinte, dass Aufgrund von Mangel an Fachkräften der Bund (ganz speziell die Bundeswehr) mittlerweile Fachinformatiker (z.B. Fachinformatiker Systemintegrator nur Ausbildung, kein Studium) + 6 Jahre Berufserfahrung Leute in das Einstiegsamt 3 verbeamtet.
also in A9-A10 und diese können dann normal bis A12 aufsteigen.
Da wollte ich fragen, stimmt das?
Welche Erfahrungen habt ihr?
Danke schon mal im Voraus
PS: bei verschiedenen Landesämtern kann man ja im TVL mittlerweile bis E12 oder gar E13 aufsteigen, ohne Studium. aber mir gehts um die Verbeamtung.
Bastel:
Einstiegsamt 3? Wo hast du diesen Quatsch den her?
In der Regel benötigt man für den gD ein Studium. Vielleicht hast du Glück und findest einen Dienstherrn, der eine Ausnahme macht.
Am besten fragst du bei der Bundeswehr mal direkt an, wenn du zu dem Laden willst.
Tarifbeschäftigte und Beamte sind nun einmal zwei Paar Schuhe, weshalb es für einen ausgebildeten Fachinformatiker i.d.R. lohnenswerter ist, angestellt zu bleiben.
Tom102:
Hallo,
das, was dein Kollege da gesagt hat, stimmt definitiv. Im Bereich der Fachinformatiker im technischen Dienst ist mir aufgefallen, dass es mittlerweile in bestimmten Fällen möglich ist, nach Absolvieren einer Aufstiegsfortbildung mit DQR 6 in die Laufbahn 2.1 verbeamtet zu werden. Das ist eine Entwicklung, die aus guten Gründen passiert.
Die Lücke an qualifizierten Fachkräften in der IT-Branche ist hier ein entscheidender Faktor. Es hat wirklich Situationen gegeben, in denen sich überhaupt keine Bewerber mit Hochschulabschluss gemeldet haben. Zudem gibt es vermehrt Personen mit Hochschulabschluss, die den öffentlichen Dienst verlassen, was den Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter erhöht.
Es werden spezielle Gremien und Instanzen eingesetzt, um solche Ausnahmen zu überprüfen und abzuwägen. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass die Qualifikationen und Erfahrungen der Fachinformatiker angemessen berücksichtigt werden. Es zeigt sich deutlich, dass solche Ausnahmen immer öfter vorkommen und im Gegensatz zur Vergangenheit ausdrücklich erwünscht sind.
Ein weiterer Aspekt ist, dass solche Maßnahmen dazu beitragen können, erfahrenes Personal, insbesondere erfahrene Fachinformatiker, in der Behörde zu halten, da es dort auch Anzeichen für Abwanderung gibt. Dennoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Vorgehensweisen aus rechtlicher Sicht fragwürdig sein können.
Obwohl mein Fachgebiet nicht im IT-Bereich liegt – ich arbeite als Personalreferent – kenne ich viele Kollegen aus dem Studium, die als Personalreferenten im IT-Bereich tätig sind. Durch Gespräche mit ihnen bekomme ich immer wieder Einblicke in solche Entwicklungen.
Wichtig ist zu betonen, dass allein eine Ausbildung als Fachinformatiker gemäß der Laufbahnverordnung und weiteren Gesetzen nicht automatisch ausreicht, um in Laufbahn 2.1 verbeamtet zu werden.
Es werden tatsächlich mehr Leute ohne Studium verbeamtet. Es ist auch wichtig zu wissen, dass die gesetzlichen Grundlagen, wie die Laufbahnverordnung, derzeit überarbeitet werden. Die Tendenz geht definitiv in Richtung einer stärkeren Öffnung und Flexibilität.
Eine interessante Ergänzung ist, dass auch die Bundeswehr solche Aufstiegsfortbildungen nach DQR 6, speziell im Bereich "Operative Professional," regelmäßig anbietet. Dies unterstreicht den Bedarf an qualifiziertem Personal und die Bereitschaft, diese Wege zu unterstützen.
Beste Grüße
Tom
Bastel:
Die sollen einfach mal anständig besolden, dann klappt es auch mit den Bewerbern. Demnächst reicht es wenn man seinen Namen schreiben kann.
Rollo83:
Das ist bei der Bundeswehr nichts Neues, zumindest nicht im militärischen Bereich.
Die Laufbahn schimpft sich OffzMilFD, hat als Laufbahnziel A11 und ist für Feldwebel (mittlerer Dienst) als Aufstieg gedacht.
Gemacht werden muss die Weiterqualifizierung DQR 6, bei mir war das der staatlich geprüfte Techniker Fachrichtung Elektrotechnik und danach bin ich Offizier geworden und bin jetzt Hauptmann A11 ohne Studium.
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