Autor Thema: Bundeslandwechsel nach Beendigung des BA Stadtinspektor?  (Read 1238 times)

lainey

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei mich für den dualen Studiengang als Stadtinspektorin in S-H zu bewerben. Da ich an der Landesgrenze zu NI wohne, würde ich meine Chancen auf einen Studienplatz gerne erhöhen, indem ich mich auch in NI bewerbe. Nach Beendigung des Studiums würde ich allerdings wieder zurück nach S-H wollen.  Ich würde mir dann nach dem Studium dort eine Stelle suchen. Ist dies "erlaubt" und wenn ja, wie realistisch ist es dafür eine Genehmigung zu bekommen (falls man dafür eine braucht).

VG

flip

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In der Regel wird im Vertrag eine Rückzahlungsklausel für die Ausbildungskosten vereinbart sein.
Nach der Sperrzeit von vermutlich 3 bis 5 Jahren nach der Ausbildung steht Dir nichts mehr im Wege.

Lisa4321

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Das ist kein Problem.  Ich bin selber 2x nach dem Studium (Beamter auf Probe) gewechselt. Auch Länderübergreifend.

Thomber

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Rückzahlungsklausel kenne ich - wird aber oft nur wirksam, wenn man den öD verlässt. Kommt dabei auf den Wortlaut und natürlich das Verhalten des Dienstherrn an.

Ansonsten ist ein Wechsel mit Beförderung wohl kein Problem. Wechsel ohne Beförderung können aber durch den Dienstherrn abgelehnt werden.
Solltest Du einen neuen Dienstherrn finden, der Dir einfach ne Ernennungsurkunde in die Hand drückt, wäre der Wechsel natürlich autom. vollzogen und das kann keiner mehr verhindern.  (Soweit zur Theorie.)

lainey

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Das ist kein Problem.  Ich bin selber 2x nach dem Studium (Beamter auf Probe) gewechselt. Auch Länderübergreifend.

Hallo,

danke für deine hoffnungsvolle Antwort. Darf ich fragen, von welchem BL du wohin gewechselt bist? Gab es dort eine Rückzahlungsklausel in deinem Vertrag?

VG

lainey

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Danke für die Hinweise auf die Rückzahlungsklausel.

einfacher wäre es dann vermutlich in S-H zu bleiben.

Organisator

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Danke für die Hinweise auf die Rückzahlungsklausel.

einfacher wäre es dann vermutlich in S-H zu bleiben.

Am einfachsten wäre es in die Rückzahlungsklausel zu schauen. Typischerweise wird nämlich keine Rückzahlung gefordert, wenn man im öD bleibt.

Polly67

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Hallo, ich stehe vor einem ähnlichen Problem und ich habe mich schon sehr intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt. Ich würde empfehlen das Studium direkt in dem Bundesland, in dem du später arbeiten und leben möchtest zu absolvieren. Die Bundesländer stellen sich untereinander oft quer was die Abgabe von ihren ausgebildeten Kräften angeht. Ich habe schon ganz wilde Storys gehört, dass Versetzunganträge trotz Tauschpartner für Jahre nicht durchgingen. Klar ist es möglich, aber mit einer hohen Wartezeit von mehreren Jahren verbunden.
Außerdem ist NI ein Flächenland, klar bist du dort bei einer festen Behörde eingesetzt, aber wenn irgendwo jemand gebraucht wird, auch wenn es mal nur aushilfsweise ist, kann es sein, dass du für mehrere Monat ans anderes Ende des Bundesland musst.

Grüße

lainey

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Hallo, ich stehe vor einem ähnlichen Problem und ich habe mich schon sehr intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt. Ich würde empfehlen das Studium direkt in dem Bundesland, in dem du später arbeiten und leben möchtest zu absolvieren. Die Bundesländer stellen sich untereinander oft quer was die Abgabe von ihren ausgebildeten Kräften angeht. Ich habe schon ganz wilde Storys gehört, dass Versetzunganträge trotz Tauschpartner für Jahre nicht durchgingen. Klar ist es möglich, aber mit einer hohen Wartezeit von mehreren Jahren verbunden.
Außerdem ist NI ein Flächenland, klar bist du dort bei einer festen Behörde eingesetzt, aber wenn irgendwo jemand gebraucht wird, auch wenn es mal nur aushilfsweise ist, kann es sein, dass du für mehrere Monat ans anderes Ende des Bundesland musst.

Grüße

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht. Das habe ich mir fast schon gedacht, dass es in der Realität doch nicht so einfach aussieht mit dem Wechsel des BL. Und der Hinweis mit NI als Flächenland ist sehr gut!
VG

Hain

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Außerdem ist NI ein Flächenland, klar bist du dort bei einer festen Behörde eingesetzt, aber wenn irgendwo jemand gebraucht wird, auch wenn es mal nur aushilfsweise ist, kann es sein, dass du für mehrere Monat ans anderes Ende des Bundesland musst.

Grüße

Das ist bei der gewählten Überschrift Unfug. Als Gemeinde-, Stadt- oder Kreisinspektoranwärter ist Dienstherr eine kommunale Gebietskörperschaft, in deren Gebiet man eingesetzt werden kann. Bei Landesbeamten ist das beschriebene Szenario zu betrachten, aber nicht bei einer Kommune.