Autor Thema: Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?  (Read 2527 times)

Zubida20

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Hallo allerseits,

ich W/19 habe meine Ausbildung zur VFA-K leider erfolglos abgeschlossen. 3-Jahre Ausbildung regular mit 1-jähriger Verlängerung, sprich insgesamt 4 Jahre. Leider knapp alle Abschlussprüfungen nicht bestanden, blöd.

Meine Frage:
Da ich dennoch die 3 bzw 4 Jahre Ausbildung gemacht habe im Betrieb, darf ich dennoch die Berufsbezeichnung (ausgelehrte) Verwaltungsfachangestellte tragen? Oder wäre es aufgrund der gegebenen Umstände eine erfolglose Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, sprich ich bin total im A*sch?

Zudem, bezüglich der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis, wie stünden da die Chancen, angenommen zu werden ohne die Prüfungen bzw. den Abschluss? Denn abgesehen davon bewegen sich meine Noten im 2er Durchschnitt (Berufsschule, Prüfungslehrgänge, Zwischenprüfung...). Mir fehlt lediglich das Formular wo steht "Prüfung bestanden", rest passt. Das es schlecht ist und meine Chancen vermindert ist mir bewusst, aber ist das sehr drastisch?

Nachholen werde ich den Abschluss irgendwie auf jedenfall, es geht hauptsächlich um Jetzt zwecks Arbeitssuche.

Ich wäre über sämtliche Info, Tipps, Aushilfe dankbar.

Ach ja: Das das mit den Prüfungen absolute Katastrophe ist, wie man so unfähig sein kann, usw., mit solchen Bemerkungen bin ich bereits bestens versorgt. Also gerne auslassen und wenn möglich Ratschläge geben.

Danke schön, Lg.

Sabrine

Bastel

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #1 am: 30.08.2023 07:13 »
Da ich dennoch die 3 bzw 4 Jahre Ausbildung gemacht habe im Betrieb, darf ich dennoch die Berufsbezeichnung (ausgelehrte) Verwaltungsfachangestellte tragen?

Natürlich. Und der Arzt, welcher seine Abschlussprüfung nicht bestanden hat, operiert demnächst im Krankenhaus.

Bei so einer Frage wundert es mich nicht, das du durchgefallen bist. Und das bei einem angeblichen zweier Schnitt?  ;D

brian

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #2 am: 30.08.2023 07:33 »
Wieso besteht man eine Ausbildung nicht, wenn man überall 2en hat?

Thomber

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #3 am: 30.08.2023 07:40 »
Hallo Sabrine,

ob die Berufsbezeichnung VFA geschützt ist, weiß ich nicht, rate aber dringend davon ab, diese ohne Abschluss zu benutzen.

Infos zum Thema z.B. hier:
https://hoesmann.eu/geschuetzte-berufsbezeichnung/

FearOfTheDuck

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #4 am: 30.08.2023 07:46 »
Naürlich darfst du dich nicht VfA nennen, schließlich hast du diesen Berufsabschluß aufgrund nicht bestandener Prüfungen nicht erreicht.

Du kannst dich auch ohne Abschluss bewerben, Quereinsteiger werden auch im ÖD eingestellt. Du musst dich aber nicht wundern, wenn du dann zumeist auch als solcher angesehen wirst und dir u.U. nur dem entsprechende Aufgaben übertragen werden.

Blondchen

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #5 am: 30.08.2023 07:48 »
Guten Morgen,

an deiner Stelle würde ich dringend von dem Gedanken wegkommen, dich als Verwaltungsfachangestellte zu bezeichnen. Du hast keinen Abschluss in diesem Ausbildungsberuf, also darfst du auch die Bezeichnung der "Fachangestellten" nicht nutzen. Damit bringst du dich nur unnötig in die Bredouille, verspielst sofort deine Glaubwürdigkeit und das Vertrauen deines AG und deiner zukünftigen Kollegen wenn es raus kommt.

Auf dem Arbeitsmarkt hast du als offizielle Quereinsteigerin momentan noch gute Chancen. Sei ehrlich in deinen Bewerbungen, und betone ruhig dass du aufgrund deiner Ausbildung Erfahrungen im Bereich Verwaltung hast. Du wirst auf jeden Fall damit rechnen müssen dich und dein Scheitern der Ausbildung zu erklären.

Thomber

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #6 am: 30.08.2023 07:53 »
Zitat
Du musst dich aber nicht wundern, wenn du dann zumeist auch als solcher angesehen wirst und dir u.U. nur dem entsprechende Aufgaben übertragen werden.


Das klingt so als, ob Quereinsteiger nicht anerkannt werden. Vielleicht im Einzelfall so, aber es gibt tausende Quereinsteiger im öD und die überholen auch öfter mal die, die schon länger da sind.... 

Ob und wer diese 4 Jahre Berufsschule + Praktika würdigt, ist offen, aber bewerben lohnt schon.
Ich habe schon Stellenausschreibungen gehabt, wo ich so eine Bewerbung berücksichtigt hätte.

brian

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #7 am: 30.08.2023 08:06 »
WEnn keine Prüfungspflicht dagegen spricht sicher.

FearOfTheDuck

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #8 am: 30.08.2023 08:26 »
Dass sich Quereinsteiger bewähren können und sie auch "aufsteigen" können, steht außer Frage.

Mein Gedanke bezog sich eher auf den Beginn des AV und den Prozess davor.

aronzo

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #9 am: 30.08.2023 09:15 »
Natürlich kannst Du Dich auf nicht so qualifizierte Stellen, insbesondere befristete mit nicht allzu langer Laufzeit bewerben. Da gibt es für gewöhnlich nicht so viele und qualifiziertere Bewerbungen. Hierbei könntest Du deine Zwischenzeugnisse vorlegen und betonen, dass Du bereit bist, den Abschluss extern nachzuholen.

Am letzten Thema solltest Du arbeiten, insbesondere auch am Umgang mit Drucksituationen wie Prüfungen. Anderenfalls wirst Du in der Praxis an ähnlichen Situationen immer wieder scheitern.

Börnie

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #10 am: 01.09.2023 18:58 »
Da habe ich die gleiche Frage: Ich habe 7 Semester Chemie auf Bachelor an der Uni Bonn "studiert", damit ich das Semesterticket bekomme (war Billiger als das Jobticket und galt in ganz NRW), nie die Uni von innen gesehen, keine einzige Vorlesung besucht und nie ne Klausur geschrieben. Darf ich mich ich mich jetzt Bachelor of Science nennen?

clarion

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #11 am: 02.09.2023 00:05 »
Bei einer Schnitt von 2,x die Prüfung wiederholt nicht zu bestehen,  ist für mich ein Indiz für ungesunde Prüfungsangst / Prüfungsblockade. Da solltest Du dran Arbeiten.

Ich würde Dich einstellen,  Dir aber anfangs nur die einfacheren Arbeiten zutrauen.  Dein Problem wird sein, dass die einfacheren Arbeiten beispielsweise bei uns recht offen ausgeschrieben werden,  insbesondere für alle kaufmännischen Berufe und Rechtsanwalt - und Notargehilfen. Da haben zumindest wir bisher immer einige gute Bewerber  mit abgeschlossenen Berufsausbildungen gehabt.

Bitte beachte auch, dass Du mit der nicht abgeschlossenen Ausbildung zwar eingestellt werden kannst, aber eine EG weniger als mit Ausbildung bekommst. Die Ausbildungskommune will Dich nicht zumindest befristet einstellen?

Beruf hat auch mit Berufung zu tun. Ist die Ausbildung überhaupt die Richtige für Dich gwesen? Warst Du vielleicht deswegen blockiert? Würde Dir ein handwerklicher oder sozialer Beruf vielleicht mehr liegen? Mit 19 bist Du jung genug,  um einen ganz anderen beruflichen Weg einzuschlagen.

brian

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Antw:Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
« Antwort #12 am: 02.09.2023 10:46 »
Zitat
Du musst dich aber nicht wundern, wenn du dann zumeist auch als solcher angesehen wirst und dir u.U. nur dem entsprechende Aufgaben übertragen werden.


Das klingt so als, ob Quereinsteiger nicht anerkannt werden. Vielleicht im Einzelfall so, aber es gibt tausende Quereinsteiger im öD und die überholen auch öfter mal die, die schon länger da sind.... 

Ob und wer diese 4 Jahre Berufsschule + Praktika würdigt, ist offen, aber bewerben lohnt schon.
Ich habe schon Stellenausschreibungen gehabt, wo ich so eine Bewerbung berücksichtigt hätte.

Such quereinsteiger komplett ohne irgendeine Berufsausbildung?