Autor Thema: [Allg] Regelbeurteilung nicht erhalten bzw. eröffnet - Konsequenzen?  (Read 1869 times)

HRoffice

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Hallo,

ich bin zum 01.04.2023 an eine neue Dienststelle gewechselt und habe noch immer keine Regelbeurteilung meines vorherigen Vorgesetzten für den Zeitraum bis 31.03.2023 erhalten.

Ein Anruf bei unserer Personalabteilung erbrachte die Erkenntnis, dass die Beurteilung bereits im Frühjahr hätte gefertigt werden müssen und bei der Personalabteilung auch vorliegt, also existiert. Somit wurde sie mir lediglich nicht eröffnet.

Nun ist es aber so, dass ich theoretisch befördert werden könnte. Die Auswahl hierfür anhand der Beurteilung sei aber laut dem Sachbearbeiter schon erfolgt. Man riet mir, mich mit meinem ehemaligen Vorgesetzten in Verbindung zu setzen um die Beurteilung zu erhalten.

Ich möchte meiner Beurteilung ungern hinterherlaufen oder meinem Vorgesetzen seine Aufgaben erklären müssen, daher die Frage ob mir das Ausbleiben der Beurteilungseröffnung im Zweifelsfall irgendeine Klagemöglichkeit eröffnet?
« Last Edit: 31.08.2023 04:19 von Admin2 »

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Wenn Du die Dienststelle "gewechselt" hast, ist dann eine Beförderung durch Einen alten Diensteherrn überhauolpt noch möglich?

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Wenn Du die Dienststelle "gewechselt" hast, ist dann eine Beförderung durch Einen alten Diensteherrn überhauolpt noch möglich?

Ja das ist in meinem Bundesland (Stadtstaat) möglich.