Autor Thema: Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung  (Read 2219 times)

Klausfischer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« am: 31.08.2023 09:03 »
Hallo zusamman
Ich bin ITler und war in EG11 eingestuft. Im Dezember 2021 hat unser Projektleiter seinen Job hingeschmissen und die Aufgaben wurden an mich und meinen Kollegen übertragen.
Im März 2022 habe ich zusammen mit meinem Abteilungsleiter einen Antrag auf Höhergruppierung in EG12 gestellt aufgrund der neuen Aufgaben. Dieses wurde von der Personalabteilung im August abgelehnt.
Im April 2023 haben wir erneut einen Antrag gestellt und dieser wurde erneut abgelehnt. Mein Abteilungsleiter hat aber nun drauf bestanden, dass eine externe Firma die Stelle bewertet und diese kam zu dem Schluss, dass meine Stelle in EG 12 gehört. Soweit so gut.

Die Personalabteilung will nun allerdings die Höhergruppierung zum April 23 ansetzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass der Moment der neuen Aufgaben für die Höhergruppierung ausschalggebend ist - also Dezember 21. Und selbst wenn nicht, kann doch nicht ignoriert werden, dass ich schonmal mit genau der selben Ursache ein Jahr vorher einen Antrag gestellt habe - der von der Personalabteilung falsch beurteilt wurde.

Sehe ich die Rechtslage falsch? Oder liegt die Personalabteilung falsch?

Besten Dank

heretic

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« Antwort #1 am: 31.08.2023 09:14 »
Vorausgesetzt die Übertragung der Aufgaben erfolgte ordnungsgemäß, dann besteht grundsätzlich der Anspruch auf die festgestellte EG.

Problem wäre die Ausschlussfrist von 6 Monaten.

Nach der Ablehnung der korrekten Eingruppierung hättest du den Klageweg bestreiten müssen. Aktuell bleiben dir nur die letzten 6 Monate für die (Nach)Zahlung der korrekten EG.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« Antwort #2 am: 31.08.2023 09:16 »
§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD:
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerk-malen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

Somit bist du mit der Übertragung der Tätigkeit (so diese Aufgabe denn wirksam übertragen wurde, also in der Regel durch den Personalbereich) entsprechend eingruppiert.

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« Antwort #3 am: 31.08.2023 09:21 »
Die Frage wäre zumindest für die Stufenlaufzeit relevant.

Klausfischer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« Antwort #4 am: 31.08.2023 09:26 »
Vielen Dank für die Antworten.

Wenn ich das richtig verstehe, dann habe ich seit Änderung der Stelle Anspruch auf höhere Eingruppierung kann dieses allerdings nur für 6 Monate einfordern.

Klausfischer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« Antwort #5 am: 31.08.2023 09:45 »
Nur um sicher zu sein.
Die Ausschlussfrist beginnt wann?
Bei meiner Antragsstellung - Also April 23 und da rückwirkend 6 Monate (also November22)?
oder jetzt wo ich den Bescheid bekommen habe?


aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« Antwort #6 am: 31.08.2023 09:58 »
§ 37
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten
oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. 2Für denselben
Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später
fällige Leistungen aus.
...


Das kommt darauf an, was Du in die Geltendmachung geschrieben hast. Hier geht es ja vorrangig um eine Zahlung. Entscheidend ist daher, ob Du die Zahlung des Unterschiedsbetrags geltend gemacht hast. Wenn nicht, HEUTE noch einen Geltendmachung auf Zahlung des Unterschiedsbetrags rückwirkend für die Zeit ab Februar 2023.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
« Antwort #7 am: 31.08.2023 10:21 »
Wenn ich das richtig verstehe, dann habe ich seit Änderung der Stelle Anspruch auf höhere Eingruppierung kann dieses allerdings nur für 6 Monate einfordern.
Nein, du hast ab Übertragung der höherwertigen Aufgaben durch einem von deinem AG dafür Befugte Person (also eine Person, die auch dein Arbeitsvertrag unterschreiben darf) ein Anspruch.
Und kannst wg. §37 das Entgelt 6 Monate rückwirkend einfordern.

Hallo zusamman
Ich bin ITler und war in EG11 eingestuft. Im Dezember 2021 hat unser Projektleiter seinen Job hingeschmissen und die Aufgaben wurden an mich und meinen Kollegen übertragen.
Ich gehe davon aus das nicht die Personalabteilung diese Zuweisungen (und damit eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten) vorgenommen hat.
Falls doch, dann bist du seit dem in der EG12.
Falls nicht, dann nicht.

Zitat
Im März 2022 habe ich zusammen mit meinem Abteilungsleiter einen Antrag auf Höhergruppierung in EG12 gestellt aufgrund der neuen Aufgaben. Dieses wurde von der Personalabteilung im August abgelehnt.
Im April 2023 haben wir erneut einen Antrag gestellt und dieser wurde erneut abgelehnt. Mein Abteilungsleiter hat aber nun drauf bestanden, dass eine externe Firma die Stelle bewertet und diese kam zu dem Schluss, dass meine Stelle in EG 12 gehört. Soweit so gut.

Die Personalabteilung will nun allerdings die Höhergruppierung zum April 23 ansetzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass der Moment der neuen Aufgaben für die Höhergruppierung ausschalggebend ist - also Dezember 21. Und selbst wenn nicht, kann doch nicht ignoriert werden, dass ich schonmal mit genau der selben Ursache ein Jahr vorher einen Antrag gestellt habe - der von der Personalabteilung falsch beurteilt wurde.
Wie gesagt kommt es darauf an, wann dir von der Personalstelle die Aufgaben übertragen wurden.
(Ab da bist du in der EG12)
Und dein "Antrag" dürfte die §37 Frist nicht eingeleitet oder unterbrochen haben, da du wahrscheinlich nicht das dir zustehende Entgelt eingefordert hast.
Zitat
Sehe ich die Rechtslage falsch? Oder liegt die Personalabteilung falsch?
Kann nicht beurteilt werden, solange nicht klar ist, wann und wie welcher Rechtsakt erfolgt ist.
Also wann wurde dir seitens des AG die Aufgaben übertragen?
Wie hast du dein Entgelt geltend gemacht?