Wenn ich das richtig verstehe, dann habe ich seit Änderung der Stelle Anspruch auf höhere Eingruppierung kann dieses allerdings nur für 6 Monate einfordern.
Nein, du hast ab Übertragung der höherwertigen Aufgaben durch einem von deinem AG dafür Befugte Person (also eine Person, die auch dein Arbeitsvertrag unterschreiben darf) ein Anspruch.
Und kannst wg. §37 das Entgelt 6 Monate rückwirkend einfordern.
Hallo zusamman
Ich bin ITler und war in EG11 eingestuft. Im Dezember 2021 hat unser Projektleiter seinen Job hingeschmissen und die Aufgaben wurden an mich und meinen Kollegen übertragen.
Ich gehe davon aus das nicht die Personalabteilung diese Zuweisungen (und damit eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten) vorgenommen hat.
Falls doch, dann bist du seit dem in der EG12.
Falls nicht, dann nicht.
Im März 2022 habe ich zusammen mit meinem Abteilungsleiter einen Antrag auf Höhergruppierung in EG12 gestellt aufgrund der neuen Aufgaben. Dieses wurde von der Personalabteilung im August abgelehnt.
Im April 2023 haben wir erneut einen Antrag gestellt und dieser wurde erneut abgelehnt. Mein Abteilungsleiter hat aber nun drauf bestanden, dass eine externe Firma die Stelle bewertet und diese kam zu dem Schluss, dass meine Stelle in EG 12 gehört. Soweit so gut.
Die Personalabteilung will nun allerdings die Höhergruppierung zum April 23 ansetzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass der Moment der neuen Aufgaben für die Höhergruppierung ausschalggebend ist - also Dezember 21. Und selbst wenn nicht, kann doch nicht ignoriert werden, dass ich schonmal mit genau der selben Ursache ein Jahr vorher einen Antrag gestellt habe - der von der Personalabteilung falsch beurteilt wurde.
Wie gesagt kommt es darauf an, wann dir von der Personalstelle die Aufgaben übertragen wurden.
(Ab da bist du in der EG12)
Und dein "Antrag" dürfte die §37 Frist nicht eingeleitet oder unterbrochen haben, da du wahrscheinlich nicht das dir zustehende Entgelt eingefordert hast.
Sehe ich die Rechtslage falsch? Oder liegt die Personalabteilung falsch?
Kann nicht beurteilt werden, solange nicht klar ist, wann und wie welcher Rechtsakt erfolgt ist.
Also wann wurde dir seitens des AG die Aufgaben übertragen?
Wie hast du dein Entgelt geltend gemacht?