Autor Thema: Einstufung - von Werkstudentin zu Projektassistenz  (Read 891 times)

Lena90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine kurze Frage zur Gehalts-Einstufung im TVöD Bund:
Ich habe nach meinem Bachelorabschluss und während des Masters drei Jahre lang als Werkstudentin bei meinem Arbeitgeber gearbeitet und übernehme nun die Stelle der Projektassistenz.
Tatsächlich kenne ich mich mit den Entgeldgruppen nicht so gut aus, es ist auch mein erster Job außerhalb der Uni. Nun meine Frage: Werden mir wohl die 3 Jahre als studentische Hilfskraft als einschlägige Berufserfahrung anerkannt und ich somit in Stufe 3 eingeordnet? Natürlich erweitern sich meine Aufgaben mit der neuen Stelle und ich bin quasi Berufsanfängerin, trotzdem war ich in den drei Jahren ja in genau dieses Arbeitsfeld eingebunden (Team aus 4 Leuten)? Gibt es in solchen Situationen auch Verhandlungsspielraum?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Lena

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Einstufung - von Werkstudentin zu Projektassistenz
« Antwort #1 am: 31.08.2023 11:52 »
Eine "einschlägige Berufserfahrung" muss nicht anerkannt werden. Sie ist oder sie ist eben nicht. Eine solche setzt voraus, dass eine vorherige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Ob das bei einer "studentischen Hilfskraft" gegeben sein kann, wage ich stark zu bezweifeln. Was du in die Waagschale werfen könntest, wären "förderliche Zeiten". Das ist allerdings Verhandlungssache und muss zwingend vor Vertragsabschluss geklärt werden.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Einstufung - von Werkstudentin zu Projektassistenz
« Antwort #2 am: 31.08.2023 11:55 »
Eine "einschlägige Berufserfahrung" muss nicht anerkannt werden. Sie ist oder sie ist eben nicht. Eine solche setzt voraus, dass eine vorherige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Ob das bei einer "studentischen Hilfskraft" gegeben sein kann, wage ich stark zu bezweifeln. Was du in die Waagschale werfen könntest, wären "förderliche Zeiten". Das ist allerdings Verhandlungssache und muss zwingend vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Also studentische Hilfskraft, kann keine Berufserfahrung gesammelt werden, da du noch nicht im Beruf arbeiten kannst, da kein entsprechende "Ausbildung".

Es bleibt alleinig die förderliche Zeiten, die anerkannt werden könnten.

Lena90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Einstufung - von Werkstudentin zu Projektassistenz
« Antwort #3 am: 31.08.2023 12:10 »
Alles klar, vielen Dank für die Infos :)! Werde mich bzgl "förderlicher Zeiten" informieren und das Gespräch mit meiner Chefin suchen. Liebe Grüße