Autor Thema: Stellenplan anfechten  (Read 5603 times)

Unknown

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #15 am: 31.08.2023 13:41 »
Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(
Aber nur mit deiner Zustimmung und deine eigentlichen Tätigkeiten würdest du mit Sicherheit weiterausüben.

brian

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #16 am: 31.08.2023 13:49 »
Der Stellenplan ist für Tarifbeschäftigte völlig irrelevant. Es gilt, was Dir/ Euch übertragen wurde.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #17 am: 31.08.2023 14:08 »
Alles recht kompliziert. Ich werde mir weiterhin meine Arbeit priorisieren lassen und meine Kollegin bei der Kündigungsschutzklage unterstützen. Schade, dass es erst soweit kommen muss und wir keine Handhabe haben. Natürlich suche ich nebenbei nach einer anderen Arbeit, denn spätestens wenn meine Kollegin aus der Elternzeit wiederkommt besitzt meine Ordnungsamtsstelle den nächsten k.w. Vermerk.

MoinMoin

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« Antwort #18 am: 31.08.2023 14:11 »
Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(
Nein, eine Änderung der Eingruppierung (nach oben oder nach unten) durch eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ist eine Arbeitsvertragsänderung und dieses kann nicht einseitig erfolgen.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #19 am: 31.08.2023 14:18 »
Danke, gut zu wissen. Meine Stellenbeschreibung sieht nicht einmal die (krankheits- und urlaubsbedingte) Vertretung Meldeamt/Standesamt vor, obwohl ich diese bereits seit Anfang an mit mache

Unknown

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #20 am: 31.08.2023 14:34 »
Alles recht kompliziert. Ich werde mir weiterhin meine Arbeit priorisieren lassen und meine Kollegin bei der Kündigungsschutzklage unterstützen. Schade, dass es erst soweit kommen muss und wir keine Handhabe haben. Natürlich suche ich nebenbei nach einer anderen Arbeit, denn spätestens wenn meine Kollegin aus der Elternzeit wiederkommt besitzt meine Ordnungsamtsstelle den nächsten k.w. Vermerk.
Nein, das ist nicht kompliziert. Du musst nur deine Rechte kennen und diese konsequent wahrnehmen. Nach deinen Schilderungen bist du nicht bereit, den harten Weg zu kennen, um dein Arbeitgeber mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.

Schokobon

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #21 am: 31.08.2023 14:38 »
Das wichtigste ist, soviel Zeit wie möglich in die "die Wahrnehmung deiner Rechte" und "Mails an den Vorgesetzten" und "Recherche zum Stellenplan" aufzuwenden wie möglich anstatt einfach deiner Arbeit nachzugehen.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #22 am: 31.08.2023 14:47 »
Ich habe Gespräche geführt, eine Überlastungsanzeige gemacht, diese nochmals konkretisiert, meine Arbeit 4 Wochen lang mit Zeitangaben aufgezeichnet, den Gemeinderat (bis EG 8 nicht zuständig) und die Rechtsaufsichtsbehörde (für Privatrecht nicht zuständig) involviert. Auserdem lasse ich die Arbeit mittlerweile priorisieren und mache keine Mehrarbeit. Ich glaube ich habe vieles versucht. Es interessiert nicht... Selbst wenn mir der AG die Aufgaben wirksam überträgt verschwindet die Arbeit trotzdem nicht vom Tisch...

Organisator

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #23 am: 31.08.2023 15:11 »
Es interessiert nicht... Selbst wenn mir der AG die Aufgaben wirksam überträgt verschwindet die Arbeit trotzdem nicht vom Tisch...

Das mach ja nichts, morgen liegt sie weiterhin da. Wenn dein AG kein besonderes Interesse an der Verbesserung der Situation hat, warum solltest du? Insofern vereinbarte Arbeitszeit erbringen und dann Feierabend.

Julia12345

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« Antwort #24 am: 31.08.2023 15:14 »
Stimmt auf alle Fälle! Nur leider gelingt mir das "abschalten" zu Hause noch nicht so gut...

FearOfTheDuck

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #25 am: 31.08.2023 15:50 »
Sieh es ganz pragmatisch: Wieviele Stunden hast du vertraglich vereinbart und für wieviele Stunden wirst du bezahlt? Und wieviele Stunden leistest du im Moment und wer profitiert alleine davon?

Wenn du dir diese Fragen beantwortest, fällt das Abschalten vielleicht etwas leichter.

Unknown

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #26 am: 31.08.2023 15:56 »
Bisher ist ja noch nichts passiert was dem Arbeitgeber wirklich richtig "schadet". So lange dieses nicht passiert und weiterhin der Laden läuft wird sich vom Arbeitgeber auch nichts ändern. Taten ankündigen und danach im rechtlichen Rahmen ausführen. Es gibt genug Möglichkeiten schuldlos einen riesen Knall zu provozieren, sei es öffentlichkeitswirksam oder in Verbindung mit Haushaltsmittel. Beim ersten und zweiten Mal passiert vielleicht nichts, aber spätestens beim dritten oder vierten Mal. Soll der Arbeitgeber doch mit offenen Augen auf den Abgrund zu rennen. Du musst dich schützen und den Sprung in die Tiefe abwenden. Wehre dich und werde unbequem in deinem rechtlichen Rahmen.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #27 am: 31.08.2023 16:10 »
Das mache ich jetzt auch, obwohl es mir viel lieber wäre, wenn ich meine Arbeit ordentlich und zeitnah erledigen könnte.

Opa

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #28 am: 31.08.2023 16:57 »
In Prinzip machst du alles richtig: Überlastung anzeigen, Aufgaben priorisieren lassen und nach der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit Feierabend machen. Den Hinweis der Kollegen, die wirksame Übertragung der Aufgaben zu prüfen und dementsprechend zu handeln, würde ich ebenfalls befolgen.

Wichtig ist in der Situation, sich nicht anderweitig angreifbar zu machen. Insbesondere während der erfassten Arbeitszeit tatsächlich zu arbeiten. Sobald ich eine Überlastungsanzeige geschrieben habe, muss das private Handy während der Arbeitszeit in der Tasche bleiben, das Schwätzchen mit den Kollegen in der Kaffeeküche entfallen, die Raucherpause -soweit zutreffend- gestempelt werden usw. Klingt banal, ist aber essentiell für die Glaubwürdigkeit sowie den Schutz der eigenen Rechte insbesondere, wenn gerade nach Möglichkeiten gesucht wird, Personalkosten einzusparen.

MoinMoin

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #29 am: 31.08.2023 17:23 »
Das mache ich jetzt auch, obwohl es mir viel lieber wäre, wenn ich meine Arbeit ordentlich und zeitnah erledigen könnte.
Du erledigst deine Arbeit zeitnah und ordentlich.
Aber der AG fordert dich auf mehr zu erledigen, als du zeitnah und ordentlich erledigen kannst.
Also wo ist das Problem?

Oder meinst du ein Feuerwehr man kann gleichzeitig zwei Brände an zwei Orten gleichzeitig löschen?

Also weiter so, wie Opa richtig sagt:
Dokumentieren, den Vorgesetzten in die Pflicht nehmen, das er entscheidet, was eben nicht zeitnah erledigt wird (das ist sein und nicht deine Aufgabe).

Also halt sauber den Ar* an der Wand bringen und zu gucken wie das Boot mit Ansage gegen die Kaimauer kracht.