Autor Thema: Stellenplan anfechten  (Read 5603 times)

Julia12345

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Stellenplan anfechten
« am: 31.08.2023 11:45 »
Hallo,

ich bin in einer kleinen Gemeinde mit knapp 2500 Einwohnern als SB Ordnungsamt/Gewerbe mit 30 Wochenstunden Arbeitszeit angestellt. Seit Dezember 2022 übernehme ich zusätzlich alle Aufgaben des EMA/Standesamtes (26 Wochenstunden), da sich meine Kollegin noch bis Oktober 2024 in Elternzeit befindet. Meine schriftliche Überlastungsanzeige beim BM wurde ignoriert. Gespräche führen nicht zu Änderungen. Derzeit lasse ich mir meine Aufgaben priorisieren, da ich die Verantwortung für nicht erledigte Arbeiten nicht mehr tragen möchte.

Derzeit liegt der Haushaltsplan mit Stellenplan zur Einsicht aus. "Meine" beiden Stellen werden zusammengefasst auf 32 Wochenstunden.
Auch in der Kasse werden 2 Stellen zu einer zusammengefasst (natürlich auch mit Einsparung der Wochenarbeitszeit). Eine Kollegin wird auf Grund dessen gekündigt und das obwohl eine nicht besetzte Elternzeitstelle vorhanden ist und hier auch noch eine 71-jährige Mitarbeiterin auf 520 € - Basis beschäftigt wird...

Arbeitsüberlastungen und nicht erledigte Vorgänge gibt es bereits jetzt auf jedem Arbeitsplatz zu genüge. Der Einsparzwang ist extrem und alle leiden darunter.

Können wir Mitarbeiter uns gegen den Stellenplan wehren?

Vielen Dank für Tipps!

VG Julia   

Unknown

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #1 am: 31.08.2023 12:13 »
Klar könnt ihr euch wehren. Nur die auszuübenden Tätigkeiten machen und pünktlich nach Beendigung der Arbeitszeit den Griffel fallen lassen. Wurden dir alle Tätigkeiten die du ausübt auch wirksam übertragen? Ist das nicht der Fall, dann melde es deinem Vorgesetzten, ich kann die Tätigkeit nicht ausüben, weil sie mir nicht wirksam übertragen worden ist.
Immer wieder den Vorgesetzten nerven, welche Priorisierung du vornehmen sollst. Immer schriftlich mitteilen, welche Tätigkeiten nicht durchgeführt werden konnten. Dazu immer auflisten, welcher finanzieller Rahmen dahinter steckt.
Die Führung wird erst reagieren, wenn es denen Geld kostet. Mach dir nicht deren Organisationsversagen zu eigen. Wenn die Einstellung von mehr Personal oder die Aufstockung von Stunden nicht gewollt ist, dann hat der Arbeitgeber halt Pech gehabt.
Versuch Abstand von dem Chaos zu halten. Du kannst nichts für dass Versagen des Arbeitgebers. Mache deine Arbeit und gehen dann pünktlich nach Hause.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #2 am: 31.08.2023 12:19 »
Wirksam übertragen wurden mir die Aufgaben natürlich nicht... Ich bin am überlegen den Arbeitsschutz bei der Landesdirektion zu involvieren.

Ich finde es schändlichst, dass meine Kollegin aus dem Stellenplan erfährt, dass ihr Arbeitsplatz wegrationalisiert wird und ihr der BM trotz direkter Nachfragen nicht ehrlich antworten kann! Der AG lässt es auf eine Kündigungsschutzklage ankommen und zahlt höchstwahrscheinlich lieber eine Abfindung als die Kollegin weiterzubeschäftigen. Wie gesagt, Arbeit ist genug da und die Elternzeitstelle ist ebenfalls unbesetzt. Unfassbar!

MoinMoin

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #3 am: 31.08.2023 12:22 »
Meine schriftliche Überlastungsanzeige beim BM wurde ignoriert. Gespräche führen nicht zu Änderungen. Derzeit lasse ich mir meine Aufgaben priorisieren, da ich die Verantwortung für nicht erledigte Arbeiten nicht mehr tragen möchte.
Ich hoffe du arbeitest auch nur 30h in der Woche und lässt die Arbeit dann liegen.
Denn dann brauchst du dich (ihr euch) auch gegen nichts wehren.

Der AG hat eine Meinung darüber, mit wieviel Personal die Arbeit zu schaffen ist. Ihr habt eine andere Meinung.
Also macht ihr eure Arbeit und der Ag bekommt die geplante Arbeit nicht mit dem personalstamm erledigt und muss Entscheiden, was liegen bleibt.

Habt ihr einen PR?
Falls ja, dann muss jede angeordnet Mehrarbeit von diesem genehmigt werden.


Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #4 am: 31.08.2023 12:24 »
Nein, wir haben leider keinen Personalrat und ich bin mittlerweile wirklich an dem Punkt nach 30 Stunden Feierabend zu machen, auch wenn mir das sehr schwer fällt.

MoinMoin

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #5 am: 31.08.2023 12:28 »
Wirksam übertragen wurden mir die Aufgaben natürlich nicht... Ich bin am überlegen den Arbeitsschutz bei der Landesdirektion zu involvieren.

Ich finde es schändlichst, dass meine Kollegin aus dem Stellenplan erfährt, dass ihr Arbeitsplatz wegrationalisiert wird und ihr der BM trotz direkter Nachfragen nicht ehrlich antworten kann! Der AG lässt es auf eine Kündigungsschutzklage ankommen und zahlt höchstwahrscheinlich lieber eine Abfindung als die Kollegin weiterzubeschäftigen. Wie gesagt, Arbeit ist genug da und die Elternzeitstelle ist ebenfalls unbesetzt. Unfassbar!
Stellen sind irrelevant und betreffen nicht das Arbeitsverhältnis.
Die Kollegin hat einen gültigen Arbeitsvertrag und wenn der AG einen betriebsbedingte Kündigung machen will, dann dürfte er da durchaus wenig Chancen haben.
Insbesondere wenn es da schon Überlastungsanzeigen gibt, die man vor Gericht vortragen kann um nachzuweisen, dass es nicht an Arbeit mangelt.

Und du solltest nur noch das ausüben, was dir auch schriftlich vom AG übertragen wurde.

Was da der Arbeitsschutz der Landesdirektion für euch erledigen soll ist mir schleierhaft.

macht ihr einfach euren Job, der euch übertragen wurde in der Zeit die vereinbart wurde und zeigt dem Gutsherren BM den Mittelfinger.

Und im Zweifel würde ich da für euch eine Rechtsschutzversicherung lohnen.

MoinMoin

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #6 am: 31.08.2023 12:29 »
Nein, wir haben leider keinen Personalrat und ich bin mittlerweile wirklich an dem Punkt nach 30 Stunden Feierabend zu machen, auch wenn mir das sehr schwer fällt.

merkst du eigentlich, dass du durch dieses Verhalten einen maßgeblichen Anteil an dem Problem hast.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #7 am: 31.08.2023 12:35 »
MoinMoin: du meinst, weil ich Mehrarbeit geleistet habe? Am Anfang wurde mir ja auch noch versprochen, dass nach Lösungen gesucht wird. Da verhält man sich seinem AG gegenüber erst einmal loyal...

MoinMoin

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #8 am: 31.08.2023 12:42 »
MoinMoin: du meinst, weil ich Mehrarbeit geleistet habe? Am Anfang wurde mir ja auch noch versprochen, dass nach Lösungen gesucht wird. Da verhält man sich seinem AG gegenüber erst einmal loyal...
Ja, weil du (so sieht es für mich zu mindestens aus) über einen längeren Zeitraum nicht angeordnete Mehrarbeit geleistet hast und so das Problem des AGs zu deinem Problem hast werden lassen.

Wenn der AG kein Konzept dafür hat, dass jemand mit 26 Stunden längerfristig ausfällt und da auch keine Änderung herbeiführt, dann ist das nicht dein Problem und hat mit Loyalität nicht zu tun.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #9 am: 31.08.2023 13:08 »
Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.

Unknown

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #10 am: 31.08.2023 13:16 »
Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.
Das kann dir als Arbeitnehmer total egal sein.
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung. Deshalb nur deine auszuübenden Tätigkeiten machen und pünktlich nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit nach Hause gehen. Spart man Kosten ein, wenn die Arbeit nicht pünktlich erledigt wird? Entstehen Kosten, wenn du deine derzeitigen Tätigkeiten nicht pünktlich durchführst?

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #11 am: 31.08.2023 13:22 »
Also sollte ich das Meldeamt/Standesamt (was jetzt natürlich durch den Bürgerverkehr vom zeitlichen Anteil her massiv überwiegt) unberücksichtigt lassen und mich wieder auf das Ordnungsamt fokussieren? Das wird dem BM nicht schmecken. Muss er mir die Aufgabenerledigung dann schriftlich übertragen? Er hat ja das Direktionsrecht.

MoinMoin

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« Antwort #12 am: 31.08.2023 13:33 »
Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.
Du hast ja nichts falsch gemacht, wenn du in einer Übergangsphase diesen Einsatz zeigst.
Die Übergangsphase ist aber längst vorbei nd nun ist es nicht mehr Loyalität oder Arbeitseinsatz dieses Versagen des Ags zu unterstützen, sondern man wird da zum Teil des Problems, weil der Vorgesetzte da sitzen kann und sagen kann: Läuft!
 
Deswegen ist es auch richtig, dass du jetzt dich auf deine vertraglichen Pflichten zurückziehst und den Ag mit seinem Versagen alleine lässt.

Unknown

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #13 am: 31.08.2023 13:33 »
Also sollte ich das Meldeamt/Standesamt (was jetzt natürlich durch den Bürgerverkehr vom zeitlichen Anteil her massiv überwiegt) unberücksichtigt lassen und mich wieder auf das Ordnungsamt fokussieren?
Das wird dem BM nicht schmecken. Muss er mir die Aufgabenerledigung dann schriftlich übertragen? Er hat ja das Direktionsrecht.
Es andersherum zu sehen, da wird ein Schuh draus. Du übst derzeit nicht übertragene Tätigkeiten aus, welche theoretisch abgemahnt werden können. In der Praxis wird das nicht passieren, aber juristisch wäre es möglich.
Schaue dir deine Tätigkeitsdarstellung an und vergleiche diese mit deinen ausgeübten Tätigkeiten. Gibt es da keine Übereinstimmungen, so wirst du melden, dass du die anfallenden Tätigkeiten aus diesen Gründen nicht ausführen kannst und wenn die Tätigkeitsdarstellung die Tätigkeiten im Meldeamt/Standesamt nicht umfassen, dann kannst du sie nicht ausführen und lässt diese liegen. Natürlich zeigst du dieses anschliessend schriftlich an. Sollten sie dir trotzdem schriftlich zugewiesen werden, so könnte eventuell eine Änderung der Entgeltgruppe notwendig sein. Dazu kennen sich andere hier im Forum jedoch deutlich besser aus.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #14 am: 31.08.2023 13:37 »
Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(