Vielen Dank für die Antworten! Das heißt aber jetzt für mich, dass ich schlimmstenfalls aufgrund meiner nicht angepassten Stufe 5 wieder mit Stufe 4 ohne Laufzeitanrechnung anfange? Dann würden mir ja 4,5 anrechenbare Jahre fehlen...
Würde es in diesem Fall Sinn machen, bei meinem alten AG, der Kommune die Stufenanpassung einzuklagen, auch bzw. vor Allem um es bei meinem neuen AG zur Vertragsgrundlage zu machen? Oder wäre es meine Aufgabe gewesen, die Stufenanpassung zu durchzusetzen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!