Autor Thema: Stufenaufstieg während Elternzeit eingefroren, Zugehörigkeit auch?  (Read 951 times)

mirabelle

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Liebe Community,

vlt. weiß jemand eine knappe Antwort auf die Frage.

Es geht um die Kündigungsfrist. Während der Elternzeit wird ja bspw. der Stufenaufstieg eingefroren. Gilt das auch für die Dauer der Zugehörigkeit im Amt?

Zum Beispiel hätte ich nach Rückkehr aus der Elternzeit nur noch 3 Monate eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, was mir ab April einen Jobwechsel erschweren würde.
Wäre das aber ebenso ruhend wie die Stufenlaufzeit, hätte ich noch ein gutes Jahr Zeit für die Suche ohne sagen zu müssen "ohne Aufhebungsvertrag (gibt's eh nicht) 3 Monate zum Quartalsende. Leider"

Danke für das Schwarmwissen.

Liebe Grüße
Mirabelle

McOldie

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Die Zeit der Elternzeit zählt bei der Beschäftigungszeit mit, da das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit weiter bestnden hat (es hat ledigich geruht)

mirabelle

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Ach Mist. Na dann muss ich jetzt viel Glück haben, dass was ordentliches ausgeschrieben wird :/

Aber vielen Dank.