"Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1.Oktober bis 31.Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen."
Es zählen also die Zahlen aus 2023, Darüber hinaus wäre die Frage, ob die belegbaren Plätze gesunken sind.
Zudem ist auch ggf. der Anlass der Reduzierung der Plätze maßgebend. So zählt, falls Kinder, die wegen des höheren Aufwands mehr als 1 Platz belegen, dennoch nicht die Kinderzahl, sondern die Plätze für die Kinder.