Autor Thema: Kita Leitung Führung auf Probe  (Read 1254 times)

Flowerpowerkiki

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Kita Leitung Führung auf Probe
« am: 31.08.2023 19:51 »
Hallo zusammen,

Einer Erzieherin wurde Führung auf Probe übertragen nach §31 TVöD.
Die Kinderzahlen sind für dieses Jahr zum ersten Mal im Durchschnitt unter 130 Kindern gesunken.

Zum 1.1.24 soll ihr die Leitungstätigkeit dauerhaft übertragen werden.

Bekommt sie die EG für über 130 Kinder oder für 100-130?

Eine Herabgruppierung erfolgt gemäß Protokollerklärung erst nach 3 Jahren hintereinander. Aber es ist ja keine direkte Herabgruppierung. Da sie nur die Zulage für Führung auf Probe erhalten hat..

Danke :)

flip

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Antw:Kita Leitung Führung auf Probe
« Antwort #1 am: 31.08.2023 20:06 »
"Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1.Oktober bis 31.Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen."

Es zählen also die Zahlen aus 2023, Darüber hinaus wäre die Frage, ob die belegbaren Plätze gesunken sind.
Zudem ist auch ggf. der Anlass der Reduzierung der Plätze maßgebend. So zählt, falls Kinder, die wegen des höheren Aufwands mehr als 1 Platz belegen, dennoch nicht die Kinderzahl, sondern die Plätze für die Kinder.

aronzo

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Antw:Kita Leitung Führung auf Probe
« Antwort #2 am: 01.09.2023 06:28 »
Protokollerklärung 9. Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1. Januar bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen. Eine Unterschreitung der maßgeblichen je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze von nicht mehr als 7,5 v.H. führt nicht zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung um mehr als 7,5 v.H. führt erst dann zur Herabgruppierung, wenn die maßgebliche Platzzahl drei Jahre hintereinander unterschritten wird. Die Unterschreitung der maßgeblich je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze führt auch dann nicht zu einer Herabgruppierung, wenn aufgrund von zu betreuenden Kindern mit erhöhtem oder wesentlich erhöhtem Förderungsbedarf entsprechende Betreuungsanforderungen festgestellt werden. Eine Unterschreitung auf Grund vom Arbeitgeber verantworteter Maßnahmen (z.B. Qualitätsverbesserungen) führt ebenfalls nicht zur Herabgruppierung. Hiervon bleiben organisatorische Maßnahmen infolge demografischer Handlungsnotwendigkeiten unberührt.

Es zählen die vergebenen Plätze. Aufgrund der Führung auf Probe und einer Übertragung zum 01.01.2024 würde ich die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen vergebenen Plätze berücksichtigen (S16), da erst zu diesem Zeitpunkt die Übertragung erfolgt. Nach oben ginge es dann ja schneller.