Autor Thema: [Allg] Anspruch auf Sonderzahlungen bei Dienstherrenwechsel  (Read 1264 times)

JeMa21

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Hallo,
bei mir steht ein Dienstherrenwechsel vom Landkreis zur kreisfreien Stadt an. Aktuell geht es um den Zeitpunkt der Versetzung und die Träger werden sich voraussichtlich auf den 01.12.23 einigen. Bezüglich der Sonderzahlung gem. §53 NBesG (leistungsorientierte Besoldung) ist mein Stand, dass diese anteilig für den Zeitraum der Beschäftigung ausgezahlt wird, d.h. ich würde 11/12 der Gesamtsumme erhalten. Gibt es für die Sonderzahlung gem. §63 NBesG ("Weihnachtsgeld") auch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Wie z.B. zu einem bestimmten Stichtag beschäftigt oder eine gewisse Dauer bei diesem Träger beschäftigt? Die Auszahlung erfolgt ja mit der Dezemberbesoldung und das wäre genau der erste Monat beim neuen Träger. Es wäre ärgerlich wegen 3 Wochen den Anspruch auf die Sonderzahlung zu verlieren...
« Last Edit: 02.09.2023 02:40 von Admin2 »

Tyrion

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Antw:Anspruch auf Sonderzahlungen bei Dienstherrenwechsel
« Antwort #1 am: 01.09.2023 12:35 »
Voraussetzung für die Sonderzahlung nach § 63 NBesG ist, dass für den Monat Dezember ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht. Ob das Dienstverhältnis erst am 01.12.23 oder schon vorher begründet wurde ist nicht relevant. Es reicht aus, wenn für einen Tag des Monats Dezember ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.

Boßler

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Antw:Anspruch auf Sonderzahlungen bei Dienstherrenwechsel
« Antwort #2 am: 01.09.2023 13:25 »
In der Regel erfolgt der Dienstherrenwechsel in Form einer Versetzung. In diesen Fällen wird das Dienstverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt und bedarf keiner erneuten Ernennung. Ansprüche auf Sonderzahlungen entfallen bei einem unmittelbaren Wechsel, bzw. Neubegründung eines Beamtenverhältnisses nicht. Es könnte jedoch sein, dass der neue Dienstherrn zunächst einen Abschlag zahlt und den noch verbliebenen Anspruch nachzahlt.