Hallo,
bei mir steht ein Dienstherrenwechsel vom Landkreis zur kreisfreien Stadt an. Aktuell geht es um den Zeitpunkt der Versetzung und die Träger werden sich voraussichtlich auf den 01.12.23 einigen. Bezüglich der Sonderzahlung gem. §53 NBesG (leistungsorientierte Besoldung) ist mein Stand, dass diese anteilig für den Zeitraum der Beschäftigung ausgezahlt wird, d.h. ich würde 11/12 der Gesamtsumme erhalten. Gibt es für die Sonderzahlung gem. §63 NBesG ("Weihnachtsgeld") auch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Wie z.B. zu einem bestimmten Stichtag beschäftigt oder eine gewisse Dauer bei diesem Träger beschäftigt? Die Auszahlung erfolgt ja mit der Dezemberbesoldung und das wäre genau der erste Monat beim neuen Träger. Es wäre ärgerlich wegen 3 Wochen den Anspruch auf die Sonderzahlung zu verlieren...