Autor Thema: [Allg] Beste PKV mit Öffnungsaktion/ Beihilfeergänzungstarif  (Read 2625 times)

EvtlAnwärter

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Hallo zusammen,

ich wollte fragen, ob jemand eine PKV im Rahmen der Öffnungsaktion i.V.m. Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen hat und damit zufrieden ist?
Fiel der Zuschlag evtl. später weg?

Dankeschön und schöne Grüße
« Last Edit: 02.09.2023 02:39 von Admin2 »

Saxum

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Lässt sich nicht so pauschal sagen, es kommt wohl insbesondere auf die Vorerkrankungen an, ggf. auch wie lange die letzte Behandlung her ist, ob Behandlungsbedürftigkeit oder -freiheit besteht etc. vereinfacht gesagt ... je höher das Risiko, umso unwahrscheinlicher ist ein Beihilfeergänzungstraif.

Den Grundtarif (Restkostenversicherung) wird in der Regel jeder haben, ist man in einem Bundesland tätig, welches von der Beihilfe aus ein Zweibett-Zimmer erstattet, könnte noch gegebenenfalls diese Wahlleistung versicherungsseitig angeboten werden um so "100 % Beihilfeergänzung" abzudecken.

Ich persönlich würde empfehlen entweder selbst oder mithilfe eines Versicherungsfachmenschen anynome unverbindliche Probe-/Risikovorabfragen bei den Versicherern zu machen, um zu schauen ob es vielleicht mit den Vorerkrankungen möglich ist bei einer Versicherung unterzukommen, ohne die Öffnungsaktion in Anspruch zu nehmen.

Hier würden die teilnehmenden Versicherer dann auch dir mitteilen, wenn ein Zugang "nur" über die Öffnungsaktion möglich ist und wenn ja, ob diese dann dir nur die Grundabsicherung (100% mit Beihilfe) geben oder noch Wahl- und Ergänzungstarife dazu.

Ich verweise mal auf das Merkblatt des PKV Verbandes (Link). Hier wird auch unter Punkt 8 es erläutert.

Zitat:
Zitat
"Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sicher sein, dass Sie den für Sie am besten geeigneten Tarif ausgewählt haben. Deswegen ist zu empfehlen, bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Erst danach sollte ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt werden. Die PKV-Unternehmen prüfen mit dem Vorliegen des Antrags, ob bei Ihnen die Voraussetzungen der Öffnungsaktion vorliegen. Sie werden auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur im Rahmen der Öffnungsaktion in Betracht kommt oder zu ihren Bedingungen günstiger ist.

Sie selbst sollten erst dann einen formellen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der „Öffnungsaktion für
Beamte“ stellen, wenn Sie sich bei Ihrer Wahl des Versicherers sicher sind. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, ist verpflichtet, Sie zu den erleichterten Bedingungen zu versichern"

Hier geht es zur Broschüre zur Öffnungsaktion (Link), hier wird es nochmals erläutert und am Ende findet man die teilnehmenden Versicherungen, die an der Öffnungsaktion teilnehmen.

Ich würde aber wie gesagt erstmal bei allen Versicherern, die für dich Infrage kommen können und deren Tarifbedingungen dir gefallen, anonym und unverbindlich eine Risikovorabfrage stellen. Anonym bedeutet eben pseudonymisierte Daten oder nur Kürzel des Namens, keine Anschrift und vor allem keine Unterschrift, alles andere was für die Gesundheitsprüfung oder die Aufnahme in die Versicherung relevant wäre, ist natürlich trotzdem wahrheitsgemäß anzugeben. Erst dann gegebenfalls, wenn da nichts passt, die Öffnungsaktion ziehen.

"Ob" ein Risikozuschlag ganz oder teilweise wegfällt, kommt entscheidend darauf an, ob die "bestimmten gefahrerhöhenden Umstände" weggefallen oder bedeutungslos geworden sind. Die Grundlage hierfür ist § 41 Versicherungsvertragsgesetz.

Dazu ist zu sagen, die Abfrage bei mehreren Versicherern macht auch Sinn, weil jede der Versicherer Risiken tatsächlich ganz anderes einstuft und entsprechend unterschiedliche Höhen des Risikozuschlages veranschlagen. Einige veranschlagen unabhängig von der Diagnose immer gleich die vollen 30%, andere differenzieren und geben geringere Zuschläge darunter.

Über 30% wären theoretisch möglich, wenn man das möchte und dafür einen Kompletttarif bekommt. Kommt aber vermutlich sehr selten vor, da wird eher dann direkt auf die Öffnungsaktion verwiesen, wenn die Versicherung dran teilnimmt oder abgelehnt.

Für mich persönlich wären folgende Tarifbedingungen relevant: Höchstsatz, Heilmittel zumindest bis Bund- oder besser darüber hinaus, offener Hilfsmittelkatalog ohne Beschränkung auf z.B. "funktionale Standardausführung" oder ähnliches, keine anderen Kataloge/Beschränkungen (z.B. Zahnkatalog), Psychische Behandlungen u.ä. was einem selbst wichtig ist.

Häusliche Behandlungspflege, Palliativ, Soziotheraphie, Anschlussheilbehandlung, Kuren u.ä. sollten eigentlich die relativ neueren Tarife aller guten Versicherer dabei haben.

EvtlAnwärter

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Danke Saxum für Deine ausführliche Erklärung.
Mich würde interessieren, ob jemand tatsächliche Erfahrungen gemacht hat.

Helmi

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Tatsächlich Erfahrung gemacht ja, aber noch keine Langzeiterfahrung.

Aufnahme mit 30 % Risikozuschlag via Öffnungsaktion bei der Debeka wg. diversen Vorerkrankungen. Aufgrund der verschiedenen Vorerkrankungen nur den B-Tarif sowie WL-Tarif für Wahlleistungen erhalten. Keine Beihilfeergänzung (weder den "großen" BC Tarif noch den "kleinen" BG Tarif). Ich rechne nicht damit, dass die Risikozuschläge wegfallen bzw. ich noch später in den Ergänzungstarif aufgenommen werde.

Die Erstattungen (alles alltägliche Geschichten und nur ganz randlich etwas, das mit den Vorerkrankungen zu tun hat) verliefen bislang problemlos, waren aber v.a. klassische ambulante Heilbehandlungen, Heilmittel (Physio) sowie zahnärztliche Leistungen dabei.


VG

Saxum

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Hier muss ich hinzu anmerken, dass ich mit der gleichen Vorerkrankung und den gleichen Unterlagen bei anonymer unverbindlicher Risikovorabfrage bei verschiedenen Versicherern unterschiedliche Zuschläge und Angebote bekommen habe.

Das war auch meine persönliche Erfahrung, das ging von 30% dann runter bis auf 6% inkl. Ergänzungstarif.

Bei dem einen also 30% UND Leistungsausschluss, bei einem anderen auch 15% und ein Ausschluss, bei einigen kein Ergänzungstarif und bei anderen dann Ergänzungstarif und nur X% Risikozuschlag der unter 30% lag. Daher immer meine Empfehlung, "überall unverbindlich und ggf. pseudonymisiert auf den Busch klopfen".

clarion

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Hallo,

Ich bin wegen einer Behinderung über die Öffnungsaktion ebenfalls bei der Debeka. Ich habe nach ein paar Jahren erfolglos nachgefragt,  ob der Risikozuschlag entfallen oder reduziert werden kann. Das wurde abgelehnt.

Bei der ersten Abrechnung hat die Debeka, versucht zu kürzen und zwar bei einem Hilfsmittel, das ich wegen der Behinderung brauche. Das fand ich schon sehr frech,  einerseits Risikozuschlag und andererseits nicht zahlen zu wollen. Ich habe ein paar deutliche Worte gefunden und seitdem laufen Abrechnungen problemlos.

Mir hat man den BG Tarif nicht aber den WL Tarif angeboten.

Saxum

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Dann lag es aller Voraussicht nach dran, dass du in einem Bundesland oder beim Bund tätig bist, wo das Zweibett-Zimmer nicht zu den Leistungen der Beihilfe lag.