Autor Thema: Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?  (Read 1449 times)

Nils99

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Hallo zusammen,

ich bin jetzt seit 6 Monaten bei der Polizei NRW als Regierungsbeschäftigter tätig und bin in der E10.
Die Stelle wird mit E11 bewertet, aufgrund des nicht vorhandenen Bachelor-Abschlusses aber auf E10 runtergesetzt.

Ich würde gerne in ein bis zwei Jahren noch einen Bachelor machen, der in sehr starkem Umfang auch meiner derzeitigen Tätigkeit entspricht.

Habt ihr Erfahrungen gemacht ob ggf. der Arbeitgeber solch ein Vorhaben finanziell unterstützt oder durch anderweitige Maßnahmen sich beteiligt?

Vielen Dank euch schonmal.  :)

FearOfTheDuck

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #1 am: 01.09.2023 11:23 »
Das kommt durchaus regelmäßig vor. Subjektiv kann dir das aber nur dein AG beantworten, auch z.B. welche Fachrichtung er überhaupt anerkennt.

MoinMoin

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #2 am: 01.09.2023 13:22 »
In welchem Bereich?

Nils99

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #3 am: 01.09.2023 13:26 »
Personalmanagement/ Personalentwicklung

MoinMoin

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #4 am: 01.09.2023 13:38 »
Also Eingruppierung erfolgt via Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst?

Dann fragt man sich warum die Tätigkeiten nicht 9b Fg 2 erfüllt und angeblich nur 9b Fg 3 erfüllen soll.
Denn damit wäre die Voraussetzung in der Person nicht notwendig und du wärest damit in der EG11 eingruppiert.

Welcher Bachelor ist denn für die Tätigkeit notwendig nach Ansicht des AGs?

Nils99

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #5 am: 01.09.2023 14:17 »
Ich muss mich hier glaube ich korrigieren.

Danke für deine Nachfragen.
Die Stelle war bei der Bewerbung bis E11 ausgeschrieben und ist auch so (intern) bewertet.
Ein Bachelor-Abschluss war bei der Stellenausschreibung wünschenswert.

Bereits im Gespräch teilte man mir mit, dass bei einer positiven Entscheidung ich aber aufgrund von wenig Berufserfahrung nicht in E11 kommen werde sondern es eine E10 wird, da von Anfang an nicht alle Bereiche der Tätigkeit so von mir ausgefüllt werden könnten.

Daraus schloss ich, dass ich zwei Bedingungen erfüllen muss, damit ich eine E11 hinterher überhaupt ins Gespräch bringen kann.

Einmal die Berufserfahrung, die ich ja dann in der Zeit gesammelt hätte + einen Bachelor.

E15TVL

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #6 am: 01.09.2023 14:56 »
Da hast du dich aber ordentlich über den Tisch ziehen lassen... entweder sind die auszuübenden Tätigkeiten der E 11 entsprechend oder sie sind es nicht. Was in der Stellenausschreibung "wünschenswert" ist, ist für die Eingruppierung vollkommen egal, genauso wie in deinem Fall auch die (fehlende) Berufserfahrung völlig egal ist.

Du kannst natürlich den Bachelor nebenher machen, aber deswegen wirst du keine E 11 bekommen, zumindest nicht "automatisch". Dein AG müsste dir höherwertigere auszuübende Tätigkeiten übertragen (eben die der E 11), aber das könnte er genauso gut auch jetzt schon.

Organisator

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #7 am: 01.09.2023 14:56 »
Ich muss mich hier glaube ich korrigieren.

Danke für deine Nachfragen.
Die Stelle war bei der Bewerbung bis E11 ausgeschrieben und ist auch so (intern) bewertet.
Ein Bachelor-Abschluss war bei der Stellenausschreibung wünschenswert.

Bereits im Gespräch teilte man mir mit, dass bei einer positiven Entscheidung ich aber aufgrund von wenig Berufserfahrung nicht in E11 kommen werde sondern es eine E10 wird, da von Anfang an nicht alle Bereiche der Tätigkeit so von mir ausgefüllt werden könnten.

Daraus schloss ich, dass ich zwei Bedingungen erfüllen muss, damit ich eine E11 hinterher überhaupt ins Gespräch bringen kann.

Einmal die Berufserfahrung, die ich ja dann in der Zeit gesammelt hätte + einen Bachelor.
Und das ist beides leider falsch. Voraussetzungen sind wie von MM beschrieben. Insoweit - um zur Eingangsfrage zurückzukommen - kann zwar die Behörde Unterstützung anbieten, das wäre aber für eine Eingruppierung nach E11 nicht notwendig.

Insoweit würde ich mal nachfragen, ab wann aus Sicht des Arbeitgebers denn ausreichend Berufserfahrung vorhanden ist, um dir Aufgaben nach E11 übertragen zu können. Studium kannst du dir dann sparen.

MoinMoin

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #8 am: 01.09.2023 15:25 »
Insoweit würde ich mal nachfragen, ab wann aus Sicht des Arbeitgebers denn ausreichend Berufserfahrung vorhanden ist, um dir Aufgaben nach E11 übertragen zu können. Studium kannst du dir dann sparen.
Wer macht eigentlich jetzt diese Tätigkeiten.
Und was macht derjenige, der sie jetzt macht, wenn du es machst?

Studium kannst du dir für deinen aktuellen AG sparen, sehe ich auch so, für die berufliche Weiterentwicklung macht ein Studium natürlich sinn.

Organisator

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #9 am: 01.09.2023 15:33 »
Insoweit würde ich mal nachfragen, ab wann aus Sicht des Arbeitgebers denn ausreichend Berufserfahrung vorhanden ist, um dir Aufgaben nach E11 übertragen zu können. Studium kannst du dir dann sparen.
Wer macht eigentlich jetzt diese Tätigkeiten.
Und was macht derjenige, der sie jetzt macht, wenn du es machst?

Studium kannst du dir für deinen aktuellen AG sparen, sehe ich auch so, für die berufliche Weiterentwicklung macht ein Studium natürlich sinn.

Zu oben würde ich mir denken, dass es viele Personaler gibt und dem TE nur 40 % der nach E11 bewerteten Tätigkeiten übertragen wurden. Rest kommt dann später. Verteilung bei vielen gleich gelagerten Aufgabengebieten ist dann nicht so schwer. Ob es so wie beschrieben Sinn hat, ist natürlich eine ganz andere Frage.

Manche AG versuchen durch solche Varianten einen Karrierepfad aufzuzeigen und dadurch die Mitarbeiter länger bei der Stange zu halten.

Nils99

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #10 am: 01.09.2023 20:31 »
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Um auf die Frage zu antworten wer denn jetzt in der Behörde die höherwertigen Tätigkeiten übernimmt ist die Antwort sehr einfach: keiner.

Sie werden zur Zeit einfach nicht ausgeübt durch Jemanden.
Soweit ich weiß gab es diese Stelle auch vorher nicht bzw. war nicht vergeben.

Da ich vorher nicht im öffentlichen Dienst/ Land war klang das sehr logisch für mich.

Die Stelle ist für E11 - Du hast nicht ausreichend Erfahrung um sofort diese Stelle 100% zu übernehmen, also geben wir dir E10. Damit war das auch für mich in Ordnung, ich wollte die Beschäftigung ja schließlich.

Sofern ich aber diese höherwertigen Tätigkeiten übernehme was zwangsläufig passiert, da Einzelkämpfer, werde ich dies zur Sprache bringen.


FearOfTheDuck

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Antw:Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
« Antwort #11 am: 03.09.2023 18:34 »
Sollten dir tatsächlich vollständig alle Aufgaben übertragen werden, die dich in die EG 11 eingruppieren, solltest du irgendwann dein Gehalt entsprechend dieser EG einfordern und deine Ansprüche entsprechend geltend machen. Ein günstiger Zeitpunkt wäre etwa nach Ende der Probezeit.

Welche Tätigkeiten sind das denn, wenn du das kurz erzählen magst? Es wäre interessant zu wissen, was da bei euch bisher unerledigt blieb oder im Personalbereich neu hinzu kam.