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[Allg] Verbeamtung ja oder nein?

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Saxum:

--- Zitat von: Namica am 18.10.2023 08:37 ---Ich hätte sogar ein gutes Angebot über die DKV bekommen, sogar mit den Beihilfeergänzungstarifen. Nun sagt mir ein anderer Berater das ist so gar nicht zulässig und über die Öffnungsaktion kann man die Wahlleistungen der Beihilfe nicht dazu nehmen.
Und dann ist’s wieder: was stimmt nun? Es ist mir alles echt zu unsicher.

Ich bin ja erst 30, bzw werde im Frühjahr erst 31.
vielleicht ist es wirklich eine Lösung, wenn ich nach dem Kind die Verbeamtung nochmal anpeile.
Dann habe ich etwas mehr Luft was die PKV angeht und vielleicht gibt’s dann wieder andere Angebote.

Ich denke mit E11 stehe ich ja auch nicht schlecht da, auch wenn’s hinten raus mit A12 natürlich etwas besser aussieht, auch was die Pension etc. angeht.

Ich hätte es wirklich gerne gemacht.
Aber so müsste ich dann die Krankenkasse in der Elternzeit auch nicht bezahlen, während ich nichts verdiene.
Dann wäre das erst mit verdienst wieder der Fall.

--- End quote ---

Ich weiß nicht was konkret der andere Berater sich angeschaut hat oder welche Unterlagen dir vorliegen, aber die Aussage des "anderen Beraters" sind kompletter Schwachsinn. Das man aufgrund der Vorerkrankungen gegebenenfalls die Öffnungsaktion ziehen muss verhindert nicht weitere Zusatzleistungen wie Wahlleistungen oder den Beihilfeergänzungstarif, wenn der Versicherer damit einverstanden ist.

Die Klausel der Öffnungsaktion besagt nur, dass die Versicherer verpflichtet sind in jedem Falle 100% zusammen mit der Beihilfe abzusichern. Das ist in jedem Falle der entsprechende beihilfekonforme Grundtarif und auch der Wahlleistungstarif wenn die Beihilfe in ihren Vorschriften auch diese Leistungen erstattet.

Die Klausel verbietet nicht, dass etwa ein Beihilfeergänzungstarif oder doch Wahlleistungen ohne Beihilfeanspruch genommen werden können. Das ist absolut gestattet, wenn der Versicherer mitzieht bzw. anbietet.

Das lässt sich auch hervorragend in der Broschüre zur Öffnungsaktion nachlesen:

Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung vom PKV Verband (LINK)

Seite 9-10, Nr. 2, zweiter Absatz:


--- Zitat ---Werden durch die jeweilige Beihilfestelle auch Kosten für Wahlleistungen – wie zum Beispiel Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung – erstattet, so sind diese Wahlleistungen auch Bestandteil des Versicherungsschutzes. Umfasst jedoch die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne diese Wahlleistungen, so beziehen sich auch die Öffnungsaktionen auf einen Versicherungsschutz ohne Wahlleistungen.
--- End quote ---

Seite 9-10, Nr. 2, vierter Absatz:


--- Zitat ---Unabhängig von den Öffnungsaktionen haben die Beihilfeberechtigten und ihre Angehörigen die Möglichkeit, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Ein solcher Tarif bietet Versicherungsschutz für Leistungen, die nicht von der Beihilfe erstattet werden, so zum Beispiel für zusätzliche Wahlleistungen oder verbesserten Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen. Die Öffnungsaktionen gelten für Beihilfeergänzungstarife allerdings nicht.
--- End quote ---

Anderes ausgedrückt, man kann nicht die Öffnungsaktion auf die Beihilfeergänzungstarife anwenden, um den Versicherer zu "zwingen" diese Beihilfeergänzungstarife mit anzubieten, jedoch kann man diese abschließen wenn der Versicherer das auch möchte bzw. die mit anbietet.

Zur Anwartschaftsversicherung, steht dort auch auf Seite 9-10, Nr. 2, dritter Absatz:


--- Zitat ---Der erleichterte Zugang gilt auch für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, so dass deren Bedingungen auch auf den auf die Anwartschaft folgenden späteren Versicherungsschutz anwendbar sind. Sofern der Versicherer, bei dem eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde, an den Öffnungen teilnimmt oder bei Abschluss teilgenommen hat, besteht der Anspruch auf die Bedingungen der Öffnungen nur bei diesem Unternehmen.
--- End quote ---

Bitte lies genau diese Broschüre zur Öffnungsaktion der PKVen, diese gilt und nicht was der Berater sich ausdenkt. Wahlleistungen der Beihilfe kann man dazunehmen und Beihilfeergänzungstarif kann man nehmen wenn die DKV es anbietet.

Im übrigen, wenn die Öffnungsaktion gezogen (werden muss), erhalten die Berater*innen kein Abschlusshonorar dafür. Das erklärt oft auch die mangelnde Motivation mancher Berater*innen oder Vermittler*innen hier sauber zu arbeiten oder diese stellen direkt den Antrag auf Öffnungsaktion ohne die Mühe zu machen bei anderen Versicherern anonym anzufragen.

Saxum:
By the way, als Nachtrag noch .... für die Anwartschaft müssen in der Regel aber schon die Voraussetzungen für die Anwartschaft vorliegen. Hier dann gegebenenfalls die Anwartschaftsbedingungen des Versicherers durchlesen in der Regel sollte aber die Anwartschaftsversicherung bei vorübergehender gesetzlicher Krankenversicherungspflicht (nicht etwa freiwilliger Krankenversicherungsschutz) problemlos bestehen können.

Zu beachten ist aber, dass hier in der Regel ein kürzerer Zeitraum existiert um die Anwartschaftsversicherung umwandeln zu lassen. Die Frist beträgt hier in der Regel zwei Monate, überschreitet man die fallen die  Gesundheitsfragen erneut an.

Darüber hinaus, ein früherer Abschluss des PKV Vertrages bedeutet auch natürlich, dass der Tarif geringer ist weil man ja noch im aktuellen Versicherungsjahr ist und mit jedem weiteren Versicherungsjahr wird man älter und der Beitrag ist natürlich entsprechend höher.

Das ist normal, aber anderseits ist natürlich auch der Gedanke, sofern man eine längere Elternzeit plant und für diese Zeit ja die PKV Beiträge "gezwungermaßen" weiter zu zahlen sind, kann natürlich für die Zeit der weitere Verbleib in der GKV verständlicherweise verlockender sein. Dann wäre unter diesem Aspekt eine Anwartschaft tatsächlich eine Idee, ja.

Bedenken muss man aber auch, dass eine spätere Verbeamtung nicht garantiert ist, bzw. generell gibt es vereinfacht gesagt keinen "Anspruch" auf eine Verbeamtung. Da musst du dann schauen, wie du es arrangieren magst.

Hans1W:
Barmenia hat eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit, damit ist aber eine der wenigen PKV oder sogar die einzige Gesellschaft die es anbietet. Muss man prüfen. Allerdings sind es immer sehr viele Bedingungen bei so einer Versicherung, und ob man es an einer einzigen fest machen sollte ist fragwürdig.

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