Autor Thema: [Allg] Verbeamtung ja oder nein?  (Read 14977 times)

Namica

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Antw:Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #15 am: 02.09.2023 10:53 »
Meines Erachtens spricht finanziell grundsätzlich alles für die Verbeamtung.

In Vollzeit hast Du nach Abzug der PKV noch 200€ mehr raus, als im Angestelltenverhältnis. Bei 50% hält es sich die Waage. Erst bei 30% hast Du 100€ weniger.

Klar, die Elternzeit musst Du wirtschaftlich überbrücken. Hier könntest Du mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung schon mal ein Drittel des PKV-Beitrags kompensieren.

Im Gegenzug erhältst Du für Deine Kinder und Dich die deutlich bessere medizinische Versorgung, was gerade für Dich als chronisch Kranke von Bedeutung sein dürfte, und verlässt vor allem das unattraktive System der gesetzlichen Rentenversicherung.

Kannst du mir sagen, wie du das berechnet hast genau?
Ich hatte das auch berechnet und komme auf andere Werte.
Ich habe errechnet, dass es sich schon bei 50% nicht lohnt und am Ende weniger dabei rauskommt.
Danke :-)

Namica

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Antw:Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #16 am: 02.09.2023 10:58 »
Baden-Württemberg scheint ja ordentlichen Druck bzw. Zukunftsängste finanzieller oder anderweitiger Natur zu verspüren, wenn das Land Beamtenverhältnisse auf die Art und Weise an den Mann bzw. die Frau verscherbeln muss. Wenn Verbeamtungen schon im ersten oder zweiten Beförderungsamt erfolgen und auf eine nicht mal minimale Probezeit verzichtet wird, spricht das ja Bände  ;D

Wenn Familienplanung im Raum steht, spricht doch alles für ein Beamtenverhältnis. Spätestens ab dem dritten Kind wandern doch monatlich schon zusätzlich etwa 1500€ Alimente auf das Konto  ;D.

Im Gegenzug handelt man sich halt einen Maulkorb ein, entwickelt die totale Beißhemmung und darf nach oben stets zu Boden kriechen. Wenn das der eigenen Persönlichkeit entspricht, nur zu.

Da ich aufgrund einer Krankheit in Kinderwunschbehandlung war und ohne teure Hilfe keine Kinder bekommen kann, wird es bei 2 bleiben.
Deinen Beitrag finde ich unter der Gürtellinie und absolut daneben.

In dem Beitrag ist rein gar nichts „unter der Gürtellinie und absolut daneben“.

Eigentlich krass, dass man darüber überhaupt schreiben muss.

Ganz im Gegenteil ist es ein normaler Beitrag mit Wissensvermittlung zum Thema.

Bitte werde keine Beamtin.

Der Beitrag wurde nachträglich editiert.
Ich habe hier genauso ein Recht darauf meine Meinung/Empfindung zu einem Thema zu schreiben wie andere.
Wie war das mit Meinungsfreiheit?
Ich empfand den ursprünglichen Beitrag als daneben, das kannst du gerne anders sehen.
Auch nachträglich konnte ich keinen Mehrwert daraus ziehen, weil es meine Frage nicht beantwortet hat.
Ist ja ok. Mir muss hier ja niemand helfen.
Die, die es tun, an die geht mein Dank raus :-)

Was das mit meiner Qualität oder Voraussetzung Beamtin zu werden zu tun hat oder eben auch nicht, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich mache meine Arbeit gut, bin im Team und beim Chef angesehen und meine Kollegen schätzen und mögen mich.
Sonst würde ich wohl nicht das Angebot erhalten, zu diesen Konditionen verbeamtet zu werden.

Alle weitere Beiträge auf der persönlichen Schiene werde ich um meines Friedens Willen ab jetzt überlesen bzw. nicht darauf eingehen.
Hab ein schönes Wochenende 👍

2strong

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Antw:Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #17 am: 03.09.2023 01:17 »
Kannst du mir sagen, wie du das berechnet hast genau?
Ich hatte das auch berechnet und komme auf andere Werte.
In Entgeltgruppe 11 Stufe 4 verdienst Du bei Stkl. 4 netto in etwa:
2.800€ bei 100%
1.600€ bei   50%
1.050€ bei.  30%

Mit A 12 Stufe 3 verdienst Du (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa:
3.550€ bei 100%
2.000€ bei   50%
1.350€ bei   30%

Theoretisch kommen noch zwischen 100€ (bei 100%) und 59€ (bei 30%) netto hinzu vom Kinderzuschlag. Die lasse ich allerdings unberücksichtigt, da das Geld im Zweifel vollständig in die PKV des Kindes fließt.


VaPi

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #18 am: 03.09.2023 06:50 »
Besteht denn die Möglichkeit das Kind beim Vater in der GKV mitzuversichern ? Die Jahresarbeitsentgeldgrenze sollte so schnell nicht überschritten werden.

Ich persönlich finde die höheren E‘s im Vergleich zu den A Besoldungen einfach unattraktiv. Gerade wenn die Möglichkeit besteht in A12 einzusteigen, würde ich sofort zuschlagen.

Und lasse es dir nicht madig reden. Es gibt überall Leute die ihre eigenen Unzulänglichkeiten nach außen produzieren müssen.

Bastel

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #19 am: 04.09.2023 06:35 »
A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).

Poincare

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #20 am: 04.09.2023 08:44 »
Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.

Du solltest also, selbst wenn du dir sicher bist und den ganzen Weg gehst, zumindest genau schauen, welche Urkunde man dir anbietet, bevor du unterschreibst. Ablehnen kannst du nämlich bis zu letzten Sekunde, wenn man dir falsche Infos gegeben hat oder sich der Sachverhalt nicht klären lässt.

Ansonsten ist Beamte vs. TB ein Rechenexempel, die hochtrabenden Unterschiede, die hier noch besprochen werden, erwarte ich im technischen Dienst nicht. Ebenfalls hast du als Beamtin eine sehr kurze "Kündigungsfrist", die es dir auch ermöglicht wieder in die freie Wirtschaft zu gehen, wenn es doch so wäre.

PKV vs. GKV: Auch hier eine Rechenübung, dein Problem wird sein, dass du dich direkt entscheiden musst, wenn du die Öffnungsaktion brauchst. Was zukünftig günstiger ist, hängt von vielen Faktoren ab: Beförderungsweg, Arbeitszeitumfang, Anzahl der Kinder etc. Grundsätzlich lohnt sich PKV finanziell umso mehr, je mehr du verdienst, da der Beitrag sich nicht am Einkommen orientiert. In der Elternzeit erstattet das Land noch einen geringen Teil deiner PKV Beiträge auf Antrag (so 40 Euro / Monat).

A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).

Wieso nur, wenn sie im öffentlichen Dienst bleiben will? Welche Nachteile entstehen denn in dem Fall, wenn man nach 5 Jahren die Urkunde zurückgibt? Worst Case wäre ja nur, wenn man in den "mageren Jahren" mit Elternzeit und geringer Teilzeit verbeamtet gewesen wäre, und dann vor den lohnenderen Jahren rausgeht, oder gibt es noch signifikante Nachteile?

Namica

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Antw:Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #21 am: 04.09.2023 08:56 »
Kannst du mir sagen, wie du das berechnet hast genau?
Ich hatte das auch berechnet und komme auf andere Werte.
In Entgeltgruppe 11 Stufe 4 verdienst Du bei Stkl. 4 netto in etwa:
2.800€ bei 100%
1.600€ bei   50%
1.050€ bei.  30%

Mit A 12 Stufe 3 verdienst Du (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa:
3.550€ bei 100%
2.000€ bei   50%
1.350€ bei   30%

Theoretisch kommen noch zwischen 100€ (bei 100%) und 59€ (bei 30%) netto hinzu vom Kinderzuschlag. Die lasse ich allerdings unberücksichtigt, da das Geld im Zweifel vollständig in die PKV des Kindes fließt.

Danke.
Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei   50%
928€ bei   30%

Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
Erst ab 70% glaube ich.
Ich hatte das mal irgendwo aufgeschrieben, moment.

Kann da jemand mit Plan und Ahnung mal drüber schauen?
Dass das fiktive Rechnungen sind ist klar!
Die Tabelle ist ja zum einen für die Angestellten schon für 2024, für die Beamten noch für 2023.
Außerdem sind die Zahlen GANZ anders, wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen würde.
Da haben wir ja dann ähm 2026.
Aber ich brauche einen Anhaltspunkt für mich zum Rechnen, ob das überhaupt Sinn machen würde oder nicht.

Angestellter, E11 Stufe 4, 1 Kind (das bin ich wenn ich aus der Elternzeit zurück komme dann)
100% netto 3031 €
70% netto 2266 €
50% netto 1733 €

Beamter, A12 Stufe 3, 1 Kind, PKV 404 Euro (ich nehm jetzt mal den Ferrari zum rechnen)
100% netto 3110 € (+80)
70% netto 2241 € (+/- 0)
50% netto 1608 € (-125)

Bei 2 Kindern, was wir uns wünschen, sähe es so aus, (dass da der Rechner von 2024 überhaupt nicht mehr stimmt mal ausgenommen!!)

Angestellter, E11 Stufe 4, 2 Kinder
100% netto 3043 €
70% netto 2275 €
50% netto 1739 €

Beamter, A12 Stufe 3, 1 Kind, PKV 404 Euro
100% netto 3300 € (+257)
70% netto 2391 € (+116)
50% netto 1723 € (+/- 0)

Bei 3 Kindern, was mein Mann sich wünscht (ob das klappt hängt von anderen Dingen ab), sähe es so aus, (dass da der Rechner von 2024 überhaupt nicht mehr stimmt mal ausgenommen!!)


Angestellter, E11 Stufe 4, 3 Kinder
100% netto 3056 €
70% netto 2285 €
50% netto 1746 €

Beamter, A12 Stufe 3, 1 Kind, PKV 404 Euro
100% netto 3717 € (+661)
70% netto 2724 € (+439)
50% netto 1981 € (+ 235)

Keine Ahnung, ob mir das weiterhilft.
Schade, dass das eine Entscheidung fürs restliche Leben ist


Das hatte ich mal ausgerechnet vor ein paar Tagen.


Namica

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #22 am: 04.09.2023 08:57 »
Besteht denn die Möglichkeit das Kind beim Vater in der GKV mitzuversichern ? Die Jahresarbeitsentgeldgrenze sollte so schnell nicht überschritten werden.

Ich persönlich finde die höheren E‘s im Vergleich zu den A Besoldungen einfach unattraktiv. Gerade wenn die Möglichkeit besteht in A12 einzusteigen, würde ich sofort zuschlagen.

Und lasse es dir nicht madig reden. Es gibt überall Leute die ihre eigenen Unzulänglichkeiten nach außen produzieren müssen.

Danke :)
Ich glaube, dass ich mit einem bestimmten Prozentsatz an Arbeit recht schnell an die Grenze kommen würde.
Lieber rechne ich mit den Kindern in der PKV.
Aber das macht den Kohl meist nicht fett, die werden ja zu 80% Beihilfe versichert.

Namica

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #23 am: 04.09.2023 09:00 »
A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).

Ich habe bisher vor im ÖD zu bleiben. In ein Ing. Büro möchte ich nicht mehr.
Vollzeit ja, keine Frage.
Aber bis ich Vollzeit arbeiten gehen werde, werden einige Jahre vergehen.


Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.

Du solltest also, selbst wenn du dir sicher bist und den ganzen Weg gehst, zumindest genau schauen, welche Urkunde man dir anbietet, bevor du unterschreibst. Ablehnen kannst du nämlich bis zu letzten Sekunde, wenn man dir falsche Infos gegeben hat oder sich der Sachverhalt nicht klären lässt.

Ansonsten ist Beamte vs. TB ein Rechenexempel, die hochtrabenden Unterschiede, die hier noch besprochen werden, erwarte ich im technischen Dienst nicht. Ebenfalls hast du als Beamtin eine sehr kurze "Kündigungsfrist", die es dir auch ermöglicht wieder in die freie Wirtschaft zu gehen, wenn es doch so wäre.

PKV vs. GKV: Auch hier eine Rechenübung, dein Problem wird sein, dass du dich direkt entscheiden musst, wenn du die Öffnungsaktion brauchst. Was zukünftig günstiger ist, hängt von vielen Faktoren ab: Beförderungsweg, Arbeitszeitumfang, Anzahl der Kinder etc. Grundsätzlich lohnt sich PKV finanziell umso mehr, je mehr du verdienst, da der Beitrag sich nicht am Einkommen orientiert. In der Elternzeit erstattet das Land noch einen geringen Teil deiner PKV Beiträge auf Antrag (so 40 Euro / Monat).

A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).

Wieso nur, wenn sie im öffentlichen Dienst bleiben will? Welche Nachteile entstehen denn in dem Fall, wenn man nach 5 Jahren die Urkunde zurückgibt? Worst Case wäre ja nur, wenn man in den "mageren Jahren" mit Elternzeit und geringer Teilzeit verbeamtet gewesen wäre, und dann vor den lohnenderen Jahren rausgeht, oder gibt es noch signifikante Nachteile?

Das mit der Probezeit ist die Aussage unserer Personalerin.
Irgendwie habe ich das alles schon abgegolten, dadurch, dass ich schon eine Weile dort bin.
Ich frage aber gerne nochmal nach.

Ich wusste gar nicht, dass es so einfach ist, die Verbeamtung wieder aufzugeben?
Rutscht man dann direkt wieder in die GKV rein? Geht das?
Doch nur bis zu einem gewissen Alter oder?
Sonst muss man sich komplett selbst privat versichern und DAS will ich dann wirklich nicht bezahlen.

Poincare

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #24 am: 04.09.2023 09:30 »
Ich wusste gar nicht, dass es so einfach ist, die Verbeamtung wieder aufzugeben?
Rutscht man dann direkt wieder in die GKV rein? Geht das?
Doch nur bis zu einem gewissen Alter oder?
Sonst muss man sich komplett selbst privat versichern und DAS will ich dann wirklich nicht bezahlen.

Die Frage ist dann vor allem für die Versicherung in der Rente relevant. Wenn du um Entlassung bittest, kannst du das taggenau bzw. der Dienstherr hat eine begrenzte Möglichkeit, die dazubehalten (bis 3 Monate?). Wenn du danach versicherungspflichtig woanders arbeitest bist du wieder in der GKV, das geht aber nicht bis zu einem beliebigen Alter (Die Wahrscheinlichkeit, wieder raus zu wollen, wird ja aber auch mit den Jahren geringer bzw. die Kosten in Punkte Pension werden höher). Du hast auch in der PKV immer das recht, in einen bezahlbaren Basistarif zu wechseln (entspricht in Preis und Leistung in etwa der GKV). Das ist nicht wünschenswert, da das P/L Verhältnis wohl etwas schlechter als in der GKV ist, aber auch kein Weltuntergang oder Staatsbankrott.

Wenn du GKV mit pauschaler Beihilfe hast sollte es ohnehin kein Problem sein.

Wenn deine Kinderwunschbehandlungen noch andauern und ggf. von der Versicherung mitbezahlt werden, wäre auch zu klären, ob die PKV das auch übernimmt.

Wenn du langfristig vorhast eher 80-100% zu arbeiten und es dir leisten kannst, die Elternzeit zu überbrücken, wird es sich wahrscheinlich lohnen. Aber es ist schwierig, damit zu rechnen, wieviele Kinder man haben könnte, oder sicher zu sein, wieviel man mit wie vielen kleinen Kinder auch arbeiten wird /arbeiten können wird.

Namica

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #25 am: 04.09.2023 09:37 »
Ich wusste gar nicht, dass es so einfach ist, die Verbeamtung wieder aufzugeben?
Rutscht man dann direkt wieder in die GKV rein? Geht das?
Doch nur bis zu einem gewissen Alter oder?
Sonst muss man sich komplett selbst privat versichern und DAS will ich dann wirklich nicht bezahlen.

Die Frage ist dann vor allem für die Versicherung in der Rente relevant. Wenn du um Entlassung bittest, kannst du das taggenau bzw. der Dienstherr hat eine begrenzte Möglichkeit, die dazubehalten (bis 3 Monate?). Wenn du danach versicherungspflichtig woanders arbeitest bist du wieder in der GKV, das geht aber nicht bis zu einem beliebigen Alter (Die Wahrscheinlichkeit, wieder raus zu wollen, wird ja aber auch mit den Jahren geringer bzw. die Kosten in Punkte Pension werden höher). Du hast auch in der PKV immer das recht, in einen bezahlbaren Basistarif zu wechseln (entspricht in Preis und Leistung in etwa der GKV). Das ist nicht wünschenswert, da das P/L Verhältnis wohl etwas schlechter als in der GKV ist, aber auch kein Weltuntergang oder Staatsbankrott.

Wenn du GKV mit pauschaler Beihilfe hast sollte es ohnehin kein Problem sein.

Wenn deine Kinderwunschbehandlungen noch andauern und ggf. von der Versicherung mitbezahlt werden, wäre auch zu klären, ob die PKV das auch übernimmt.

Wenn du langfristig vorhast eher 80-100% zu arbeiten und es dir leisten kannst, die Elternzeit zu überbrücken, wird es sich wahrscheinlich lohnen. Aber es ist schwierig, damit zu rechnen, wieviele Kinder man haben könnte, oder sicher zu sein, wieviel man mit wie vielen kleinen Kinder auch arbeiten wird /arbeiten können wird.

Die GKV mit pauschaler Beihilfe, davon raten mir die meisten ab, das würde sich wohl gar nicht lohnen?
Ganz durchsehen tue ich da aber noch nicht.

Ob wir bei einem 2. Kind nochmal die Klinik benötigen, oder ob sich durch eine Schwangerschaft die Krankheit sogar verbessert, kann man leider nicht voraussagen. Aber das kann man ja vorab klären, ob die PKV solche Behandlungen zahlen.
Aber da zahlt ja sogar die GKV.

Und genau dein letzter Abschnitt beschreibt mein Problem!
Rede ich mit Bekannten oder Familienmitgliedern sehe ich keine Mama, die schnell wieder mehr als 50% arbeitet.
Natürlich könnte mein Mann auch reduzieren, damit ich mehr arbeiten kann. Das würde er auch gerne tun.
Aber da er deutlich mehr verdient, würde es finanziell einfach keinen Sinn machen.
Ach das ist echt ein doofe Situation.
SIch zwischen zwei Kindern verbeamten zu lassen, würde wahrscheinlich nicht gehen. Das Problem verschiebt sich.
Bzw. wird die PKV ja nicht günstiger. Meine Krankheit ist auf dem Schein nicht heilbar.
Ich habe zwar keine Probleme damit, aber chronisch ist chronisch.
Ich werde also immer auf die Öffnungsklausel angewiesen sein.


Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #26 am: 04.09.2023 14:16 »
Ich bin nicht sicher, aber theoretisch könnte man anstelle der Elternzeit auch die unbezahlte Beurlaubung nehmen, man erhält in dieser Zeit keine Besoldung und auch keine Beihilfe. Sofern der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, wäre hier wohl der Weg über die Familienversicherung nach § 10 SGB V eröffnet. Die hier abgeschlossene PKV-Versicherung stellt man für die Zeit der Beurlaubung dann über eine Anwartschaft ruhend, welche dann bei der Rückkehr (Dienstaufnahme) wieder aktiviert wird.

Für welche PKV hast du denn dich entschieden? Wenn du hier in den Tarif reinschaust, sollte hier was zu Befruchtung stehen, für die Beihilfe in BaWü gilt: https://lbv.landbw.de/-/kunstliche-befruchtung Ich gehe aber davon aus, dass es spiegelbildlich zur Beihilfe ist.

Für die Krankenkassen generell gilt, Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung, medizinische Indikationen.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2746/KB-RL_2021-12-16_iK-2022-02-09.pdf#page=6

Namica

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #27 am: 04.09.2023 16:28 »
Ich bin nicht sicher, aber theoretisch könnte man anstelle der Elternzeit auch die unbezahlte Beurlaubung nehmen, man erhält in dieser Zeit keine Besoldung und auch keine Beihilfe. Sofern der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, wäre hier wohl der Weg über die Familienversicherung nach § 10 SGB V eröffnet. Die hier abgeschlossene PKV-Versicherung stellt man für die Zeit der Beurlaubung dann über eine Anwartschaft ruhend, welche dann bei der Rückkehr (Dienstaufnahme) wieder aktiviert wird.

Für welche PKV hast du denn dich entschieden? Wenn du hier in den Tarif reinschaust, sollte hier was zu Befruchtung stehen, für die Beihilfe in BaWü gilt: https://lbv.landbw.de/-/kunstliche-befruchtung Ich gehe aber davon aus, dass es spiegelbildlich zur Beihilfe ist.

Für die Krankenkassen generell gilt, Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung, medizinische Indikationen.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2746/KB-RL_2021-12-16_iK-2022-02-09.pdf#page=6

Danke, da muss ich mich nochmal ganz genau reinlesen.
Ich habe mich für noch keine Kasse entschieden. Das Angebot mit den 405 Euro kam von der DKV.
Da gehen aber nochmal 22 Euro vom Lohn ab oder so.

Namica

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #28 am: 04.09.2023 16:30 »
Ich habe nochmal ein wenig hin und her gerechnet.

In der Zeit, in der ich nicht arbeite, also vermutlich die ersten beiden Jahre Elternzeit, habe ich durch eine Verbeamtung monatlich einen Verlust von 405 Euro (PKV).

Wenn ich 30% arbeiten würde, dann bekäme ich als Angestellte rund 215 Euro mehr im Monat.
Bei 50% wären es 125 Euro.

Das ist aber mit der Tabelle 24 für die Angestellten und dem Rechner 23 für die Beamten gerechnet.
Also bei der Beamtentabelle ist die Erhöhung noch nicht drin.

Man kann vermutlich nicht absehen, wie viel Prozent das nach oben gehen wird oder?
Die Verhandlungen gehen ja erst im Herbst los, oder so?

mightness

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #29 am: 04.09.2023 16:54 »
Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.
Ist das deine persönliche Meinung und wie siehst du dann §19 Abs. 5 S. 3 LBG?

(5) Auch bei Abkürzungen nach Absatz 2 und Anrechnungen nach Absatz 3 und 4 ist eine Mindestprobezeit von sechs Monaten zu leisten. Die Ministerien können im Rahmen ihres Geschäftsbereichs durch Rechtsverordnung abweichend von Satz 1 eine Mindestprobezeit von bis zu einem Jahr festlegen, wenn dies die Besonderheit der Laufbahn und der wahrzunehmenden Tätigkeit erfordert. Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten nach Absatz 4 kann die Mindestprobezeit unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt wurden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden. Zeiten nach § 23 Abs. 5 Satz 1 stehen Zeiten nach Satz 3 gleich. Dienstzeiten im Richterverhältnis auf Probe sind auf die Probezeit anzurechnen; eine Mindestprobezeit ist nicht zu leisten.

Ich würde meine Entscheidung Beamtin oder Angestellte aber nicht nur vom heutigen Gehalt abhängig machen, sondern auch die künftigen Stufen mit einbeziehen. Nach 15 Jahren ist man in der letzten Stufe als Angestellte, bei Beamten dauert es grob 30 Jahre. Selbst wenn du nach mind. 5 Jahren dich als Beamtin entlassen lässt, hast du immer noch Anspruch auf Altersgeld. Dafür sind Dienstherrenwechsel schwieriger und du musst mehr Stunden arbeiten sowie die Abrechnungen PKV/Beihilfe können lästig sein.