Autor Thema: [Allg] Verbeamtung ja oder nein?  (Read 14970 times)

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Antw:Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #30 am: 06.09.2023 01:09 »
Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei   50%
928€ bei   30%

Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
Aber abzüglich der 400€ PKV kommst Du doch auf exakt auf die Werte, die ich zuvor aufgeführt hatte. Danach ergibt sich bei 50% kein Nachteil.

Bei Deinen Berechnungen setzt Du im Übrigen bereits Entgeltgruppe Stufe 4 voraus, obwohl Du diese erst kommendes Jahr erreichen wirst. Bei A 12 rechnest Du hingegen mit der diesjährigen Besoldung - und vernachlässigst die Besoldungserhöhung, die sich ab Herbst dieses Jahres ergeben wird. Würdet Du diese mit einbeziehen, lägst Du mut A 12 selbst bei 30% noch im Plus.

Kido2911

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #31 am: 07.09.2023 08:03 »


Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von zwei Vorerkrankungen leider nur mit der Öffnungsklausel in die PKV komme. Das wäre ca. 425 Euro im Monat.
Immernoch soweit so gut. Würde sich gerade noch trotzdem lohnen finanziell.

Die erste Frage, dich sich mir stellt: was sagt denn der Amtsarzt dazu? Du musst die Vorerkrankungen und jedes Fitzelchen angeben - dann wird entschieden, ob Du gesundheitlich tauglich bist. Das wurde hier noch nicht thematisiert und würde ich sehr gut bedenken.
Die PKV mit der Öffnungsklausel hört sich zunächst gut an, damit keiner "ausgeschlossen" wird: jedoch heisst es im Umkehrschluss, dass nicht automatisch 50/50 resp. später 70/30 von der Beihilfe resp. PKV gezahlt werden. Da bleibt man auf Kosten sitzen. Das würde ich mir auch gut überlegen, denn wenn ich Behandlungen habe, die nicht beihilfberechtigt sind resp. die PKV auch nicht zahlt, weil es im Vertrag ausgeschlossen ist, kann das teuer werden:

Eine private Krankenversicherung bietet Beihilfeempfängern viele Vorteile. Denn ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, wodurch sie sich besonders günstig versichern können. Doch ist eine PKV für Beamte auch mit Nachteilen verbunden. Und diese betreffen nicht nur Personen mit Vorerkrankungen, bei denen die Tarifauswahl deutlich eingeschränkt wird. Sondern auch Familien. In einigen Fällen können die Nachteile einer privaten Krankenversicherung sogar überwiegen, sodass die GKV für Beamte sinnvoller ist.

Nachteile der PKV für Beamte: Problematisch mit Vorerkrankungen
Eine private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen abzuschließen, stellt Antragsteller vor Schwierigkeiten. Immer wieder kommt es zu Ablehnungen, teuren Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. Doch für Beamte wurde diese Hürde herabgesetzt. Denn die privaten Krankenversicherer bieten die sogenannte Öffnungsklausel. Das bedeutet, Beihilfeempfänger können sich nach ihrer erstmaligen Verbeamtung innerhalb von sechs Monaten privat versichern. Dabei darf der Versicherer sie nicht aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen. Er kann lediglich einen Risikozuschlag von maximal 30 Prozent verlangen.

Doch birgt die Öffnungsklausel erhebliche Nachteile, was die PKV für Beamte mit Vorerkrankungen ungünstig machen kann. So wird der Tarif aufgrund des Risikozuschlags unter Umständen erheblich teurer. Außerdem werden die Antragsteller nur im Rahmen der Beihilfeverordnung versichert. Die private Krankenversicherung deckt nur die Leistungen ab, die auch der Dienstherr übernimmt. Eine Erweiterung, beispielsweise um Wahlleistungen im Krankenhaus, ist nicht möglich.

Teuer für Familien
Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung für Beamte günstiger als für Arbeitnehmer und Selbstständige. Häufig sogar preiswerter als die Absicherung in der GKV. Allerdings nur für Alleinstehende. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet für kindergeldberechtigte Kinder und nicht-erwerbstätige Ehe- und Lebenspartner die beitragsfreie Familienversicherung. Darüber lassen sich Familienmitglieder kostenlos mitversichern.

In der PKV hingegen muss für jede mitversicherte Person ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Und für diesen wird dann je ein Beitrag fällig. Daher birgt die PKV für Beamte mit Familie den Nachteil, dass die Absicherung bei mehreren Kindern sehr teuer werden kann.

Regelmäßige Beitragsanpassungen
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen konstant an. So führen die Versicherer beinahe jährlich Erhöhungen durch – sehr zum Leidwesen der Versicherten. Denn nach rund 20 bis 25 Jahren verdoppelt sich ihre Prämie auf diese Weise.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Kosten der GKV steigen. Daher ist über Jahrzehnte betrachtet die Beitragsentwicklung innerhalb beider Systeme ähnlich. In den letzten zehn Jahren lag die gesetzliche Krankenversicherung mit 3,8 Prozent sogar über der PKV (2,3 Prozent).

Anbieterwechsel birgt Nachteile
Eine PKV ist eine Entscheidung für das Leben. Nicht nur, weil die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Sondern auch, weil sich ein Wechsel des Anbieters nur in Ausnahmefällen empfiehlt. Während ein Krankenkassenwechsel abgesehen vom Bonusprogramm keine Nachteile birgt, ist dies bei der PKV anders. Denn wechseln die Kunden ihren Versicherer, verlieren sie einen Großteil ihrer Altersrückstellungen. Und diese werden dazu genutzt, den Beitrag im Alter zu stabilisieren. So kann es passieren, dass ihre Prämie mit der Zeit erheblich ansteigt, da sie in jungen Jahren nur wenige Rückstellungen gebildet haben.

Beitrag ist nicht einkommensabhängig
Ein Vorteil der GKV ist, dass die Prämie anhand des Einkommens bemessen wird. Steigt die Besoldung, zahlen die Versicherten mehr für ihre Krankenabsicherung. Wird ihr Einkommen hingegen reduziert, sinkt auch ihr Krankenkassenbeitrag.

Bei der PKV jedoch wird die Prämie anhand personen- und versicherungsspezifischer Faktoren kalkuliert. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel die Versicherten verdienen. Reduzieren sie ihre Dienstzeit und haben eine geringere Besoldung, müssen sie nach wie vor denselben Beitrag erbringen.

Fazit: Die PKV birgt Nachteile für Beamte – aber nicht für jeden
Die PKV birgt auch für Beamte Nachteile. Insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen und große Familien, die mit teuren Beiträgen rechnen müssen. Doch obwohl die Schwächen der privaten Krankenversicherung nicht außer Acht gelassen werden dürfen, zeigt die Praxis, dass die PKV dennoch für viele Beamte die beste Wahl ist. Denn in den meisten Fällen überwiegen die Vorteile wie günstige Beiträge und ein umfangreicher Versicherungsschutz.

Grundsätzlich ist es wichtig, die Krankenversicherung individuell zu betrachten. Denn jeder Beamte hat einen eigenen, persönlichen Bedarf und spezifische Ansprüche an den Versicherungsschutz.
« Last Edit: 07.09.2023 08:10 von Kido2911 »

Helmi

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #32 am: 07.09.2023 08:44 »
Zitat

Doch birgt die Öffnungsklausel erhebliche Nachteile, was die PKV für Beamte mit Vorerkrankungen ungünstig machen kann. So wird der Tarif aufgrund des Risikozuschlags unter Umständen erheblich teurer. Außerdem werden die Antragsteller nur im Rahmen der Beihilfeverordnung versichert. Die private Krankenversicherung deckt nur die Leistungen ab, die auch der Dienstherr übernimmt. Eine Erweiterung, beispielsweise um Wahlleistungen im Krankenhaus, ist nicht möglich.


Das stimmt so nicht. Sofern das jeweilige Land / der Bund Wahlleistungen durch Beihilfe übernimmt (wie etwa in BW, sofern man dies als Beamter möchte), umfasst die Öffnungsaktion auch den Wahlleistungstarif.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

S. 10 ganz oben.

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #33 am: 07.09.2023 09:16 »
Ja, ist in RP genau so. Ich habe auch bei der PKV diverse Zusatzleistungen freiwillig versichert.

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #34 am: 07.09.2023 09:29 »
Ganz richtig, das Ziel ist ja, dass eine "100%" Absicherung i.V.m. der Beihilfe erreicht wird. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die PKV Tarife die Beihilfe spiegeln bzw. anderes gesagt, solange die Leistungen die man in Anspruch nimmt auf Beihilfeniveau sich bewegen ist die 100% Erstattung in der Regel kein Ding.

Zur Thematik Wahlleistungen, sollte man in einem Bundesland befinden, deren Beihilfe keine Wahlleistungen anbietet so ist das auch kein Akt. Diese sind ja nicht "überlebensnotwendig" sondern stellt eher ein Komfortplus dar.

Zwei- oder Einbettzimmer kann man ja selbst zahlen oder man sichert das über eine ausreichend hohe Krankenhaustagegeldversicherung ab. Chefarzt ist vernachlässigbar, wenns erforderlich ist kommt der ohnehin im Rahmen der Allgemeinen Krankenhausleistungen mit dazu.

Wenn man es unbedingt absichern möchte, dann gibt es hier bei Gothaer, Bayerische und DKV Angebote, auch für Privatversicherte. Bei letzterem das Krankenhaustagegeld bis 65 € / Tag offenkundig ohne Gesundheitsfragen - das kann man dann dafür einsetzen.
« Last Edit: 07.09.2023 09:36 von Saxum »

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #35 am: 07.09.2023 10:42 »
Beim Krankenhaustagegeld ist übrigens eine Erhöhung mitunter schwierig. Ich wollte von 30 Euro auf 60 Euro hochstufen, was die Versicherung abgelehnt hat.

Muss dazu anmerken, dass ich seit 2013 diverse KH und Kuraufenthalte hatte, was die Versicherung natürlich im Rahmen der Risikobewertung als Argument lieferte. Immerhin konnten wir uns dann auf 40 Euro/Tag einigen.

Namica

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Antw:Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #36 am: 08.09.2023 09:32 »
Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei   50%
928€ bei   30%

Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
Aber abzüglich der 400€ PKV kommst Du doch auf exakt auf die Werte, die ich zuvor aufgeführt hatte. Danach ergibt sich bei 50% kein Nachteil.

Bei Deinen Berechnungen setzt Du im Übrigen bereits Entgeltgruppe Stufe 4 voraus, obwohl Du diese erst kommendes Jahr erreichen wirst. Bei A 12 rechnest Du hingegen mit der diesjährigen Besoldung - und vernachlässigst die Besoldungserhöhung, die sich ab Herbst dieses Jahres ergeben wird. Würdet Du diese mit einbeziehen, lägst Du mut A 12 selbst bei 30% noch im Plus.

Nein oder?
Du kommst bei A12, Stufe 3, 1 Kind, verheiratet auf 1.350€ bei 30%. Ich komme auf 928€.
Bei E11, Stufe 4, 1 Kind, verheiratet kommen wir beide auf 1050€.
Das sind über 100 Euro mehr.
Bei 50% kommst du bei A12 auf 2000€ und ich auf 1578€.
Bei E11 sind es 1733.
Also auch wieder mehr.

Daher ist es bei Teilzeit so, dass ich als Beamter weniger bekommen würde.
Bei einem Kind.
Bei zwei sieht es dann anders aus, ja das stimmt.

Problem ist:
2 Kinder muss man erst mal bekommen und die ganzen Jahre dazwischen sehen als Beamter dann einfach schlechter aus finanziell.

Aber: Das mit der Tabelle stimmt. Ich kann gar nicht abschätzen, wie sich die Besoldung ändert im Herbst, gibts da schon Tendenzen?
Wenn ich da überall nochmal 200 Euro draufpacken kann, dann sieht es ja anders aus :D


Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.
Ist das deine persönliche Meinung und wie siehst du dann §19 Abs. 5 S. 3 LBG?

(5) Auch bei Abkürzungen nach Absatz 2 und Anrechnungen nach Absatz 3 und 4 ist eine Mindestprobezeit von sechs Monaten zu leisten. Die Ministerien können im Rahmen ihres Geschäftsbereichs durch Rechtsverordnung abweichend von Satz 1 eine Mindestprobezeit von bis zu einem Jahr festlegen, wenn dies die Besonderheit der Laufbahn und der wahrzunehmenden Tätigkeit erfordert. Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten nach Absatz 4 kann die Mindestprobezeit unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt wurden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden. Zeiten nach § 23 Abs. 5 Satz 1 stehen Zeiten nach Satz 3 gleich. Dienstzeiten im Richterverhältnis auf Probe sind auf die Probezeit anzurechnen; eine Mindestprobezeit ist nicht zu leisten.

Ich würde meine Entscheidung Beamtin oder Angestellte aber nicht nur vom heutigen Gehalt abhängig machen, sondern auch die künftigen Stufen mit einbeziehen. Nach 15 Jahren ist man in der letzten Stufe als Angestellte, bei Beamten dauert es grob 30 Jahre. Selbst wenn du nach mind. 5 Jahren dich als Beamtin entlassen lässt, hast du immer noch Anspruch auf Altersgeld. Dafür sind Dienstherrenwechsel schwieriger und du musst mehr Stunden arbeiten sowie die Abrechnungen PKV/Beihilfe können lästig sein.

Ich möchte vor allem auch das große ganze Plus sehen bei der Verbeamtung, habe aber ein wenig einfach sorgevoll die kommenden Jahre im Blick. Wenn ich dann sehe, dass ich als Beamte weniger bekomme. Mit Haus abzahlen, Tieren, Kindern, da ist man einfach doch auch über 100-200 Euro mehr im Monat froh.
Wenn ich abschätzen könnte, wie sich die Besoldung im Herbst anpasst, wäre es einfacher ggf?


Zitat
Die erste Frage, dich sich mir stellt: was sagt denn der Amtsarzt dazu? Du musst die Vorerkrankungen und jedes Fitzelchen angeben - dann wird entschieden, ob Du gesundheitlich tauglich bist. Das wurde hier noch nicht thematisiert und würde ich sehr gut bedenken.

Ich hatte bereits Kontakt mit einem Arzt, der die Tauglichkeit prüft und es wäre laut seiner Aussage kein Problem, mit meinen Wehwehchen verbeamtet zu werden.
Meine Krankheiten schränken mich nicht ein, sie sind nur für die Versicherungen ein scheinbar ätzendes Thema, weil halt doch ab und an mit Arztbesuchen oder OP gerechnet werden muss.

Zitat
Die PKV mit der Öffnungsklausel hört sich zunächst gut an, damit keiner "ausgeschlossen" wird: jedoch heisst es im Umkehrschluss, dass nicht automatisch 50/50 resp. später 70/30 von der Beihilfe resp. PKV gezahlt werden. Da bleibt man auf Kosten sitzen. Das würde ich mir auch gut überlegen, denn wenn ich Behandlungen habe, die nicht beihilfberechtigt sind resp. die PKV auch nicht zahlt, weil es im Vertrag ausgeschlossen ist, kann das teuer werden:

Das hat mir der Berater so aber anders erzählt. Ich zahle mehr, habe aber den gleichen Schutz wie wenn ich normal versichert wäre und mit der Beihilfe hat das nichts zu tun.
Das kann ich aber nochmal nachfragen.
Das mit den Wahlleistungen hat er mir auch anders angeboten. Die kann ich ganz normal dazubuchen, wie jeder andere auch.
Daher ist der Tarif auch bei 404 Euro plus abzüglich 22 Euro vom Lohn.
Es gibt auch einen für 380 ohne Wahlleistung. Die Mehrkosten sind die Wahlleistung für freie Krankenhauswahl und Arztwahl etc.

Zitat
Das stimmt so nicht. Sofern das jeweilige Land / der Bund Wahlleistungen durch Beihilfe übernimmt (wie etwa in BW, sofern man dies als Beamter möchte), umfasst die Öffnungsaktion auch den Wahlleistungstarif.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

S. 10 ganz oben.

Danke, so hatte er mir das auch erklärt.


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Danke euch allen für eure tollen Beiträge !!

Ich bin nach wie vor hin und hergerissen und warte noch ein Gespräch nächste Woche Dienstag ab.
Da habe ich nochmal eine Beratung bzgl. der Versicherung.
Mal sehen, was dabei rumkommt.


Bastel

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #37 am: 08.09.2023 10:50 »
Du solltest dich erstmal mit dem Rechner richtig auseinander setzen. Deine Ergebnise sind definitiv falsch.

Namica

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #38 am: 08.09.2023 11:16 »
Du solltest dich erstmal mit dem Rechner richtig auseinander setzen. Deine Ergebnise sind definitiv falsch.

Es wäre hilfreicher, wenn du mir sagst, was genau falsch ist :-)

Wenn ich in dem Rechner von der Seite vom öffentlichen Dienst für den TvÖD 2024 folgendes eingebe:
E11, Stufe 4, VBL, 50% Arbeitszeit, Steuerjahr 2023b, Steuerklasse IV, Kirchensteuer BaWü, Kinderfreibeträge 0, Kinder für Pflegeverscherung 1, Krankenkasse 15,5% dann kommt folgendes raus:
Monats-Brutto: 2575.51 €
netto bleiben: 1733.14 €

Was ist daran falsch?

Gebe ich im Rechner vom öffentlichen Dienst für die Kommunalbeamten für BaWü für 2023 folgendes eingebe:
A12, Stufe 3, 1 Kind, verheiratet, Arbeitszeit 50%, Steuerjahr 2023b, Lohnsteuerklasse IV, Kirchensteuer BaWü, Kinderfreibeträge 0, 1 Kind für Pflegeversicherung, dann kommt folgendes raus:
Monats-Brutto: 2321.64 €
netto bleiben: 2034.00 €
Hier muss ich für mich dann aber noch die PKV abziehen mit 404 Euro und 22 Euro vom Lohn laut Berater, da Wahlleistung, dann bleiben 1608€ netto.

Was ist daran bitte falsch?
So habe ich das analog für die weiteren Arbeitszeiten von 30, 70 und 100% gerechnet.

Dass es noch keine Tarifrunde für die Beamten gegeben hat, weiß ich.
Das habe ich auch mehrmals geschrieben, ich kann ja nur nehmen, was ich zur Verfügung habe und das ist halt der 2023er Rechner für die Beamten.

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #39 am: 08.09.2023 11:20 »
Ich komme mal auf die Aussage von Kido2911 zurück, was er erzählt hat stimmt nur - wenn man im Vertrag Leistungsausschlüsse vereinbart hat, dann kann es etwa sein dass es z.B. für Hörgeräte nichts bezahlt wird. Jedoch werden die Versicherer in der Regel beim Grundtarif keinen Leistungsausschluss vereinbarten, wenn vielleicht etwa im Beihilfeergänzungstarif (das könntest du vielleicht probieren, so dass du zumindest die anderen Leistungen im Ergänzungstarif bekommst).

Eine "Eigenbeteiligung", fällt für dich an etwa bei Material- und Laborkosten (Zahnersatz), da in der Regel nur ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung beihilfefähig ist. Das ist aber in der Regel gut stemmbar und man kann das selbst zahlen und wäre in der Steuer auch als Krankheitskosten absetzbar.

Ansonsten wohl vermutlich Heilkosten, wenn diese die Höchstsätze überschreiten. In der Regel ist es aber so, wenn du bei den Leistungserbringern auf dem Niveau der Beihilfe dich bewegst, sollte die Erstattung bestenfalls immer 100% sein.

Zur Thematik "Geld" und pauschaler Beihilfe, wenn du deine Stunden so stark reduziert, hast du vielleicht berücksichtigt, dass du durch eine andere Lohnsteuerklasse mit deinem Partner*in "mehr" zusammen rausbekommen würdet?

Wenn "sicher" zwei Kinder dazukommen, müsstet du ja berücksichtigen, dass dein Beihilfesatz im Jahr XY auf 70% hochsteigt und der PKV Beitrag ja günstiger wird, da nur 30% zu absichern sind

Ich setzte mal bei meinem Beispiel auf A12 Stufe 3, AOK Baden-Württemberg,
jeweils verheiratet und in Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder

Die 22 € für die Wahlleistungen hab ich jetzt nicht abgezogen.

Meiner Berechnung nach, ohne Gewähr komme ich auf folgende unterschiede:

AZNetto
A12 PB100%3.101,91 €
50%1.788,37 €
30%1.192,12 €
AZNetto
A12 PKV100%3.111,10 €
50%1.590,97 €
30%912,08 €
AZNetto
E11 GKV100%2.826,82 €
50%1.612,98 €
30%1.075,04 €

Die größte Differenz, ohne den Familienzuschlag mit einzubeziehen und ohne einen Steigerung der Beihilfe auf 70% zu berücksichtigen, wäre meiner Berechnung nach bei 30% zwischen PKV und GKV mit - 162,96 €, was ich für Verkraftbar halte.

DENN was viele bei diesen fiktiven Berechnungen auch gerne ausblenden ist, wenn man GKV versichert ist, schließt man gerne noch weitere Zusatzversicherungen mit ab. Das können Wahlleistungen sein (Bett/Chefarzt) oder Zahnersatz oder andere dinge, die eben die Beihilfe/PKV übernimmt, was die GKV in der Regel nicht übernehmen würde. Diese würde diese Ersparnis dann schnell auffressen, wenn wir schon alleine von Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung ausgehen.

Beziehst du den Familienzuschlag bei A11 für 1 Kind schon mit ein, steigt dein Netto entsprechend natürlich Pi um Daumen um 100 € an, bei der Pauschalen Beihilfe weniger weil es ja hier prozentual mit abgezogen wird. Wie auch immer.

Ich gebe absolut keine Gewähr, aber so würde ich das persönlich interpretieren.

« Last Edit: 08.09.2023 11:27 von Saxum »

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #40 am: 08.09.2023 12:52 »
Zudem zum vorherigen Beitrag eben, zum Punkt Zahnersatz, wenn man da viele Bedenken hat wegen dem „Eigenanteil“, wenn man jetzt kein Beihilfeergänzungstarif hat der diese Kosten auffängt. Gibt es bei der Würzburger Versicherung den Tarif DentOptimal oder so. Der erstattet maximal 25%, kann man sich erkundigen wenn man will - aber man kann das gut selbst stemmen.

In Bayern sind es 60%, für BaWü ich glaube 70%. Wenn wir zb Beihilfesatz 50% annehmen, und Implantate als Zahnersatz i.H.v. 5000 € sind das ca. 1.000 € Eigenbeteiligung. Bei 2 Inlays für 700 sind das etwa 100 € Eigenbeteiligung. Also jetzt mal von 60% berücksichtigungsfähigkeit und 50% Beihilfesatz gesehen.
« Last Edit: 08.09.2023 12:59 von Saxum »

Sehrgerne

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #41 am: 11.09.2023 09:49 »
Ich komme mal auf die Aussage von Kido2911 zurück, was er erzählt hat stimmt nur - wenn man im Vertrag Leistungsausschlüsse vereinbart hat, dann kann es etwa sein dass es z.B. für Hörgeräte nichts bezahlt wird. Jedoch werden die Versicherer in der Regel beim Grundtarif keinen Leistungsausschluss vereinbarten, wenn vielleicht etwa im Beihilfeergänzungstarif (das könntest du vielleicht probieren, so dass du zumindest die anderen Leistungen im Ergänzungstarif bekommst).

Eine "Eigenbeteiligung", fällt für dich an etwa bei Material- und Laborkosten (Zahnersatz), da in der Regel nur ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung beihilfefähig ist. Das ist aber in der Regel gut stemmbar und man kann das selbst zahlen und wäre in der Steuer auch als Krankheitskosten absetzbar.

Ansonsten wohl vermutlich Heilkosten, wenn diese die Höchstsätze überschreiten. In der Regel ist es aber so, wenn du bei den Leistungserbringern auf dem Niveau der Beihilfe dich bewegst, sollte die Erstattung bestenfalls immer 100% sein.

Zur Thematik "Geld" und pauschaler Beihilfe, wenn du deine Stunden so stark reduziert, hast du vielleicht berücksichtigt, dass du durch eine andere Lohnsteuerklasse mit deinem Partner*in "mehr" zusammen rausbekommen würdet?

Wenn "sicher" zwei Kinder dazukommen, müsstet du ja berücksichtigen, dass dein Beihilfesatz im Jahr XY auf 70% hochsteigt und der PKV Beitrag ja günstiger wird, da nur 30% zu absichern sind

Ich setzte mal bei meinem Beispiel auf A12 Stufe 3, AOK Baden-Württemberg,
jeweils verheiratet und in Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder

Die 22 € für die Wahlleistungen hab ich jetzt nicht abgezogen.

Meiner Berechnung nach, ohne Gewähr komme ich auf folgende unterschiede:

AZNetto
A12 PB100%3.101,91 €
50%1.788,37 €
30%1.192,12 €
AZNetto
A12 PKV100%3.111,10 €
50%1.590,97 €
30%912,08 €
AZNetto
E11 GKV100%2.826,82 €
50%1.612,98 €
30%1.075,04 €

Die größte Differenz, ohne den Familienzuschlag mit einzubeziehen und ohne einen Steigerung der Beihilfe auf 70% zu berücksichtigen, wäre meiner Berechnung nach bei 30% zwischen PKV und GKV mit - 162,96 €, was ich für Verkraftbar halte.

DENN was viele bei diesen fiktiven Berechnungen auch gerne ausblenden ist, wenn man GKV versichert ist, schließt man gerne noch weitere Zusatzversicherungen mit ab. Das können Wahlleistungen sein (Bett/Chefarzt) oder Zahnersatz oder andere dinge, die eben die Beihilfe/PKV übernimmt, was die GKV in der Regel nicht übernehmen würde. Diese würde diese Ersparnis dann schnell auffressen, wenn wir schon alleine von Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung ausgehen.

Beziehst du den Familienzuschlag bei A11 für 1 Kind schon mit ein, steigt dein Netto entsprechend natürlich Pi um Daumen um 100 € an, bei der Pauschalen Beihilfe weniger weil es ja hier prozentual mit abgezogen wird. Wie auch immer.

Ich gebe absolut keine Gewähr, aber so würde ich das persönlich interpretieren.




Du hast da einen Fehler in der Excel.  Die Pauschale Beihilfe beträgt 50 Prozent der KV plus Zusatzbeitrag höchstens jedoch 403,99. Die PV wird nicht übernommen. Demnach vom Netto lediglich 328,87 abzuziehen und nicht 413,19.

Namica

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #42 am: 11.09.2023 10:53 »
Ich danke Saxum für die wahnsinnig ausführliche Antwort und Berechnungen!
Danke!
Ich werde mir das alles nochmal ganz genau durchlesen und durchschauen.

Kido2911

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« Antwort #43 am: 11.09.2023 12:35 »
Auch bitte berücksichtigen, dass die Beihilfe nicht mit "Jedem" einen Vertrag hat und erstattet. Bspw. Krankenhaus - da kann auch finanziell was zusammenkommen, wenn bspw. das Kind in eine Klinik muss, wo die Beihilfe keinen Vertrag hat.

Kingrakadabra

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #44 am: 11.09.2023 12:49 »
Hey,

ich wurde im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV aufgenommen. Keinerlei Leistungsausschlüsse, bzgl. Zahnkrone blieb auch kein Eigenanteil übrig.

Gruß

King