Autor Thema: [BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)  (Read 7395 times)

Pendler1

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Weil hier so viele Zahlen rumschwirren habe ich meine Unterlagen gewälzt, hier meine Zahlen:

Bundesbeamter, Pensionär, PKV, ü70, 70% Beihilfe, mit Beihilfeergänzung und KKH-Tagesgeld:

€ 302,00/Monat PKV

Keine berücksichtigungsfähigen Kinder, Ehefrau in GKV.

Rechthaber

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zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe)
Wie kommst Du denn auf 144,63€ Pflegeversicherung? In der GKV zahlst Du mit drei Kindern U25 in der Regel 1,2% (mit oder ohne pauschale Beihilfe), da müsstest Du Brutto bei 12.000 liegen, um auf diesen Betrag zu kommen.

Das ist (leider) korrekt. Als Beamter zahlt man den vollen Beitragssatz für die Pflegeversicherung (abzüglich ggf. Kinderabschlag) allein, da die pauschale Beihilfe für diese nicht gilt. Mir ist da jedenfalls kein Bundesland bekannt, welches dies nicht so handhabt. Oder wenn man viele Vorerkrankungen hat und nicht über eine Öffnungsaktion (max. 30 % Zuschlag) in die PKV kommt. Wobei dann Zusatzversicherungen für die GKV auch wieder oder nur schwer abschließbar sind.

Finanziell besteht daher nur ein Vorteil bei unteren Besoldungsgruppen und bei vielen Kindern und wenn diese in die GKV-Familienversicherung können.

Sleyana

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Das ist nicht korrekt. Du zahlst nur den halben Beitragssatz, der aber an sich schon hoch ist, und die andere Hälfte ist Beihilfe (nicht pauschale Beihilfe, sondern echte Beihilfe).

BTH

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zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe)
Wie kommst Du denn auf 144,63€ Pflegeversicherung? In der GKV zahlst Du mit drei Kindern U25 in der Regel 1,2% (mit oder ohne pauschale Beihilfe), da müsstest Du Brutto bei 12.000 liegen, um auf diesen Betrag zu kommen.

Das ist (leider) korrekt. Als Beamter zahlt man den vollen Beitragssatz für die Pflegeversicherung (abzüglich ggf. Kinderabschlag) allein, da die pauschale Beihilfe für diese nicht gilt. Mir ist da jedenfalls kein Bundesland bekannt, welches dies nicht so handhabt. Oder wenn man viele Vorerkrankungen hat und nicht über eine Öffnungsaktion (max. 30 % Zuschlag) in die PKV kommt. Wobei dann Zusatzversicherungen für die GKV auch wieder oder nur schwer abschließbar sind.

Finanziell besteht daher nur ein Vorteil bei unteren Besoldungsgruppen und bei vielen Kindern und wenn diese in die GKV-Familienversicherung können.

In Ergänzung zu Sleyana: Der Beitragssatz für die PV hat mit dem Bundesland nüscht zu tun. Beamte zahlen nur die Hälfte vom Satz (je nach Anzahl der Kinder 2,0%, 1,7%, 1,4% oder 1,2%), weil sie im Pflegefall die Hälfte aus der Beihilfe bekommen. Siehe z.B. die Erläuterungen der Barmer, insbesondere den grünen Balken und den Absatz unter ***. -> https://www.barmer.de/resource/blob/1024066/0f4378d5f0bd9d164e51b13c490ad608/barmer-beitraege-fuer-freiwillige-mitglieder-barrierefrei-184-data.pdf

Rechthaber

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Stimmt, § 55 Abs. 1 Satz 3 SGB XI. Mea culpa