Autor Thema: Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?  (Read 1384 times)

cecilia

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Hallo,

ich bin iR einer 2jährigen Sachgrundbefristung angestellt, wovon noch 7 Mon bleiben. Da mir Chefin gesagt hat, dass es zu 99,9 % keine weitere Beschäftigung geben wird, habe ich mich Arbeit suchend gemeldet.

Ich hatte in der damaligen Bewerbung den damals vorhandenen Vermittlungsgutschein erwähnt, der aber nie von mir verlangt wurde. Jetzt weiß ich 1. nicht, ob mein aktueller AG das mit dem Vermittlungsgutschein direkt mit der AA geklärt hat und 2. ob es bereits jetzt möglich ist, von der AA einen neuen Vermittlungsgutschein zu erhalten, den mein aktueller AG für eine andere (befristete) Stelle für mich bei der AA einlösen darf.

Wäre 2. möglich? Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage bitte? Ich würde nämlich meinen Arbeitsvermittler, bei dem ich in 2 Wochen einen Termin habe, das vorlegen. Dann könnte ich nämlich bei internen Bewerbungen wieder auf einen Vermittlungsgutschein hinweisen.

Dankeschön.

LG

Sparschwein

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #1 am: 02.09.2023 20:42 »
Nein, das ist nicht möglich. Du kannst keine Vermittlungsgutschein erhalten, wenn du innerhlab der Rahmenfrist schon beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt warst. Das ist ausgeschlossen.

Schokobon

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #2 am: 02.09.2023 23:22 »
Was soll das für ein Vermittlungsgutschein sein? Welchen Zweck hat der?

Opa

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #3 am: 03.09.2023 14:39 »
§ 45 Abs. 4 und 7 in Verbindung mit § 296 SGB III.

Schokobon

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #4 am: 03.09.2023 15:21 »
Damit werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung initiiert.
Wie kann damit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet werden?

Opa

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #5 am: 03.09.2023 16:07 »
§ 45 Abs. 1 S. 3, Abs. 3, Abs. 4 Nr. 3 SGB III.

Schokobon

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #6 am: 03.09.2023 18:03 »
Und woraus ergibt sich aus dem genannten Rechtsgrundlagenbrei nun die Möglichkeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf einer befristeten Stelle beim AG zu begründen - wie es der Threadstarter begehrt:

Zitat
...von der AA einen neuen Vermittlungsgutschein zu erhalten, den mein aktueller AG für eine andere (befristete) Stelle für mich bei der AA einlösen darf.

Maßnahmen nach § 45 Abs. 4 Nr. 3 SGB III haben Praktikumscharakter, dauern i.d.R. maximal 6 Wochen an und dienen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Sie begründen keinerlei Rechtsanspruch auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und lassen sich daher zum o.g. Zweck auch nicht "einlösen".




cecilia

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #7 am: 03.09.2023 18:43 »
§ 45 Abs. 1 S 3 SGB III passt doch bei mir. Da steht doch nirgendwo, dass ein Vermittlungsgutschein nicht beim aktuellen AG eingelöst werden darf.

Schokobon

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #8 am: 03.09.2023 21:00 »
Das ist doch Quatsch. Aufgrund des Gutscheins wird doch kein Arbeitsverhältnis begründet.
Der Arbeitgeber stellt dich ein oder nicht. Das hat mit dem Gutschein nichts zu tun.
Das wäre ja noch schöner, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitslosen einstellen muss, weil die Arbeitsagentur einen entsprechenden Gutschein ausstellt  ;D ;D ;D

Opa

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #9 am: 04.09.2023 07:50 »
Und woraus ergibt sich aus dem genannten Rechtsgrundlagenbrei nun die Möglichkeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf einer befristeten Stelle beim AG zu begründen - wie es der Threadstarter begehrt:
Abs. 1 Nr. 3: „Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,…“
Abs. 3: „Träger mit (…) Maßnahme nach Abs. 1 beauftragen“
Abs. 4: Maßnahmen, die vorgeschaltet werden, um eine Vermittlung zu initiieren.

Ganz offensichtlich hatte der TE vor zwei Jahren die Möglichkeit, einen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen. Den zu diesem Zweck ausgehändigten AVGS hat er nicht eingelöst. Er fragt nun, ob dieser AVGS noch gültig ist und ob er diesen verwenden könne, um seinem Arbeitgeber die Übernahme in einen unbefristeten Vertrag schmackhaft zu machen. Dies ist ausgeschlossen, was Sparschwein unmittelbar zutreffend beantwortet hat.

Ich kann nur vermuten, dass den TE die „Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme“ (Abs. 1 Nr. 5) auf seine Frage gebracht hat, was zwar für den Laien naheliegend klingen mag, aber im vorliegenden Fall leider unzutreffend ist.




maiklewa

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #10 am: 05.09.2023 22:13 »
Beim Lesen des Eingangsbeitrags dachte ich als, dass hier wohl eher der Förderscheck gemeint ist. Oder? Vermittlungsgutschein macht für mich weniger Sinn.

Schokobon

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Antw:Vermitllungsgutschein bei aktuellem AG möglich?
« Antwort #11 am: 06.09.2023 00:02 »
Und was ist ein Förderscheck?