Hallo,
ich bin iR einer 2jährigen Sachgrundbefristung angestellt, wovon noch 7 Mon bleiben. Da mir Chefin gesagt hat, dass es zu 99,9 % keine weitere Beschäftigung geben wird, habe ich mich Arbeit suchend gemeldet.
Ich hatte in der damaligen Bewerbung den damals vorhandenen Vermittlungsgutschein erwähnt, der aber nie von mir verlangt wurde. Jetzt weiß ich 1. nicht, ob mein aktueller AG das mit dem Vermittlungsgutschein direkt mit der AA geklärt hat und 2. ob es bereits jetzt möglich ist, von der AA einen neuen Vermittlungsgutschein zu erhalten, den mein aktueller AG für eine andere (befristete) Stelle für mich bei der AA einlösen darf.
Wäre 2. möglich? Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage bitte? Ich würde nämlich meinen Arbeitsvermittler, bei dem ich in 2 Wochen einen Termin habe, das vorlegen. Dann könnte ich nämlich bei internen Bewerbungen wieder auf einen Vermittlungsgutschein hinweisen.
Dankeschön.
LG