Autor Thema: Zulagen bei Handwerksmeistern aus BAT-Recht  (Read 841 times)

Elke1980

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Zulagen bei Handwerksmeistern aus BAT-Recht
« am: 02.09.2023 16:39 »
Hallo liebe Leute,

wer kennt sich noch gut im alten Recht aus und kann mir helfen, die damalige und heutige Zulage des im Folgenden beschriebenen Angestellten zu reproduzieren?

- Jahrgang 1960

- 2006 im BAT vor Übergang zum TV-L NRW und bis heute gleichermaßen als Handwerksmeister in NRW tätig

- eingestellt in den 80ern in Vc mit Aufstieg nach Vb, Aufstieg regulär erfolgt

- paar Jahre später Vergütungsgruppenzulage gemäß BAT erhalten

- 2006 verheiratet und 2 kleine Kinder, heute weiterhin verheiratet und nur noch eines der Kinder minderjährig, das andere längst selber berufstätig


a) Wie sah 2006 sein Gehalt vor Übergang auf den TV-L aus? Ich komme auf folgenden Ansatz mit gerundeten Beträgen:

Grundvergütung 2.086
allgem. Zulage 107
Ortszuschlag 757
Meisterzulage 38
Verg.-Gr.-Zulage x
Summe 2.988 + x


Mit der damaligen bei Meistern üblichen Vergütungsgruppenzulage habe ich so meine Probleme und finde verschiedene Modelle; mal 8 % der Grundvergütung in der vierten Altersstufe, dann wieder 10 % der ersten Stufe etc. Wer erinnert sich, was damals galt?

b) Der Mitarbeiter ist heute freilich in 9a TV-L. Welche Bestandteile erhält er hier als Besitzstandszulage? Die Summe aus Meister- und Vergütungsgruppenzulage?

Danke und liebe Grüße
Eure Elke