Autor Thema: [BY] Amtsärztliches Gutachten  (Read 2013 times)

Erdbeere123

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[BY] Amtsärztliches Gutachten
« am: 02.09.2023 21:27 »
Hallo Zusammen,

ich bin Beamtin bei einem Landkreis und dort zu 50 % teilzeitbeschäftigt. Seit knapp einem Jahr bin ich aufgrund psychischer Probleme (auch verursacht durch den Arbeitsplatz) krankgeschrieben. Ich habe bereits zwei Klinikaufenthalte hinter mir und befinde mich in psychotherapeutischer Behandlung.

Nun hat mich mein Dienstherr zur Überprüfung meiner Dienstfähigkeit zum Amtsarzt geschickt. Damit war ich auch voll einverstanden, da eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aufgrund meines Krankheitsbildes für meine Genesung wohl das beste ist. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz kann ich mir momentan nicht vorstellen. Ich bewältige kaum meinen Alltag.

Der Amtsarzt kam nach der Untersuchung vor zwei Wochen auch zu der ersten Einschätzung, dass ich wohl dienstunfähig sei. Eine Teildienstunfähigkeit scheidet wegen meiner Teilzeit aus.
Der Amtsarzt hielt auch nochmals Rücksprache mit meiner Psychiaterin, die meinen schlechten Gesundheitszustand explizit bestätigte.

Nun kam vorgestern der Schock :

Der Amtsarzt kam in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass meine Dienstunfähigkeit in den nächsten 6 Monaten wieder voll hergestellt sei, und mit einer Wiedereingliederung dann begonnen werden könne !!!

Ich bin völlig erschrocken, woher die plötzliche Kehrtwende ggü. meiner Untersuchung und der krasse Widerspruch zu meiner Psychiaterin kommt.

Was kann ich dagegen tun, ich weiß, Widerspruch einlegen geht nicht ...

Aber dass ein Amtsarzt sich derartig gegen einen Facharzt wendet, wobei ja auch meine Entlassberichte und weiteren Facharztberichte sich gegen eine Arbeitsfähigkeit aussprechen ?

Meine Psychiaterin hat schon gesagt, dass sie mich weiterhin krankschreibt, aber das kann ja nicht die Lösung sein ?

Danke für eure Antworten !

EvtlAnwärter

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #1 am: 02.09.2023 23:19 »
Vielleicht OffTopic:
Aber die Einschätzung des Amtsarztes bestätigt mir, dass bei meiner im nächsten Jahr folgenden Untersuchung bezüglich Beamtentauglichkeit meine stationäre Psychotherapie vor vielen Jahren keine Rolle spielt.

lotsch

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #2 am: 03.09.2023 08:29 »
Entspanne dich, Stress ist nicht gut für dich. Das ist das Beste was dir passieren kann. Deine Fachärztin wird dich weiter krank schreiben und du musst keine Wiedereingliederung machen. Du bekommst dein volles Gehalt, deine Pensionsansprüche wachsen mit jedem Monat. Irgendwann in einem Jahr oder zwei Jahren wird der Amtsarzt dann zu einer anderen Entscheidung kommen.

clarion

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #3 am: 03.09.2023 08:30 »
Ich würde durchaus mal nachfragen beim Amtsarzt,  ob er oder sie sich vertan hat.  Ich kenne es aus Erzählungen so, dass gleich beim ersten Mal noch nicht DU geschrieben wird, sondern eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr vorgesehen ist.

Tagelöhner

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #4 am: 03.09.2023 08:40 »
Wie hier aus einer einseitigen Sachverhaltsschilderung direkt Position bezogen wird...Was wenn die Fachärztin aus welchen Gründen auch immer halbe Gefälligkeitskrankschreibungen und -einschätzungen vornimmt und es tatsächlich berechtigte erhebliche Zweifel an der tatsächlichen dauerhaften Dienstunfähigkeit gibt?

Du schreibst ja selber "...eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand für meine Genesung wohl das beste ist".  ::)
Wahrscheinlich geht es dir dann 3 Monate nach Versetzung in den Ruhestand wieder blendend und du kannst noch 40 Jahre dein Leben auf Kosten des Steuerzahlers genießen  ;D

Man sollte nicht außer Acht lassen, dass das Beamtensystem einen hohen Anreiz bietet, sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen.

Daher nichts für ungut Erdbeere, aber Beamte mit einem ähnlich gelagerten Hintergrund, versuchen nicht selten einen maximalen eigenen Vorteil zum Nachteil des Dienstherren für sich aus der Situation zu schlagen. Ich kann eine gesunde Skepsis des Amtsarztes daher mehr als nachvollziehen, insbesondere bei einem psychischen Beschwerdebild, welches sich objektiv oft gar nicht greifen und damit sogar der beruflichen Situation um den eigenen Arbeitsplatz herum entsprechend perfekt fingieren lässt.
« Last Edit: 03.09.2023 08:51 von Tagelöhner »

MB NRW

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #5 am: 03.09.2023 08:48 »
Entspanne dich, Stress ist nicht gut für dich. Das ist das Beste was dir passieren kann. Deine Fachärztin wird dich weiter krank schreiben und du musst keine Wiedereingliederung machen. Du bekommst dein volles Gehalt, deine Pensionsansprüche wachsen mit jedem Monat. Irgendwann in einem Jahr oder zwei Jahren wird der Amtsarzt dann zu einer anderen Entscheidung kommen.
Genau dies.
Versuche Dich entspannt auf die Therapie zu konzentrieren. Evtl auch noch mal stationär in einer netten Klinik und dann schaust Du weiter.
Zwischenzeitlich erhältst Du weiter volle Bezüge :).
Wünsche Dir eine gute Besserung!

Tagelöhner

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #6 am: 03.09.2023 08:50 »
Vielleicht OffTopic:
Aber die Einschätzung des Amtsarztes bestätigt mir, dass bei meiner im nächsten Jahr folgenden Untersuchung bezüglich Beamtentauglichkeit meine stationäre Psychotherapie vor vielen Jahren keine Rolle spielt.

Sei dir da mal nicht zu sicher, denn es lässt sich so gut wie alles entsprechend dem persönlichen Wille in die eine oder andere Richtung auslegen und argumentativ darstellen. Aber die Verbeamtungspraxis ist in den letzten Jahrzehnten allgemein laxer geworden, daher ist es auch gut möglich was du sagst.

Erdbeere123

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #7 am: 03.09.2023 13:15 »
@ Tagelöhner

ich bin entsetzt über deine Antwort. Meine Erkrankung dauert schon viele Jahre an, und ich habe immer alles möglich gemacht, um meiner Arbeit nachzugehen. Erst seit einem Jahr geht halt nichts mehr.
Mir zwischen den Zeilen zu unterstellen, ich hätte eine Arbeitsunlust und würde das Beamtensystem ausnutzen, ist schon der Hammer. Auch die Aussage, ea gäbe Gefälligkeitskrankschreibungen und -gutachten, auch von Kliniken, ist schon harter Tobak.

Ich hoffe für dich, dass du nie psychisch erkrankst, das ist alles andere als pillepalle und sowas kann definitiv nicht jahrelang bei Ärzten "vorgespielt" werden. Unglaublich ...

Im übrigen, sei versichert, ich werde ganz sicher nicht noch 40 Jahre mein Leben auf Kosten des Steuerzahlers "genießen".

An alle anderen, danke erstmal für die Antworten.
In der Tat bin ich grad wieder sehr gestresst.
Klar bekomme ich derzeit meine vollen Bezüge, aber darauf verzichte ich gerne, im vorzeitigen Ruhestand würde ich um einiges weniger bekommen (Stichwort Mindestpension !, bitte gern geschehen lieber Steuerzahler), meine Gesundheit ist mir nun das wichtigste, und sooo viele Jahre habe ich auch nicht mehr.

EvtlAnwärter

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #8 am: 03.09.2023 13:54 »
@Erdbeere123:
Ich kann Dich zu 100 % nachvollziehen.
War ja selbst vor vielen Jahren in der Situation.
Keiner der nicht selbst an einer solchen Erkrankung erkrankt ist, kann einen dann verstehen.
Geschweige denn den wahren Grund nur ansatzweise nachvollziehen zu können.
Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute.

Mein Tipp: Alle Hilfsangebote annehmen, die angeboten werden. Auch wenn man es anfangs nicht glaubt, so hilft dies doch.

Opa

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #9 am: 03.09.2023 14:46 »
@ Tagelöhner
ich bin entsetzt über deine Antwort.

Ignorier den einfach. Der betreibt hier schon seit Jahren wüstes Beamtenbashing und es ist ihm vermutlich scheißegal, ob er dich in deiner schwierigen Situation persönlich verletzt. Hauptsache, er konnte mal wieder einen raushauen.

Wolly1973

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Antw:[BY] Amtsärztliches Gutachten
« Antwort #10 am: 03.09.2023 20:19 »
Hallo Erdbeere 🍓
für klingt das was Du schilderst nicht verwunderlich oder bedrohlich. Eher nur danach als könnte mit etwas Papierkram die Angelegenheit in deinem Sinne gelöst werden.
Der Amtsarzt hat offensichtlich nicht geschrieben, dass Du aktuell wieder dienstfähig bist, sondern scheint lediglich bei der 6-Monatsprognose von deiner Fachärztin abzuweichen. Das ist nicht weiter ungewöhnlich, weil wir hier schon geschrieben wurde, bei dem ersten Amtsarzt-Besuch einige Amtsärzte vorsichtig sind, die 6-Monats-Prognose direkt eindeutig negativ zu bewerten. In vielen Fällen kommt es nach 6 Monaten zu einer weiteren Amtsärztlichen Untersuchung wenn eben dann die Leute weiterhin von ihren Fachärzten krankgeschrieben werden. Dann wird der AA erneut eingeschaltet und meistens ist dann - je nach Facharztbericht und Verlauf der Erkrankung - die 6-Monatsprognose zu verneinen.
Deine Ärztin möchte dich weiter krank schreiben, was ja auch richtig ist, wenn du nicht dienstfähig bist. Eine Aufforderung zum Dienstantritt musst du nicht fürchten. Das sind schon mal  gute Nachrichten.
Ich kann gut verstehen, dass du lieber unmittelbar in den Ruhestand möchtest, um eine klare Situation zu haben.
Hast du ggf. eine Rechtsschutzversicherung und könntest anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich besteht ja nach so einer Begutachtung immer die Möglichkeit sich zum Ergebnis zu äußern im Rahmen einer Stellungnahme.
Hier könntest  Du — ggf mit anwaltlicher Unterstützung- insofern Stellung nehmen, dass die Prognose des AA von der Prognose von deiner Fachärztin abweicht. Der AA kann von den Feststellungen der Fachärztin grundsätzlich abweichen. Seine Meinung hat in der Regel jedoch nur dann Vorrang, wenn der AA sich mit der Begründung des Facharztes auseinandersetzt und gut begründet, warum er zu einem anderen Ergebnis gelangt.
Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass du mit dem Hinweis auf die Einschätzungen der Fachärztin, der Klinik und der ggf. nicht zureichend begründeten positiven 6-Monatsprognose selbst bei dem Dienstherrn einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellst. Das würde das ganze Procedere beschleunigen und es wäre er ungewöhnlich, wenn der Dienstherr dem im Wege steht. Wenn du eine gut begründete Stellungnahme schreibst, die die Argumentation des Amtsarztes entkräftet und mitteilst, dass du dich selbst für dienstunfähig hälst, halte ich es für wahrscheinlich, dass der DH sich ergänzend an den AA wendet und dann im Ergebnis eine Zurruhesetzung zügig umgesetzt werden dürfte.
Viel Kraft und alles Gute