Hallo Erdbeere 🍓
für klingt das was Du schilderst nicht verwunderlich oder bedrohlich. Eher nur danach als könnte mit etwas Papierkram die Angelegenheit in deinem Sinne gelöst werden.
Der Amtsarzt hat offensichtlich nicht geschrieben, dass Du aktuell wieder dienstfähig bist, sondern scheint lediglich bei der 6-Monatsprognose von deiner Fachärztin abzuweichen. Das ist nicht weiter ungewöhnlich, weil wir hier schon geschrieben wurde, bei dem ersten Amtsarzt-Besuch einige Amtsärzte vorsichtig sind, die 6-Monats-Prognose direkt eindeutig negativ zu bewerten. In vielen Fällen kommt es nach 6 Monaten zu einer weiteren Amtsärztlichen Untersuchung wenn eben dann die Leute weiterhin von ihren Fachärzten krankgeschrieben werden. Dann wird der AA erneut eingeschaltet und meistens ist dann - je nach Facharztbericht und Verlauf der Erkrankung - die 6-Monatsprognose zu verneinen.
Deine Ärztin möchte dich weiter krank schreiben, was ja auch richtig ist, wenn du nicht dienstfähig bist. Eine Aufforderung zum Dienstantritt musst du nicht fürchten. Das sind schon mal gute Nachrichten.
Ich kann gut verstehen, dass du lieber unmittelbar in den Ruhestand möchtest, um eine klare Situation zu haben.
Hast du ggf. eine Rechtsschutzversicherung und könntest anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich besteht ja nach so einer Begutachtung immer die Möglichkeit sich zum Ergebnis zu äußern im Rahmen einer Stellungnahme.
Hier könntest Du — ggf mit anwaltlicher Unterstützung- insofern Stellung nehmen, dass die Prognose des AA von der Prognose von deiner Fachärztin abweicht. Der AA kann von den Feststellungen der Fachärztin grundsätzlich abweichen. Seine Meinung hat in der Regel jedoch nur dann Vorrang, wenn der AA sich mit der Begründung des Facharztes auseinandersetzt und gut begründet, warum er zu einem anderen Ergebnis gelangt.
Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass du mit dem Hinweis auf die Einschätzungen der Fachärztin, der Klinik und der ggf. nicht zureichend begründeten positiven 6-Monatsprognose selbst bei dem Dienstherrn einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellst. Das würde das ganze Procedere beschleunigen und es wäre er ungewöhnlich, wenn der Dienstherr dem im Wege steht. Wenn du eine gut begründete Stellungnahme schreibst, die die Argumentation des Amtsarztes entkräftet und mitteilst, dass du dich selbst für dienstunfähig hälst, halte ich es für wahrscheinlich, dass der DH sich ergänzend an den AA wendet und dann im Ergebnis eine Zurruhesetzung zügig umgesetzt werden dürfte.
Viel Kraft und alles Gute