Autor Thema: [NW] künstlerische Nebentätigkeit - Stundenumfang  (Read 1117 times)

Wolly1973

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Hallo zusammen,
ich bin Landesbeamter in NRW und habe eine künstlerische Nebentätigkeit beim DH angezeigt, mit der ich auch geringe Einnahmen erziele. Ich frage mich, ob diese genehmigungsfreie Tätigkeit auch hinsichtlich der Stunden begrenzt ist wie die genehmigungspflichtigen. Also diese Fünftel-Regel…
Weiß von Euch das jemand? Meine Dienstbehörde scheint es leider selbst nicht so genau zu wissen und hat noch nicht konkret geantwortet.
Ich warte seit mehreren Monaten auf die Zuweisung eines neuen Dienstpostens und werde daher dienstlich aktuell nicht beschäftigt. Es ist noch keine in Sicht und ich frage mich, ob ich trotzdem nur 8 Stunden pro Woche mit der künstlerischen Nebentätigkeit beschäftigt sein darf…
« Last Edit: 05.09.2023 03:57 von Admin2 »

Thomber

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Antw:künstlerische Nebentätigkeit - Stundenumfang
« Antwort #1 am: 04.09.2023 10:16 »
Du wirst seit Monaten nicht beschäftigt?   
Wo muss sich dafür bewerben?

Spaß beiseite....
Nun, hier stehen wohl Vorschrift und Sinn der Vorschrift sich konträr gegenüber.

Die Vorschrift mit der Fünftel-Regelung geht davon aus, dass man auch tätig ist und es soll verhindert werden, dass man mehr Zeit und Engagement in den Nebenjob steckt als in den Hautjob.
Wenn der Hauptjob aber brach liegt, läuft dieser "Schutzgedanke" aber faktisch ins Leere.