Hallo zusammen,
ich bin Landesbeamter in NRW und habe eine künstlerische Nebentätigkeit beim DH angezeigt, mit der ich auch geringe Einnahmen erziele. Ich frage mich, ob diese genehmigungsfreie Tätigkeit auch hinsichtlich der Stunden begrenzt ist wie die genehmigungspflichtigen. Also diese Fünftel-Regel…
Weiß von Euch das jemand? Meine Dienstbehörde scheint es leider selbst nicht so genau zu wissen und hat noch nicht konkret geantwortet.
Ich warte seit mehreren Monaten auf die Zuweisung eines neuen Dienstpostens und werde daher dienstlich aktuell nicht beschäftigt. Es ist noch keine in Sicht und ich frage mich, ob ich trotzdem nur 8 Stunden pro Woche mit der künstlerischen Nebentätigkeit beschäftigt sein darf…