Autor Thema: Stellungnahme zu Grundlage vom Arbeitszeugnis  (Read 678 times)

melina

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Hallo,

mir lässt was absolut keine Ruhe:

vor zwei Wochen erhielt ich mein Zwischenzeugnis, das ich aufgrund Vorgesetzten-/Abteilungswechsel anforderte.

Als ich es an der Arbeit las, fiel mir die Kinnlade runter. Da meine Vorgesetzten auf unbestimmte Zeit krank sind, hab ich Einsicht in meine Personalakte genommen, wo ein Bericht sozusagen als Grundlage für die Benotung im Zwischenzeugnis drin ist.

Dazu würde ich ja sehr gerne Stellung beziehen, da dieser Bericht doch sehr einseitig ist, ich auch wegen der darinstehenden Dinge gar nicht befragt wurde etc.

Jetzt habe ich nämlich ein bescheidenes Zwischenzeugnis in meiner Personalakte, das es mir wohl unmöglich macht, intern eine andere Stelle zu bekommen, da der Personaler wohl immer diesen Bericht und dieses Zeugnis im Stellenbesetzungsverfahren heranziehen und gegen mich verwenden wird.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und das Geld sitzt leider nicht so locker, dass ich einen Anwalt selbst komplett bezahlen kann.

Also eine eigene Stellungnahme zum Bericht, in der auch meine komplette (?) Sichtweise dargestellt wird? Ich habe mal gelernt: "Wer sich rechtfertigt, klagt sich selbst an." Also macht ein x-seitiges Pamphlet vllt alles nur schlimmer?

Oder einfach so belassen, was mir, aktuell zumindest, total schwerfällt bis unmöglich macht?!

Oder zu dem Bericht nur sowas schreibt, wie z. B.: "Das das Niedergeschriebene in dem Bericht ... nicht der (vollen) Wahrheit entspricht." oder "Zu dem Bericht ....wurde ich leider nicht angehört." oder "Die Vorwürfe aus dem Bericht ... dürfen rechtlich nicht in die Benotung des Zwischenzeugnisses mit einfließen, da es sich um eine einzelne Handlung (oder so) handelte."

Was meint ihr bitte? Vllt andere Formulierungen?

Danke.

LG