Autor Thema: Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte  (Read 1974 times)

Regierungsbeschäftigter

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Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte
« am: 03.09.2023 21:35 »
Auf meiner Dienststelle arbeite ich im Tagesdienst im Bereich Spurensicherung.
Die Beamten bekommen nach § 22 AZVOPol jeden Tag 12 Min. Rüstzeit zusätzlich für das Anlegen der Ausstattung gutgeschrieben. Unsere Dienststelle besteht aus Beamten und Regierungsbeschäftigten.
Aktuell bekommen die Regierungsbeschäftigten diese Rüstzeit nicht angerechnet, obwohl diese auch täglich Ihre Ausstattung wie die Beamten anlegen müssen.

Ist dies so richtig?
Gibt es irgendwelche Regelungen/Gesetze oder gleiche Erfahrungen die dies widerlegen?

Thomber

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Antw:Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte
« Antwort #1 am: 04.09.2023 08:41 »
Ich würde das so sehen:

Das Anlegen/Anziehen von Ausrüstung/ Dienstkleidung gehört zum, Dienst. Wenn Deine Schicht also um 9 Uhr beginnt, erscheinst Du um 9 Uhr im Büro/ im Umkleidebereich und ziehst Dich um. Dein erster Einsatz kann dann halt erst danach starten.  Und umgekehrt am Nachmittag auch so: Du gehst kurz vor Feierabend Dich wieder umziehen.


Regierungsbeschäftigter

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Antw:Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte
« Antwort #2 am: 04.09.2023 09:53 »
Für die Beamten ist es so geregelt, dass es nicht zur Dienstzeit gehört und sie daher täglich 12 Min. zusätzlich zur Arbeitszeit bekommen.
Die Frage ist ja, ob man das so unterschiedlich handhaben darf. In dem Sinne sind die Regierungsbeschäftigten ja benachteiligt.

Thomber

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Antw:Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte
« Antwort #3 am: 04.09.2023 10:06 »
Zitat
In dem Sinne sind die Regierungsbeschäftigten ja benachteiligt.
 

Nein, sind sie nicht, denn Umkleidezeit gehört zur Dienstzeit gem. TVöD.


"...Voraussetzungen des BAG für das Vorliegen von Arbeitszeit

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Umkleidezeit und Wegezeit aber dann als Arbeitszeit anzusehen, wenn der Arbeitgeber
•    das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und diese Arbeitskleidung zwingend im Betrieb angelegt werden muss
•    oder wenn die Kleidung besonders auffällig ist und der Arbeitnehmer sie deshalb im Betrieb anzieht.
Dabei kommt es darauf an, ob das Umkleiden einem fremden Bedürfnis (also dem Bedürfnis des Arbeitgebers) oder (zumindest auch) dem Bedürfnis des Beschäftigten dient (BAG, Urteil v. 18.3.2020, 5 AZR 25/19 und BAG, Beschluss v. 10.11.2009, 1 ABR 54/08)...."


Wabi Sabi

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Antw:Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte
« Antwort #4 am: 04.09.2023 10:08 »
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Knarfe1000

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Antw:Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte
« Antwort #5 am: 06.09.2023 09:04 »
Bei uns (Landespolizei) gibt es 15 Minuten Rüstzeit pro Dienst für Kräfte des WSD.

flip

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Antw:Rüstzeiten Regierungsbeschäftigte
« Antwort #6 am: 06.09.2023 10:20 »
Für die Beamten ist es so geregelt, dass es nicht zur Dienstzeit gehört und sie daher täglich 12 Min. zusätzlich zur Arbeitszeit bekommen.
Die Frage ist ja, ob man das so unterschiedlich handhaben darf. In dem Sinne sind die Regierungsbeschäftigten ja benachteiligt.
Natürlich dürfen Arbeitszeiten für TB und Beamte unterschiedlich sein, das wird regelmässig so gemacht.
Beim TB sind die Umkleidezeiten nach Tarifvertrag definitiv Arbeitszeit. Beim Beamten nach der AZVOPol nicht.
Insofern sind hier eher die TB im Vorteil.