In dem Sinne sind die Regierungsbeschäftigten ja benachteiligt.
Nein, sind sie nicht, denn Umkleidezeit gehört zur Dienstzeit gem. TVöD.
"...Voraussetzungen des BAG für das Vorliegen von Arbeitszeit
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Umkleidezeit und Wegezeit aber dann als Arbeitszeit anzusehen, wenn der Arbeitgeber
• das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und diese Arbeitskleidung zwingend im Betrieb angelegt werden muss
• oder wenn die Kleidung besonders auffällig ist und der Arbeitnehmer sie deshalb im Betrieb anzieht.
Dabei kommt es darauf an, ob das Umkleiden einem fremden Bedürfnis (also dem Bedürfnis des Arbeitgebers) oder (zumindest auch) dem Bedürfnis des Beschäftigten dient (BAG, Urteil v. 18.3.2020, 5 AZR 25/19 und BAG, Beschluss v. 10.11.2009, 1 ABR 54/08)...."