Autor Thema: Wechsel zwischen Universitäten - Probezeit?  (Read 1846 times)

chipie

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Hallo,

ich hätte eine Frage zum Wechsel zwischen Universitäten. Man nehme an, ein Angestellter im Verwaltungsbereich wechsle von einer Universität in Bayern zu einer anderen Universität in Bayern, beiden Universitäten ist der Freistaat Bayern übergeordnet. Wird dies dann als komplett neue Einstellung inklusive Probezeit gewertet?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antwort und liebe Grüße!
chipie

MoinMoin

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Antw:Wechsel zwischen Universitäten - Probezeit?
« Antwort #1 am: 04.09.2023 13:08 »
Gleicher AG keine "Probezeit".
Theoretisch braucht es auch keinen neuen AV, sondern man wird einfach nur versetzt.
Praktisch wollen das aber die Unis meistens nicht.

chipie

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Antw:Wechsel zwischen Universitäten - Probezeit?
« Antwort #2 am: 04.09.2023 13:36 »
Super, vielen Dank für die Info!!

chipie

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Antw:Wechsel zwischen Universitäten - Probezeit?
« Antwort #3 am: 05.09.2023 08:01 »
Jetzt fällt mir doch noch eine Frage dazu ein. Bei einem Wechsel von einer Universität in eine andere bleibt ja der selbe Arbeitgeber. Heißt das auch, dass die Beschäftigungszeit von Universität A bei Universität B mit angerechnet wird?

Also konkret geht es mir um Folgendes: Ich bin seit 19 Jahren an der Universität A, habe dadurch einen besonderen Kündigungsschutz, da ich über 40 Jahre alt bin und seit über 15 Jahren beim Freistaat arbeite. Würde dieser besondere Kündigungsschutz dann auch bei Universität B greifen, selbst wenn ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird?

Tagelöhner

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Antw:Wechsel zwischen Universitäten - Probezeit?
« Antwort #4 am: 05.09.2023 08:12 »
Ich zitiere aus § 34 TV-L:

"Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben
und unter die Regelungen des Tarifgebiets West fallen, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden."

"Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. ... Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber"

Ich hoffe damit ist die Frage beantwortet.

chipie

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Antw:Wechsel zwischen Universitäten - Probezeit?
« Antwort #5 am: 05.09.2023 14:11 »
Tausend Dank für die Info!  :) Das hilft mir sehr!!