Autor Thema: [BW] Nettoverdienst Unterschied bei pauschaler Beihilfe  (Read 1460 times)

ergeg

  • Gast
Hallo zusammen,

ich stehe vor der Entscheidung mich als zukünftiger Beamter (A13) in BW privat krankenversichern zu lassen. Ich bin kein Steuer-Experte und daher hoffe ich, jemand kann mir weiterhelfen. Die Rechner hier bieten keine Auswahlmöglichkeit für die pauschale Beihilfe. Soviel ich in Erfahrung bringen konnte, reduziert sich die Lohnsteuer, sofern man für die Krankenversicherung mehr zahlt(?).

Beispiel Verbleib in der GKV mit pauschaler Beihilfe:
Zitat
Berechnungszeitraum:      1 Monat
    Brutto-Einkommen:   4.819,90 €   100,0%   
      Lohnsteuer:      -966,00 €      20,0%
      Solidaritätszuschlag:         -0,00 €      0,0%
Netto nach Steuern:      3.853,90 €      80,0%
   
      private Krankenversicherung:      -491,63 €      10,2%
   
Abzüge gesamt:      -1.457,63 €      30,2%
   
Netto-Einkommen:      3.362,27 €      69,8%

Bei einer PKV von aktuell 350 Euro ergäbe das:
Zitat
Berechnungszeitraum:      1 Monat
    
Brutto-Einkommen:   4.797,90 €   100,0%
    [die Prozentangaben in dieser Spalte beziehen sich auf das Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers]   
      Lohnsteuer:      -1.011,00 €      21,1%
      Solidaritätszuschlag:         -0,00 €      0,0%
   
Netto nach Steuern:      3.786,90 €      78,9%
   
      private Krankenversicherung:      -350,00 €      7,3%
   
Abzüge gesamt:      -1.361,00 €      28,4%
   
Netto-Einkommen:      3.436,90 €      71,6%

Kurzum: Wenn die PKV in diesem Beispiel 141,63 günstiger ist als der Beitrag zur GKV - merke ich das an meinem Netto lediglich mit einem Unterschied von 74,63. Ist der Gedanke korrekt? Die GKV hat mich bisher abgeschreckt, da ich davon ausging, der Betrag zieht sich 1:1 ab.
« Last Edit: 05.09.2023 03:57 von Admin2 »

Saxum

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Antw:Nettoverdienst Unterschied bei pauschaler Beihilfe
« Antwort #1 am: 04.09.2023 21:46 »
Korrekturberechnung, da ich den vorherigen Post nicht mehr ausbessern kann, bitte diesen ignorieren. Bitte auch berücksichtigen, dass ich hier fälschlicherweise von A12 ausgegangen bin, die grundlegende Berechnung / Aussage von meiner Ansicht aus als Laie sollte aber die gleiche sein.


Es ergibt für mich keinen Sinn, dass du für beide Berechnungen unterschiedliche Bruttos gibt. Die Wahl der Krankenversicherung hat meines Erachtens nach für einen vernünftigen Vergleich keine Auswirkungen auf das Brutto oder die Lohnsteuer, diese bleibt gleich. Am Ende des Jahres kann man ja das bei der Steuererklärung jeweils steuermilderend angeben.

Das einige Eckdaten fehlen, geh ich mal einfach davon aus, dass du von A12 Stufe 2 in BaWü sprichst und mit einer Arbeitszeit von 100% tätig bist, verheiratet bist und noch über keine Kinder verfügst sowie Kirchensteuerpflichtig bist. Lohnsteuerklasse 4.

A12 / 2 entspricht: 4.353,66 € brutto und 3363,47 € netto

davon fallen 916,83 € Lohnsteuer an und 73,35 € Kirchensteuer

mit einem Beitrag von 350 € wären das 3.013,47 netto nach PKV.


Der GKV Beitrag bei 4.353,66 € brutto für die freiwillige Versicherung entspricht bei der AOK Baden-Württemberg als örtliche Beispiels-Krankenkasse 679,17 € pro Monat (14,0 % ermäßigter Beitragssatz + 1,60 % Zusatzbeitrag). Da kommt noch die Pflegeversicherung oben darauf mit 87,07 (2,0 % 1/2 ermäßigter Pflegesatz).

Das macht zusammen also meines Erachtens nach 766,24 €.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt meines Wissens nach bei 778,05 € GKV, höchstens die Hälfte davon übernimmt die pauschale Beihilfe. Da du (derzeit) darunter lägst wären das bei dir 339,59 € was du von der pauschalen Beihilfe bekommst. Die Pflegepflichtversicherung wird nicht von der pauschalen Beihilfe erfasst.

Insgesamt wäre dein Beitrag zur freiwilligen GKV + Pflegebeitrag voraussichtlich: 426,66 €.

Das Netto in der GKV wäre meines Erachtens nach dann 2.936,81 € nach GKV + Pflege.

Gedeckelt natürlich auf den Höchstbeitrag von 389,03 € GKV und 99,75 € PPV für das Jahr 2023.

Im unmittelbaren Vergleich scheint die freiwillige GKV mit höchstens 488,78 € gegenüber der PKV mit 350 € um 138,78 € teurer zu sein. Was aber oft in diesen Vergleichen zudem nicht mit einbezogen wird ist etwa beispielsweiser ein erhöhter Versicherungsschutz der in der PKV je nach Tarif inkludiert wäre, wofür man bei der GKV eine Zusatzversicherung abschließen müsste.

Diesen Beitrag der Zusatzversicherung müsste man mit einbeziehen, etwa für Krankenhauszusatz mit Chefarzt und Altersrückstellungen für 2 Bett mit ca. 30 € und 1 Bett mit ca. 45 €. Damit wäre mit dieser Rechnung schon die gesetzliche freiwillige Versicherung nochmals höher.

Das kann man natürlich erweitern, hat man beispielweise bei der PKV in den 350 € den Beihilfeergänzungstarif mit drin, welcher auch die Restkosten bei Zähnen trägt, müsste man für den GKV Vergleich auch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung hinzuaddieren, was den rechnerischen Beitrag weiter erhöht.

Man müsste also schon den GKV Beitrag mit dem PKV Grundtarif vergleichen bzw. GKV + Zusatzversicherungen und PKV + Wahltarif + Beihilfeergänzung.

Aber ja, es stimmt, dass wenn du Teilzeit arbeitest der GV Beitrag geringer wäre als der PV Beitrag.

Bei A12/2 und 17,6 % (GKV+Zusatzbeitrag+Pflege) einfach fiktiv berechnet mit der Hälfte i.S. der pauschalen Beihilfe wäre dein Beitrag jeweils voraussichtlich wie folgt:

100%: 4.353,66 € -> 426,66 €
90%: 3.918,28 € -> 383,99 €
80%: 3.482,92 € -> 341,33 €
70%: 3.047,56 € -> 298,66 €
60%: 2.236,72 € -> 219,20 €
50%: 2.176,82 € -> 213,33 €

Der rechnerische GKV "Break-Even-Point" ohne Zusatzversicherungen (!) wäre bei 80% Arbeitszeit im Vergleich zu 350 € PKV (in der Annahme mit Wahltarif und Beihilfeergänzungstarif).

Alle Angaben ohne Gewähr.


Saxum

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Antw:Nettoverdienst Unterschied bei pauschaler Beihilfe
« Antwort #2 am: 04.09.2023 22:01 »
In Erweiterung, da ich erst von A12 ausging, für A13 / Stufe 3 wäre das für mich mit den gleichen Prämissen: 100% Arbeitszeit, verheiratet, noch keine Kinder, Kirchensteuerpflichtig und Lohnsteuerklasse 4.

4.978,70 € Brutto, 3.730,94 € netto.

PKV: 4.978,70 € brutto - 1.155,33 € Lo.St. - 92,43 € Ki.St. = 3.730,94 € netto - 350 € PKV: 3.380,94 € Restnetto

GKV: 4.978,70 € brutto - 1.155,33 € Lo.St. - 92,43 € Ki.St. - 697,02 € GKV - 79,66 € Zusatzbeitrag - 99,57 GPV + 388,34 pauschale Beihilfe = 3.243,03 € Restnetto ohne etwaige private Zusatzversicherungen

Differenz bei 100% Arbeitszeit: 137,91 € / Monat.

Ohne Gewähr.

Umlauf

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Antw:Nettoverdienst Unterschied bei pauschaler Beihilfe
« Antwort #3 am: 05.09.2023 00:11 »
Hallo zusammen,

ich stehe vor der Entscheidung mich als zukünftiger Beamter (A13) in BW privat krankenversichern zu lassen. Ich bin kein Steuer-Experte und daher hoffe ich, jemand kann mir weiterhelfen. Die Rechner hier bieten keine Auswahlmöglichkeit für die pauschale Beihilfe. Soviel ich in Erfahrung bringen konnte, reduziert sich die Lohnsteuer, sofern man für die Krankenversicherung mehr zahlt(?).

Beispiel Verbleib in der GKV mit pauschaler Beihilfe:
Zitat
Berechnungszeitraum:      1 Monat
    Brutto-Einkommen:   4.819,90 €   100,0%   
      Lohnsteuer:      -966,00 €      20,0%
      Solidaritätszuschlag:         -0,00 €      0,0%
Netto nach Steuern:      3.853,90 €      80,0%
   
      private Krankenversicherung:      -491,63 €      10,2%
   
Abzüge gesamt:      -1.457,63 €      30,2%
   
Netto-Einkommen:      3.362,27 €      69,8%

Bei einer PKV von aktuell 350 Euro ergäbe das:
Zitat
Berechnungszeitraum:      1 Monat
    
Brutto-Einkommen:   4.797,90 €   100,0%
    [die Prozentangaben in dieser Spalte beziehen sich auf das Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers]   
      Lohnsteuer:      -1.011,00 €      21,1%
      Solidaritätszuschlag:         -0,00 €      0,0%
   
Netto nach Steuern:      3.786,90 €      78,9%
   
      private Krankenversicherung:      -350,00 €      7,3%
   
Abzüge gesamt:      -1.361,00 €      28,4%
   
Netto-Einkommen:      3.436,90 €      71,6%

Kurzum: Wenn die PKV in diesem Beispiel 141,63 günstiger ist als der Beitrag zur GKV - merke ich das an meinem Netto lediglich mit einem Unterschied von 74,63. Ist der Gedanke korrekt? Die GKV hat mich bisher abgeschreckt, da ich davon ausging, der Betrag zieht sich 1:1 ab.

Bei der PKV auch die steuerliche Berücksichtigung nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt?
Bei meiner Frau werden ca. 87,5% des Betrags steuerlich berücksichtigt. Macht in ihrem Fall ca. 50€ Netto mehr. Muss man das Schreiben der Versicherung an die Besoldung senden. Sonst bekommt man das Geld über das Finanzamt beim Jahrssteuerausgleich.

clarion

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Antw:[BW] Nettoverdienst Unterschied bei pauschaler Beihilfe
« Antwort #4 am: 05.09.2023 06:31 »
Die PKV, jedoch nicht der Beihilfeergänzungstarif, sind in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Man bekommt von der Versicherung eine Bescheinigung über die Höhe der Beiträge und kann die bei der Bezügestelle einreichen. Dann wird die PKV vom Brutto abgezogen und vom verbleibenden Rest sind Steuern zu bezahlen also genau wie bei der GKV. Es kann durchaus sein, dass in der Progression runter rutscht, wenn man sich für die teure GKV entscheidet.