Autor Thema: Jahressonderzahlung bei Wechsel von E11 auf E12  (Read 1228 times)

Laser92

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Hallo liebe Leute!

Wenn alles nach Plan läuft, werde ich voraussichtlich am 01.10.2023 meine neue Stelle antreten.
Bisher war ich in E11/3 eingruppiert, ab 01.10. in E12/3.

Ich frage mich nun, wie die JSZ errechnet wird, welche mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird.

Bemessunggrundlage sind die Gehälter der Monate Juli, August und September. In meinem Fall also schlicht mein E11/3er Gehalt.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung bin ich aber wahrscheinlich schon in der E12. Und da gilt leider wesentlich geringer Prozentsatz für die JSZ (E11~75%, E12~45%).

Welcher Prozentsatz wird dann für meine JSZ herangezogen?


cyrix42

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Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel von E11 auf E12
« Antwort #1 am: 05.09.2023 07:46 »
Gemäß TV-L §20 Absatz (3) Satz 2 ist für den Bemessungssatz die Entgeltgruppen am 1. September relevant. Insofern greift für dich noch der Prozentsatz der EG 11.