Danke schon mal dafür.
Ja, es gibt die Voraussetzung der Qualifikation, AII oder gleichwertig).
Kannst du mir sagen woraus sich das ergibt, dass dann dennoch in der nächst tieferen EG eingruppiert werden kann?
Das kann man der EGO (Entgeltordnung) entnehmen. In deinem Fall steht es in den Grundsätzlichen Eingruppierungsregelung.
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2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt,
sind Beschäftigte,
die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen,- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal er-
fasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sons-
tigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Satz 1 gilt entsprechend für Tä-
tigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Ein-
gruppierung vorsehen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall
ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von ...“) enthält.