Autor Thema: Leistungsprämie  (Read 2706 times)

kleene01

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Leistungsprämie
« am: 06.09.2023 06:48 »
Hallo,

ich habe eine Frage:

Ich habe eine neue Stelle gefunden, anderes Bundesland und von TV-L zu TVöD. Für mich wurde eine Leistungsprämie (Einmalzahlung) beantragt, wer die Prämie bekommen wird, ist noch nicht entschieden. Ist sie, wenn ich jetzt kündige hinfällig? Darf man mich aufgrund der Kündigung aussortieren? Die Leistungen bemessen sich ja an dem Jahr zuvor.

Viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Leistungsprämie
« Antwort #1 am: 06.09.2023 07:38 »
Wo im TV-L ist denn diese Leistungsprämie geregelt.
Ist damit §16.5 gemeint ?
Ansonsten ich würde stumpf behaupten:
Der AG bekommt Probleme, wenn er dieses (aussertarifliche?)  Geld rückwirkend, an einem ausgeschiedenen Mitarbeiter auszahlt, da es dafür weder tariflichen Anspruch noch eine Notwendigkeit besteht.

oorschwerbleede

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Antw:Leistungsprämie
« Antwort #2 am: 06.09.2023 13:34 »
Bei den Leistungsprämien handelt es sich um eine außertarifliche Leistung des AG. In Sachsen gibt es dazu die VwV Leistungsprämie, die es ermöglicht auch Tarifangestellten eine zu gewähren. Bei Beamten ist es hier nach dem SächsBesG möglich. Das wird in den anderen Bundesländern sicher ähnlich sein. Die Auszahlung erfolgt als sonstiges Entgelt mit einer (wenn Einmalzahlung, ansonsten mehreren) Lohnzahlung(en). Zum Zeitpunkt der Zahlung sollte man also schon noch beschäftigt sein. Da es sich um HH-Mittel aus diesem Jahr handelt, muss die Auszahlung auch dieses Jahr noch HH-wirksam werden. Wenn deine Kündigungsfrist also bis zum 31.12.23 geht, wäre das kein Problem. Sicher kann es aber dazu führen, dass die über die Leistungsprämie entscheidenden Personen es nicht so toll finden, wenn diese jemandem zuteil wird, der das Schiff verlässt  ;)

Bibliothekar

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Antw:Leistungsprämie
« Antwort #3 am: 06.09.2023 14:01 »
Sicher kann es aber dazu führen, dass die über die Leistungsprämie entscheidenden Personen es nicht so toll finden, wenn diese jemandem zuteil wird, der das Schiff verlässt  ;)

Das kann ich mir auch vorstellen, sollte aber ja keine Rolle spielen. Schließlich soll ja die Leistung pärmiert werden und nicht die Person. Die Leistung wurde ja erbracht, unanbhängig vom weiteren Verbleib im Unternehmen.

Organisator

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Antw:Leistungsprämie
« Antwort #4 am: 06.09.2023 16:16 »
Sicher kann es aber dazu führen, dass die über die Leistungsprämie entscheidenden Personen es nicht so toll finden, wenn diese jemandem zuteil wird, der das Schiff verlässt  ;)

Das kann ich mir auch vorstellen, sollte aber ja keine Rolle spielen. Schließlich soll ja die Leistung pärmiert werden und nicht die Person. Die Leistung wurde ja erbracht, unanbhängig vom weiteren Verbleib im Unternehmen.

und den Beschäftigten motivieren, weiterhin solche Leistungen zu erbringen. Da dies jedoch nicht mehr möglich ist, sollten keine Steuergelder dafür aufgewendet werden müssen.

andi1504

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Antw:Leistungsprämie
« Antwort #5 am: 06.09.2023 17:42 »

und den Beschäftigten motivieren, weiterhin solche Leistungen zu erbringen. Da dies jedoch nicht mehr möglich ist, sollten keine Steuergelder dafür aufgewendet werden müssen.

Daumen hoch!