Autor Thema: Antrag auf Versetzung - Ablehnung?  (Read 2754 times)

Kido2911

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Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« am: 06.09.2023 08:35 »
Hallo,

wenn ich einen Antrag beim aktuellen Dienstherrn (Bund) mit der Bitte um Versetzung (Land) stellen möchte, gibt es hierzu eine Richtlinie, was geschrieben werden müsste bzw. eine Begründung? Oder kann dies formlos geschehen?

Und wenn der aktuelle Dienstherr der Versetzung nicht zustimmt, was mache ich dann? Es dürfte ja auch keine Rolle spielen, ob man noch in der Probezeit ist. Die "dienstliche Abkömmlichkeit" wäre dann wahrscheinlich zu mit einem Termin zu versehen.

PolareuD

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #1 am: 06.09.2023 08:49 »
Der bessere Weg wäre, aus meiner Sicht, sich auf einen ausgeschriebenen Dp bewerben. Bei Erfolg kann der Wechsel im Rahmen einer AzV erfolgen. Natürlich nur insofern keine zwingenden Fürsorgegründe vorliegen.

Organisator

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #2 am: 06.09.2023 08:49 »
Die Versetzung beantragt dein neuer Dienstherr, nicht du selber.

Eine Ablehnung ist unüblich, eher typisch ist die Diskussion über den Zeitpunkt der (Abordnung mit dem Ziel der) Versetzung.

BalBund

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #3 am: 06.09.2023 08:50 »
Es gibt keinen Anspruch auf Versetzung. Auch nicht nach 3 Monaten und entgegen vieler Behauptungen ist so etwas auch nicht gerichtlich durchsetzbar (ein Ermessensfehlgebrauch ist fast nie nachweisbar). Wenn die Behörde also partout nicht möchte z.B. weil Personal fehlt (wie bei der Bundespolizei), dann ist der Weg der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung versperrt.

Was es gibt ist meist eine Richtlinie, nach der förderlichen Verwendungen entsprochen werden SOLL, also z.B. ein Dienstposten mit höherer Wertigkeit.

Was außerdem möglich ist, ist die sogenannte Rauberennung. Dabei händigt Dir das Land eine Urkunde aus und mit Annahme ist Dein Dienstverhältnis mit dem Bund erloschen. Wenn Du BaP bist könnte sich das Land hier evtl. sogar drauf einlassen, weil die Pensionslaste die es übernimmt in diesem Fall doch sehr überschaubar sind.

Kido2911

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #4 am: 06.09.2023 08:56 »
Danke für die ersten Meldungen!

Ja, ich sehe hier schon ein kleines Problemchen....

Um einen DP beim Land habe ich mich beworben, die Laufbahnbefähigung ist gegeben (gD) und rutsche dann von A9g auf das Eingangsamt A10g. Das macht finanziell schon etwas aus.

Mir wurde aber gesagt, dass ich einen Versetzungsantrag bei der personalverwaltenden Dienststelle meines aktuellen Dienstherrn stellen müsste und dann die Überleitung in A10 erfolgt mit einer Versetzungsverfügung.

Aber wie schon ausgeführt: wenn der aktuelle Dienstherr nicht "abgabgebereit" ist, ist das einfach schlecht und habe dann generell schlechte Karten.

Mir wurde gesagt, dass keine Erennung stattfindet, sondern eben nur eine Versetzungsverfügung kommt.

FGL

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #5 am: 06.09.2023 09:42 »
Es gibt keinen Anspruch auf Versetzung. Auch nicht nach 3 Monaten und entgegen vieler Behauptungen ist so etwas auch nicht gerichtlich durchsetzbar (ein Ermessensfehlgebrauch ist fast nie nachweisbar).
Und selbst wenn: Da es nur einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung gibt, bedeutet ein Ermessensfehler nicht, dass das Verwaltungsgericht den bisherigen Dienstherrn zur Versetzung verurteilt, sondern nur zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Einen Anspruch auf die Versetzung kann es nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null geben.

Aber wie schon ausgeführt: wenn der aktuelle Dienstherr nicht "abgabgebereit" ist, ist das einfach schlecht und habe dann generell schlechte Karten.
Das ist einer der Nachteile des Beamtentums, die man mit Entgegennahme der Ernennungsurkunde in Kauf genommen hat.

Mir wurde gesagt, dass keine Erennung stattfindet, sondern eben nur eine Versetzungsverfügung kommt.
Bei einer Versetzung, ja. Die lehnt der bisherige Dienstherr in diesem Szenario ja aber ab.

Organisator

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #6 am: 06.09.2023 10:01 »
Mir wurde aber gesagt, dass ich einen Versetzungsantrag bei der personalverwaltenden Dienststelle meines aktuellen Dienstherrn stellen müsste und dann die Überleitung in A10 erfolgt mit einer Versetzungsverfügung.

Allein hier schon wird viel durcheinandergebracht.

1. Der aufnehmende Dienstherr bittet den abgebenden Dienstherrn um Versetzung, ggf. mit Abordnung vorweg. Dabei kann der abgebende Dienstherr den Wunsch ablehnen.
2. Eine Veränderung des Amtes im statusrechtlichen Sinne erfolgt durch Ernennung, nicht durch eine "Überleitung".

--> Wer hat dir gesagt, dass du einen Versetzungsantrag stellen musst?

Ich würde dringend empfehlen, mit dem aufnehmenden Dienstherren das Problem, mögliche Lösungsoptionen und vor allem das Vorgehen besprechen.

Opa

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #7 am: 06.09.2023 10:02 »
Es gibt keinen Anspruch auf Versetzung. Auch nicht nach 3 Monaten und entgegen vieler Behauptungen ist so etwas auch nicht gerichtlich durchsetzbar (ein Ermessensfehlgebrauch ist fast nie nachweisbar). Wenn die Behörde also partout nicht möchte z.B. weil Personal fehlt (wie bei der Bundespolizei), dann ist der Weg der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung versperrt.

Die 3 Monate sind in dem Zusammenhang gar nicht so falsch, das ist nämlich die maximale Frist, um die der Dienstherr das Ende des Dienstverhältnisses hinauszögern kann (allerdings nur aus objektiv darzulegenden dienstlichen Gründen) wenn der Beamte um seine Entlassung bittet.
Dieser Weg wäre durchaus eine Alternative, verlagert aber das Risiko auf den Beamten, dass es dann mit der Einstellung beim neuen Dienstherrn -aus welchem Grund auch immer- doch nicht klappt.

Kido2911

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #8 am: 06.09.2023 10:18 »
Mir wurde aber gesagt, dass ich einen Versetzungsantrag bei der personalverwaltenden Dienststelle meines aktuellen Dienstherrn stellen müsste und dann die Überleitung in A10 erfolgt mit einer Versetzungsverfügung.

Allein hier schon wird viel durcheinandergebracht.

1. Der aufnehmende Dienstherr bittet den abgebenden Dienstherrn um Versetzung, ggf. mit Abordnung vorweg. Dabei kann der abgebende Dienstherr den Wunsch ablehnen.
2. Eine Veränderung des Amtes im statusrechtlichen Sinne erfolgt durch Ernennung, nicht durch eine "Überleitung".

--> Wer hat dir gesagt, dass du einen Versetzungsantrag stellen musst?

Ich würde dringend empfehlen, mit dem aufnehmenden Dienstherren das Problem, mögliche Lösungsoptionen und vor allem das Vorgehen besprechen.

Danke für die Information.
Um das noch einmal zu rekonstruieren - wortwörtlich hieß es "Sie stellen dann einen Antrag auf Versetzung". Damit kann nun "ich" gemeint sein oder der neue Dienstherr als "sie" gesprochen.

Und eine Überleitung würde doch heißen, dass alles 1:1 übernommen wird (auch Stufe) und da aber eine Erhöhung des Eingangsamtes erfolgt, müsste doch eine Ernennungsurkunde ausgehändigt werden?

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #9 am: 06.09.2023 10:46 »
Mir wurde aber gesagt, dass ich einen Versetzungsantrag bei der personalverwaltenden Dienststelle meines aktuellen Dienstherrn stellen müsste und dann die Überleitung in A10 erfolgt mit einer Versetzungsverfügung.

Allein hier schon wird viel durcheinandergebracht.

1. Der aufnehmende Dienstherr bittet den abgebenden Dienstherrn um Versetzung, ggf. mit Abordnung vorweg. Dabei kann der abgebende Dienstherr den Wunsch ablehnen.
2. Eine Veränderung des Amtes im statusrechtlichen Sinne erfolgt durch Ernennung, nicht durch eine "Überleitung".

--> Wer hat dir gesagt, dass du einen Versetzungsantrag stellen musst?

Ich würde dringend empfehlen, mit dem aufnehmenden Dienstherren das Problem, mögliche Lösungsoptionen und vor allem das Vorgehen besprechen.

Danke für die Information.
Um das noch einmal zu rekonstruieren - wortwörtlich hieß es "Sie stellen dann einen Antrag auf Versetzung". Damit kann nun "ich" gemeint sein oder der neue Dienstherr als "sie" gesprochen.

Und eine Überleitung würde doch heißen, dass alles 1:1 übernommen wird (auch Stufe) und da aber eine Erhöhung des Eingangsamtes erfolgt, müsste doch eine Ernennungsurkunde ausgehändigt werden?

1. Daher fragte ich: WER (!!!) hat dir das gesagt?

2. Es erfolgt bei einer Versetzung keine Überleitung. Das Beamtenverhältnis bleibt bestehen, wie es ist. Wenn der neue Dienstherr befördern möchte, kann er das per Ernennung tun.

Kido2911

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #10 am: 06.09.2023 12:41 »
Das kläre ich ab, sobald sich der neue Dienstherr bei der Zusage meldet.

Vorgehen wäre also:
1) Versetzungsdatum finden, mit dem sich der abgebende und der aufnehmende Dienstherr einvernehmlich abfinden können
2) Abwarten bis der aufnehmende Dienstherr den abgebenden Dienstherr auffordert die Versetzung in die Wege zu leiten (wenn ich was Schriftliches hätte wäre bestimmt auch nicht verkehrt)
3) Versetzungsantrag stellen
4) Übernahme des Resturlaubs klären

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #11 am: 06.09.2023 13:42 »
Das kläre ich ab, sobald sich der neue Dienstherr bei der Zusage meldet.

Vorgehen wäre also:
1) Versetzungsdatum finden, mit dem sich der abgebende und der aufnehmende Dienstherr einvernehmlich abfinden können
2) Abwarten bis der aufnehmende Dienstherr den abgebenden Dienstherr auffordert die Versetzung in die Wege zu leiten (wenn ich was Schriftliches hätte wäre bestimmt auch nicht verkehrt)
3) Versetzungsantrag stellen
4) Übernahme des Resturlaubs klären

1. Zusage über den neuen Job erhalten
2. mit dem neuen DH einen Termin zum Wechsel besprechen
3. neuer DH beantragt Versetzung (ggf. mit Abordnung) beim alten DH
4. beide DH streiten sich über den Zeitpunkt und finden eine Einigung
5a. keine Einigung - keine Versetzung --> Pech gehabt.
5b. Einigung: neuen DH fragen, ob und in welchem Umfang er Resturlaub übernehmen würde. Im Zweifel Urlaub vorher nehmen.

Kido2911

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #12 am: 06.09.2023 13:51 »
Kleine Ergänzung, die noch kommen würde:

1) Vorbehaltliche Zusage
1a) ich müsste meinen Dienstvorgesetzten informieren bzw. einen Termin ausmachen und das Gespräch suchen
1b) Anforderung Personalakte

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #13 am: 06.09.2023 13:53 »
Kleine Ergänzung, die noch kommen würde:

1) Vorbehaltliche Zusage
1a) ich müsste meinen Dienstvorgesetzten informieren bzw. einen Termin ausmachen und das Gespräch suchen
1b) Anforderung Personalakte

gut, passt auch. Kannst ja Chef entsprechend informieren und schonmal gute Argumente einpacken, warum dein Wechsel in 8 Wochen mit deinem Arbeitsaufkommen vereinbar ist.

Kido2911

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Antw:Antrag auf Versetzung - Ablehnung?
« Antwort #14 am: 06.09.2023 13:57 »
Bzgl. auch Stellenausschreibung/DP Ausschreibung anleiern. Und natürlich auch passable Gründe finden, warum man wechseln möchte (beruflich und privat) - das ist auch immer so eine Sache.