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Antrag auf Versetzung - Ablehnung?

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Kido2911:
Hallo,

wenn ich einen Antrag beim aktuellen Dienstherrn (Bund) mit der Bitte um Versetzung (Land) stellen möchte, gibt es hierzu eine Richtlinie, was geschrieben werden müsste bzw. eine Begründung? Oder kann dies formlos geschehen?

Und wenn der aktuelle Dienstherr der Versetzung nicht zustimmt, was mache ich dann? Es dürfte ja auch keine Rolle spielen, ob man noch in der Probezeit ist. Die "dienstliche Abkömmlichkeit" wäre dann wahrscheinlich zu mit einem Termin zu versehen.

PolareuD:
Der bessere Weg wäre, aus meiner Sicht, sich auf einen ausgeschriebenen Dp bewerben. Bei Erfolg kann der Wechsel im Rahmen einer AzV erfolgen. Natürlich nur insofern keine zwingenden Fürsorgegründe vorliegen.

Organisator:
Die Versetzung beantragt dein neuer Dienstherr, nicht du selber.

Eine Ablehnung ist unüblich, eher typisch ist die Diskussion über den Zeitpunkt der (Abordnung mit dem Ziel der) Versetzung.

BalBund:
Es gibt keinen Anspruch auf Versetzung. Auch nicht nach 3 Monaten und entgegen vieler Behauptungen ist so etwas auch nicht gerichtlich durchsetzbar (ein Ermessensfehlgebrauch ist fast nie nachweisbar). Wenn die Behörde also partout nicht möchte z.B. weil Personal fehlt (wie bei der Bundespolizei), dann ist der Weg der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung versperrt.

Was es gibt ist meist eine Richtlinie, nach der förderlichen Verwendungen entsprochen werden SOLL, also z.B. ein Dienstposten mit höherer Wertigkeit.

Was außerdem möglich ist, ist die sogenannte Rauberennung. Dabei händigt Dir das Land eine Urkunde aus und mit Annahme ist Dein Dienstverhältnis mit dem Bund erloschen. Wenn Du BaP bist könnte sich das Land hier evtl. sogar drauf einlassen, weil die Pensionslaste die es übernimmt in diesem Fall doch sehr überschaubar sind.

Kido2911:
Danke für die ersten Meldungen!

Ja, ich sehe hier schon ein kleines Problemchen....

Um einen DP beim Land habe ich mich beworben, die Laufbahnbefähigung ist gegeben (gD) und rutsche dann von A9g auf das Eingangsamt A10g. Das macht finanziell schon etwas aus.

Mir wurde aber gesagt, dass ich einen Versetzungsantrag bei der personalverwaltenden Dienststelle meines aktuellen Dienstherrn stellen müsste und dann die Überleitung in A10 erfolgt mit einer Versetzungsverfügung.

Aber wie schon ausgeführt: wenn der aktuelle Dienstherr nicht "abgabgebereit" ist, ist das einfach schlecht und habe dann generell schlechte Karten.

Mir wurde gesagt, dass keine Erennung stattfindet, sondern eben nur eine Versetzungsverfügung kommt.

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