Die vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten kann solange als vorübergehende angesehen werden, solange der Grund besteht.
Der Grund ist hier die befristete Abwesenheit der Kitaleitung wegen Krankheit.
Solange also die Kitaleitung, die du ersetzt einen Arbeitsvertrag hat und jederzeit wieder zurück kommen könnte, solange kann (bzw. im bleibt auch nicht viel anderes über) der AG dich in diesem Stauts lasse.
Wenn der AG keine Kündigung der Kitaleitung ausspricht (oder diese von sich aus kündigt), solange passiert da nichts, würde ich mal sagen.
Denn auch wenn die Kitaleitung dir gegenüber sagt, ich komme nicht zurück, so kann es jederzeit der Fall werden, dass sie gesund ist und ihren Job einfordert.
Also es ist nicht dauerhaft, diese Lösung.