Autor Thema: [Allg] Beihilfe bei getrennt lebenden Ehepartnern mit freiwilligem Unterhalt  (Read 1125 times)

joebeuel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Die Ehe ist zerrüttet, aber wegen der Kinder soll es keine Scheidung geben.
Der Mann (Beamter) ist ausgezogen und zahlt freiwillig Unterhalt, da die Ehefrau nach 30 Jahren als Hausfrau nicht mehr in ihrem gelernten Beruf arbeiten kann.
Sie hat aber jetzt die Möglichkeit einen kleinen Job anzunehmen, und würde dann mit Unterhalt und selbst verdientem Geld über die Grenze für die Beihilfe kommen.

Wie sieht es mit der Beihilfe für die Ehefrau aus? Wird der freiwillige Unterhalt des Ehemannes von der Beihilfe als Einkommen der Ehefrau angerechnet? Das Geld ist ja bereits vom Ehemann versteuert worden.
Aufgrund ihres Alters kann die Frau nicht mehr in die gesetzliche KV wechseln, und wenn sie aus der Beihilfe fliegt und sich selbst privat versichern muss, müsste das gesamte selbst verdiente Geld an die private KV gezahlt werden...
« Last Edit: 06.09.2023 22:07 von Admin2 »

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Ob Eheleute zusammen wohnen ist irrelevant. Wie Eheleute Ihre Einkünfte untereinander aufteilen ebenso,.
Ihr bleibt verheiratet und damit ändert sich weder Beihilfe noch Familienzuschlag.
« Last Edit: 06.09.2023 18:53 von flip »

Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Die Ehe ist zerrüttet, aber wegen der Kinder soll es keine Scheidung geben.
Der Mann (Beamter) ist ausgezogen und zahlt freiwillig Unterhalt, da die Ehefrau nach 30 Jahren als Hausfrau nicht mehr in ihrem gelernten Beruf arbeiten kann.
Sie hat aber jetzt die Möglichkeit einen kleinen Job anzunehmen, und würde dann mit Unterhalt und selbst verdientem Geld über die Grenze für die Beihilfe kommen.

Wie sieht es mit der Beihilfe für die Ehefrau aus? Wird der freiwillige Unterhalt des Ehemannes von der Beihilfe als Einkommen der Ehefrau angerechnet? Das Geld ist ja bereits vom Ehemann versteuert worden.
Aufgrund ihres Alters kann die Frau nicht mehr in die gesetzliche KV wechseln, und wenn sie aus der Beihilfe fliegt und sich selbst privat versichern muss, müsste das gesamte selbst verdiente Geld an die private KV gezahlt werden...

Moin,
es kann sich ja grundsätzlich jeder seine Lebensmodelle zurechtlegen, wie er/sie/es will.
Sie Frage ist aber, was passiert, falls es doch zur Scheidung kommt? Dann gibt es für die Ex-Ehefrau keinen Anspruch mehr auf Beihilfe. Das wird dann teuer. Da hilft dann auch keine Unterhaltszahlung mehr, die ggf. mit Bürgergeld verrechnet wird.
Ich halte das Konstrukt für hochriskant, wobei das Risiko keine bezahlbare Krankenversicherung zu haben auf der Seite der Noch-Ehefrau liegt.
Um das Risiko der Verarmung abzumildern MUSS die Noch-Ehefrau einer Vollzeit-Tätigkeit nachgehen, um im Fall einer Scheidung durch die zusätzliche Unterhaltszahlung die PKV bedienen zu können.


Es gab dazu mal im öffentlich-rechtlichen TV zu genau der Problematik einen Beitrag. Die Folge in diesem Beitrag: Bürgergeld/Unterhalt (gegeneinander verrechnet), die Ex (über 55) hat nicht ins Berufsleben zurück gefunden, 800 € für die PKV, am Rand der Verarmung.

Leider ist es so, dass bei solchen Lebensmodellen das Risiko der Verarmung immer auf der Seite der Frau liegt. Allein deshalb halte ich dieses Lebensmodell (ganz egal ob Beamter oder nicht) für großen Käse.