Autor Thema: Kündigung TV L und Sonderzuwendung  (Read 1404 times)

Ramba

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Kündigung TV L und Sonderzuwendung
« am: 06.09.2023 17:19 »
Hätte da noch eine Frage.

Falls die Beurlaubung abgelehnt wird, würde ich kündigen.
Ich bin seit 1994 dabei. Sprich 6 Monate vor Quartalsende. Also wenn ich jetzt kündige, wäre ja 31.03.2024 Schluss. Wie sieht es mit der Sonderzuwendung aus, die mir im November 2023 gezahlt wird und ich kündige. Ich kann mich nur dunkel daran erinnern, dass man , wenn man im darauffolgenden Kahr das AV beendet durch Kündigung bis zu einem bestimmten Tag, die Sonderzuwendung zurück zahlen muss. Stimmt das noch?

Ich danke für Rückantworten.

andi1504

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Antw:Kündigung TV L und Sonderzuwendung
« Antwort #1 am: 06.09.2023 17:34 »
Hätte da noch eine Frage.

Ich kann mich nur dunkel daran erinnern, dass man , wenn man im darauffolgenden Kahr das AV beendet durch Kündigung bis zu einem bestimmten Tag, die Sonderzuwendung zurück zahlen muss. Stimmt das noch?


Nein, eine solche Rückzahlungsregelung (wie früher im BAT) gibt es im TV-L nicht. Anspruch auf Jahressonderzahlung haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen.