Autor Thema: Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?  (Read 2562 times)

FrankFurter

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Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?
« am: 07.09.2023 09:10 »
Hallo liebe Community,

wenn wir Pausen machen, die weniger als 15 Minuten lang sind, wird das nicht zur Pausenzeit angerechnet. Ist dies zulässig?

Zitat DV: "Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Ruhepause von min-destens 30 Minuten zu gewähren; bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden soll die Ruhepause insgesamt 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen werden nicht als Arbeitszeit angerechnet. Ruhepausen können in Zeitabschnitten von jeweils 15 Minuten aufgeteilt wer-den. Pausen unter 15 Minuten werden nicht als Pausenzeiten gewertet."

Bsp Zeitabrechnung:

Kommen Gehen Ist       Soll    TSaldo
   08:31   17:29 08:14 08:00 00:14


Vielen Dank

FrankFurter

Dnjl

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Antw:Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?
« Antwort #1 am: 07.09.2023 09:25 »
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Thomber

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Antw:Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?
« Antwort #2 am: 07.09.2023 09:29 »
Pausen < 15 Min.

Dass diese Unterbrechungen nicht als Pausenzeiten gelten liegt wohl daran, dass man annimmt in dieser Zeit keine Erholung zu finden.   
30 Pausen zu je 1 Minute bringen halt weniger bis keine Erholung als längere Pausen. Alles zum Schutze der AN.

FrankFurter

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Antw:Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?
« Antwort #3 am: 07.09.2023 10:23 »
Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

FrankFurter

aronzo

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Antw:Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?
« Antwort #4 am: 07.09.2023 10:32 »
Dienstvereinbarungen, welche den Gesetzesinhalt abbilden sind so etwas von phantasiefrei...

Die Zeiterfassung wurde also entsprechend programmiert. Lässt sich dann nicht ändern; vielleicht ist eine Gestaltung realisierbar. Wie in deinem Fall beträgt die Pausenzeit 14 min. Korrektur auf 15 min beantragen. Wie wird die Pausenzeit registriert, wenn man am Platz bleibt und nicht rausgeht?

Nicht unüblich ist auch die Praxis, bei einer Arbeitszeit von 6:01 h 30 min und bei einer Arbeitszeit von 9:01 h 45 min Pause abzuziehen. Dies entspricht nicht dem Gesetzeswortlaut!

MoinMoin

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Antw:Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?
« Antwort #5 am: 07.09.2023 14:05 »
und wenn ich 7 Stunden ohne Pause durcharbeite, dann stehen mir auch 7 Stunden Bezahlung zu.
Der AG kann mich dann zwar zurecht weisen oder gar abmahnen, dass ich seine Anweisung Pause zu machen nicht befolgt habe, aber darf mir nicht Arbeitszeit willkürlich klauen.

Wenn jedoch in einer DV steht, dass man automatisch 30 min abgezogen bekommt, wenn man 6:30 Arbeitzeit angibt, dann ist das sicher mEn vertretbar, da entsprechend die Pause vorgegeben wurde.
Man könnte sich diese nicht genommenen Pause jedoch zurück holen, muss wahrscheinlich dann nachweisen, dass man keine Pause gemacht hat.