Autor Thema: Einstellung trotz fehlender Qualifikation lt. Stellenausschreibung  (Read 1421 times)

Menta Man

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Im SteA - SB im Bürgerbüro - EG7 (Kommune mit 10.000 EW) wurde als Anforderungserfordernis erwartet, dass der Bewerber eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum VFA, Verwaltungswirt oder vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Verwaltungsausbildung besitzt.

Es wurden mindestens 5 Bewerber eingeladen, wovon 2 Bewerber den Abschluss als VFA besaßen (zzgl. > 5 Jahre Berufserfahrung auf vergleichbaren Stellen im öD). Des Weiteren arbeiteten bzw. arbeiten beide VFA´s mit spezieller und gleicher kommunaler Software des Finanzwesens, Einwohnermeldeamt und des Dokumentenmanagementsystems, was die Chancen eines Zuschlages erhöhen könnten.

Es bekam jedoch ein Bewerber den Zuschlag, der weder die erforderliche "Verwaltungsausbildung" noch Berufserfahrung im öD besaß. Er verfügt über eine kaufmännische (Handel) Ausbildung ohne großartigen Kunden/Bürgerkontakt, kennt aber vielleicht jemanden aus der Leitungsebene, der die Einstellung forciert unterstützt.

Sei es der Fall, dass sich beide qualifizierten VFA´s nicht auf das Gespräch vorbereitet haben und nur dummes Zeug von sich gegeben haben (was ich nicht glaube). Hätte die Stelle nicht dennoch wieder ausgeschrieben werden müssen?

Warum wurde überhaupt jemand eingeladen, gleichwohl er nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt??

Lieben Dank für eure Gedanken.




heike2106

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Die kaufmännische Ausbildung fällt für die Verantwortlichen eventuell unter vergleichbare Ausbildung.

Ich kenne Stellen die durchaus so ausgeschrieben sind, dass VfA oder vergleichbare Ausbildung gesucht wird, die dann alle einschließt, die irgendwas "im Büro" gelernt haben.

SB Bürgerbüro - Beantragung von Personalausweisen, Reisepass etc etc., da kann die Erfahrung mit Kunden/Bürgern auch wichtiger sein, als wenn man 5 Jahre im Haushalt saß und nie was mit Menschen zu tun hatte.